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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Finanz

Die mittelherkunft


1. Finanz
2. Reform

1.3.1 Das System Die EU hat keine eigene Finanzhoheit und kann daher nicht selbst Steuern bei Bürgern oder Unternehmen erheben. Daher wird der Haushalt über ein System von "Eigenmitteln" finanziert. Die Eigenmittel umfassen:

. Zölle, die bei der Einfuhr an den EU-Außengrenzen erhoben werden, sowie Agrarabschöpfungen und Zuckerabgaben (1997: 18,4% der Gesamteinnahmen)
. einen festen Anteil am MwSt-Aufkommen der EU-Mitgliedsstaaten (1997: 45,1% der Gesamteinnahmen)
. einen veränderlichen Anteil am Bruttosozialprodukt der einzelnen Mitgliedsstaaten (1997: 35,6% der Gesamteinnahmen)
. sonstige Einnahmen zB aus Agrarabgaben (1997: 0,7% der Gesamteinnahmen)
Wenn Agrarprodukte am Weltmarkt billiger sind als in der EU, muß die Differenz als Importabgabe gezahlt werden.

1.3.2 Die Geschichte

Bis 1970 wurden die Ausgaben der Gemeinschaft ausschließlich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert. Danach wurde die Finanzierung der EG schrittweise auf Eigeneinnahmen umgestellt. Das System der Eigeneinnahmen verschafft der EG eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit von den Mitgliedstaaten und erleichtert die eigenverantwortliche Durchsetzung übergeordneter europäischer Ziele. Seit dem 1.Januar 1971 führen die EG-Mitgliedstaaten die Agrarabschöpfungen und Zolleinnahmen (seit 1975 zu 100 %) an den EG-Haushalt ab. Seit 1979 ergänzt ein Teil des Mehrwertsteueraufkommens der Mitglieder die Finanzierung des EG-Haushalts. Die Finanzierungskrise der EG wurde 1988 durch die im Rahmen des Delors-Pakets vom Europäischen Rat gefaßten Beschlüsse behoben, die als vierte Einnahmequelle einen jährlich errechneten Anteil des BSP der EG-Länder vorsehen. Im Dezember 1992 hat der Europäische Rat in Edinburgh eine weitere Erhöhung der Eigenmittel durch die Anhebung des BSP-Anteils von 1,2 % auf 1,27 % bis 1999 beschlossen (Delors-II-Paket).
Insgesamt sah der Haushaltsplan 1995 Einnahmen in Höhe von rund 76,5 Mrd. ECU (rund 1.000 Mrd. öS) vor.


1.3.3 Die Nettozahler

Obwohl die Finanzierung der EU aus Eigenmitteln erfolgt und europäische Zielsetzungen verfolgt, beschäftigt die Differenz zwischen dem Anteil, den ein Land zur EU-Finanzierung beiträgt und den es aus EU-Mitteln erhält, immer wieder die Politiker. Da der Agrarhaushalt immer noch den Großteil des Haushalts verschlingt, werden Agrarländer begünstigt. Deutschland ist als Industrieland der größte Nettozahler - es trug Schätzungen zufolge 1994 etwa 25 Mrd. ECU mehr zum Haushalt bei, als wieder an es zurückfloß. Als Exportland gehört es aber auch zu den größten Nutznießern des gemeinsamen Marktes.

Bei der folgenden Grafik gibt der Prozentsatz jenen Anteil an, den das Land mehr in den gemeinsamen Topf einzahlt.

Die restlichen EU-Staaten sind die Nettoempfänger.


1.3.4 Tabelle: Die Nettozahler

Nettozahler

Staat Mrd. S % des BIP
GER 157,52 0,62

SWE 16,43 0,62
ÖST 12,02 0,48

NED 16,83 0,38
FRA 24,16 0,14

GBR 9,05 0,06
ITA 7,70 0,06

1.3.5 Tabelle: Österreichs Nettobeitrag 1995-1999

Nettobeitrag Österreichs an die EU (in Mrd. S)

1995 1996 1997 1998 1999
12,15 4,83 12,02 13,9 16,4

1.3.6 Tabelle: Die Eigenmittel 1997

Eigenmittel in Mrd. S (brutto) Eigenmittel pro Einwohner in S

Deutschland 305,7 3729,-
Frankreich 188,6 3220,-

Italien 131,6 2284,-
Großbritannien 121,2 2050,-

Spanien 72,7 1844,-
Niederlande 65,5 4197,-

Belgien 41,6 4073,-
Österreich 29,3 3619,-

Schweden 29,3 3289,-
Dänemark 20,8 3922,-

Finnland 16,1 3124,-
Griechenland 16,0 1514,-

Portugal 14,2 1431,-
Irland 9,9 2711,- Luxemburg 2,4 5532,-

 
 

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