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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Widerruf

Versicherung

Einige spezielle arten der versicherung:


1. Finanz
2. Reform

1.3.1) Die Lebensversicherung:r / Eine sogenannte Lebensversicherung hat den Sinn, dass für den Fall des Versterbens (oder auch der physischen Einschränkung, Invalidität) der versicherten Person (Versicherungsnehmer) für dessen Hinterbliebene der gewohnte Lebensstandard gesichert bleibt (=Ablebensfall). Manche Lebensversicherungen werden auch im gestiegenen Alter (oder nach abgelaufenem Vertrag) ausbezahlt und bieten somit auch eine Altersvorsorge (=Erlebensfall).
Bei der Lebensversicherung verpflichtet sich der Versicherer zu einem bestimmten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme and den Versicherungsnehmer auszubezahlen (bzw. an den Begünstigten). Zusätzlich zur Versicherungssumme wird die - zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes nur geschätzte - Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
Die Versicherungsleistung wird nicht oder nur zum Teil erbracht (nur der Rückkaufwert wird rückerstattet), falls der Versicherte sich bestimmten Gefahren aussetzt (z.B.: gefährliche Sportarten) oder falsche Angaben über Gesundheit oder ähnliches macht. Für Lebensversicherungen gilt im Allgemeinen eine Versicherungssteuer von 4%.
Die Prämie ist jener Betrag der vom Versicherten in einem gewissen Zeitraum (monatlich, jährlich,...) an den Versicherer gezahlt wird. Der durch die Veranlagung von Prämien erzielte Gewinn des Versicherers muss zu mindestens 85% an den Versicherten wieder ausbezahlt werden (=Gewinnbeteiligung).
Kündigung der Versicherung: Der Versicherte hat jederzeit die Möglichkeit die Versicherung zu kündigen. Daraus erwachsen ihm aber einige Nachteile, die den Wert der Versicherung auch eventuell unter den Rückkaufwert fallen lassen könnten. Ebenso hat er die Möglichkeit der Prämienfreistellung auf Zeit. Durch eine solche Freistellung verringert sich natürlich auch der am Ende ausbezahlte Betrag (mathematisches Verfahren zur Berechnung). Die Begründung des Versicherers für den unter dem tatsächlichen Rückkaufswert des Vertrages liegenden Betrages der Rückzahlung der Versicherung an den Versicherten, insbesondere während der ersten Hälfte der Laufzeit des Versicherungsvertrages, liegt darin, dass der Versicherer gleich zu Beginn den vollen Versicherungsschutz übernommen hat und damit ein größeres Risiko trug.

1.3.2) Die Krankenversicherung:
Die Krankenversicherung ist eine Versicherung, welche zur Vorsorge für Krankheitsfälle und Ähnlichem dienen soll.
Der Versicherer verpflichtet sich (je nach Vertrag) gegenüber dem Versicherungsnehmer:
- zum Ersatz der Kosten, die durch medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallsfolgen sowie Entbindung entstanden sind.
- Zum Ersatz der Kosten einer Zahnbehandlung
- Zur Leistung eines Tag- bzw. Krankengeldes oder
- Zur Übernahme der Kosten des Aufenthaltes in einem Pflegeheim
Die private Krankenversicherung hat ihre Zweckmäßigkeit vor allem in gesteigerten Leistungen gegenüber der verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialversicherung). Eine Kündigung einer solchen Versicherung ist nur zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich (3-monatige Kündigungsfrist) oder nach einer Leistungsverminderung / Prämienerhöhung des Versicherers. Der Versicherte erhält ebenfalls (ähnlich der Gewinnbeteiligung bei der Lebensversicherung) eine Beitragsrückvergütung, da allfällige Überschüsse in einem Fonds gesammelt und nach bestimmten Regeln an die Versicherungsnehmer ausbezahlt werden (oder auch dem Prämienkonto gutgeschrieben werden).
Ein weiterer Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist der Geltungsbereich. Die Leistungen werden nicht nur in Österreich sondern auch in allen EU und EWR-Ländern erbracht.
Einige Vertragsmöglichkeiten: Spitalskostenversicherung, Krankenhaus-Taggeldversicherung, Pflegegeldversicherung,...


1.3.3) Die Unfallversicherung:
Eine Unfallversicherung stellt nach einem Unfall bestimmte Kapitalsummen bereit. Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung (in die Sozialversicherung integriert) erbringt eine private Unfallversicherung Leistungen nicht nur bei Arbeits- sondern auch bei Freizeit- und Sportunfällen.
Was ist ein Unfall? Ein Unfall ist ein vom Willen der versicherten Person unabhängiges Ereignis, welches plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht. Unter diesen Vorraussetzungen gelten auch als Unfälle:
- Ertrinken

- Verrenkungen, Zerrungen, Zerreißungen
- Verbrennungen, Verbrühungen, Stromschläge (auch Blitze)
- Einatmen von Gasen oder Dämpfen, einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen
- Kinderlähmung und Zeckenbiss
- Wundstarrkrampf und Tollwut in Folge eines Unfalls
Der Unfallschutz umfasst nicht Unfälle:
- die durch ausüben von Risikosportarten sich ereignen
- die im Rahmen eines Vergehens gegen ein Gesetz entstehen (z.B.: Einbruch,...)
- die im unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegsereignissen oder Unruhen entstehen, falls der Versicherte zu den Unruhestiftern gehört
- radioaktive Strahlung

- Herzinfarkt
- die durch Alkohol oder andere Drogen mit hervorgerufen werden
- die sich durch lenken eines Kfz ereignen, für welches der Versicherte keine Lenkerberechtigung hat
Die vom Versicherten an den Versicherer zu zahlende Prämie richtet sich nach dem Versicherungsumfang (Versicherungssumme) und nach dem Beruf des Versicherten (Gefahrenklassen I und II). Ändert sich eine dieser Bedingungen so ist dies vom Versicherten unverzüglich zu melden.

Dafür werden vom Versicherer geboten:
1) ein Taggeld für vorübergehende Invalidität
2) ein Betrag, welcher der körperlichen Schädigung entspricht für bleibende Invalidität
3) für den Todesfall ein Kapitalbetrag für den Begünstigten (meist ein Familienangehöriger,...)
4) für einen unfallsbedingten Spitalsaufenthalt ein Spitalgeld
5) Ersatz der notwendigen Heilkosten, die durch den Unfall entstanden sind

6) Bergungskosten
7) Rückholkosten bei Unfall im Ausland
Zu beachten ist jedoch dass sämtliche Leistungen durch die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt sind! Bei Invalidität wird nicht die volle Versicherungssumme ausbezahlt, sondern ein von einem Facharzt ausgerechneter Prozentsatz welcher die Funktionsweise einzelner Glieder prozentuell bewertet, aus welcher sich dann die prozentuelle Invalidität ergibt.

1.3.4) Die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung:
Der Zweck den Kfz-Kaskoversicherung, im Gegensatz zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung, ist jener, dass ein Schaden am Fahrzeug ersetzt wird, ohne dass die Frage des Verschuldens zu prüfen ist. Sie leistet Ersatz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs oder der im Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Zubehör und Sonderausstattung.
Es gibt 2 Varianten der Kaskoversicherung:
1) Die Elementarkaskoversicherung: ersetzt Schäden durch Naturgewalten, Brand, Explosion, Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch des versicherten Kfz, sowie durch Berührung mit Haarwild.
2) Die Kollisionskaskoversicherung: ersetzt Schäden durch Unfall und Vandalismus.
Die Höhe der Ersatzleistung bei Schaden an dem Fahrzeug richtet sich nach dem wert des Kfz. Liegt ein Totalschaden vor oder wenn die Kosten der Wiederherstellung zuzüglich des Fahrzeugrestwertes (Wrackwert) den Zeitwert übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden), so leistet der Versicherer jenen Betrag den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand hätte aufwenden müssen. Bei Teilschaden leistet der Versicherer die Reparaturkosten.

Nichthaftung der Versicherung bei:
- Kosten für Ersatzwagen

- Nutzungsausfall
- Für Verschleißreparaturen
- Brems- Betriebs- und reine Bruchschäden
- Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
Die Prämie berechnet sich durch den Wert des Fahrzeuges und ist abhängig vom, vom Versicherten gewählten Selbstbehalt.

 
 

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