Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die gesellschaft mit beschränkter haftung (gmbh)


1. Finanz
2. Reform



Was ist eine GmbH?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Sie kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine Person (Ein-Mann-GmbH) oder mehrere Personen errichtet werden.





Welche Gründungsvoraussetzung gibt es für die GmbH?



Nach dem GmbH-Gesetz sind folgende Gründungsvoraussetzungen zu erfüllen:



das Stammkapital muß mindestens 50.000,00 DM betragen,
die Stammeinlage muß mindestens 500,00 DM betragen,
der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden,
Die Gründung muß ins Handelsregister (Abteilung B) eingetragen werden (die Eintragung kann erst dann erfolgen, wenn auf das Stammkapital mindestens 25.000,00 DM eingezahlt sind, entweder als Geld- oder Sacheinlage).




Welche Rechte und Pflichten haben die Gesellschafter der GmbH?



Zu den Rechten und der Gesellschafter zählen:



Recht auf Anteil am Gewinn (nach der gesetzlichen Regelung lt. GmbH-Gesetz Verteilung im Verhältnis der Geschäftsanteile, falls in der Satzung nichts anderes vereinbart ist),
Stimmrecht in der Gesellschaftsversammlung (Abstimmung nach Geschäftsanteilen),




Zu den Pflichten der Gesellschafter zählen.



Einlagepflicht,

beschränkte Haftpflicht,
Verlustbeteiligung,
Nachschußpflicht, falls die Satzung dies vorsieht.




Nennen Sie die Organe der GmbH und deren Aufgaben!



Organe der GmbH sind Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Gesellschaftsversammlung.



Aufgaben der/des Geschäftsführer(s) sind:

Geschäftsführung (nach innen),

Vertretung (nach außen).


Aufgaben des Aufsichtsrats sind:


Überwachung der Geschäftsführung,
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts,
Bericht darüber an die Gesellschaftsversammlung.
Ein Aufsichtsrat ist nur für Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschreiben.



Aufgaben der Gesellschaftsversammlung sind:

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses,
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern,

Überwachung der Geschäftsführung,
Bestellung von Prokuristen und Generalhandlungsbevollmächtigten.





Welche Gründe sprechen für die GmbH?




Die GmbH bietet folgende Vorteile:

die elastische Unternehmensführung einer Personengesellschaft,
die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen,
das geringe Stammkapital.

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Das Kooperationsmodell
indicator DAS SEERECHTSÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN MIT DEN SICH DARAUS ERGEBENDEN GEWÄSSERKATEGORIEN
indicator Was ist ICANN?
indicator Die Wertpapiere
indicator Schadensverursachung durch Gruppierungen der OK
indicator WALTER LA GRAND
indicator Die Grausamkeit der Todesstrafe
indicator § 29 Abs 3 lit b 2. Fall FinStrG
indicator Regulierungsdebatten im Zuge der Digitalisierung
indicator Ausführende Personen




Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution