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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Koalition

Einführung und problematisierung des staatsaufbaus


1. Finanz
2. Reform

Das Zusammenwirken von Magistratur, Senat, Volk sowie Nobilität machte das staatliche Leben in Rom aus, daher werden diese Institutionen/Gruppierungen noch gesondert betrachtet.
Die antike Staatstheorie, vor allem Aristoteles, kennt sechs Grundformen staatlicher Organi¬sation, drei gute: Monarchie, Aristokratie und  und die drei Formen ihrer Entartung: Tyrannis, Oligarchie und Ochlokratie. (a.a.O. 1975, 44-45)
Frei von typischen Fehlern und Gefahren sind auch die guten Formen nicht. Darin liegt die Ursache, dass die einzelnen Staatsgebilde dazu neigen, "kreislaufartig" von einer Verfassungsform in eine andere überzugehen.
Die Demokratie wird von den Staatstheoretikern des Altertums nicht besonders gut beurteilt. Das liegt an den zahlreichen schlechten Beispielen, die demokratisch regierte Staaten wie z. B. Athen gaben.
Die in ihnen zu beobachtende Tendenz, die Grundsätze der Freiheit und der Gleichheit aller vor dem Gesetz falsch auszulegen, der Willkür des einzel¬nen über Gebühr freien Lauf zu lassen, naturgegebene und staatliche Autorität zu missachten, überlegenes Können zu ignorieren und jede Lebensform, die von der Masse sich unter¬scheidet, als verdächtig anzusehen, läßt die Demokratie nur zu schnell entarten. Und damit sind die Voraussetzungen geschaffen für das Auftreten eines Tyrannen, der die allzu freie und ungebundene Bürgerschaft in tiefste Knechtschaft stürzt.

Wenn Cicero so die Demokratie sieht, spricht aus ihm nicht nur der Römer mit dem ausgesprochenen Sinn dieses Volkes für Autorität. Es spricht aus ihm auch der nachdenkliche Philosoph und Staatsmann, der sich mit seinem Urteil der politischen Erfahrung und Weisheit eines Thukydides, eines Sokrates, Platon und Aristoteles anschließt. Andererseits garantiert das demokratische Prinzip allein, wie die Staatstheoretiker des Altertums wohl wissen, die volle bürgerliche Freiheit und die grundsätzliche Gleichheit vor dem Gesetz. (a.a.O. 1975, 63-66)

Das Attribut libera läßt sich von der klas¬sischen res publica nicht trennen.
Haben wir also die Grundlage für eine ideale Demokratie vor uns?
,,Wir selbst werden kein Bedenken tragen, Rom als Demokratie im modernen Sinne zu bezeichnen; denn die Macht liegt bei der Versammlung der freien Bürger. Sie wählt die Beamten und damit auch den Senat, ent¬scheidet über die Lebensfragen« (BÜCHNER 1957, 12). Ein Bedenken erhebt sich jedoch angesichts des timokratischen Prinzips der Zenturienordnung.

Cicero bezeichnet (in seiner Schrift "De re publica libri") das eigentümliche Gepräge des römischen Staates im Anschluss an Polybios als eine gemischte Verfassungsform.
Nach seiner Auffassung vereinigt Rom in sich die Vorteile der drei guten Verfassungsformen, während die Nachteile einer jeden ver¬mieden sind.
An den entscheidenden Wendepunkten der Vergangenheit, als der König zum Tyrannen und als die Patrizier zu Oligarchen zu werden drohten, hat der römische Staat durch Vertreibung des Königs und durch die Erfolge der Plebejer im Ständekampf den Weg zum jeweils Besseren eingeschlagen. (a.a.O. 1975, 66-68)

 
 

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