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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Demokratie

Staat

Die demokratie


1. Finanz
2. Reform

Demokratie ist die Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und
direkt oder indirekt von ihm ausgeübt wird.
Die moderne Demokratie erwuchs zunächst aus den kalvinistischen Glaubenskämpfen des
17. Jahrhunderts, besonders in Schottland, England und den Niederlanden, in denen die
Gemeinde als Träger des religiösen und politischen Lebens hervortrat, sodann aus den Lehren
der Aufklärung, besonders aus ihren Anschauungen von der Freiheit und Gleichheit aller und
von der normativen Bedeutung des vernünftigen Denkens des einzelnen über Staat und
Gesellschaft. Grundlegend wurden die Lehren von der Volkssouveränität als einem unteilbaren und unveräußerlichen Recht des Volkes. Das Volk wird hier als
Gemeinwesen aufgefaßt, dessen Wille sich entweder als Mehrheits- oder als Gesamtwille äußert, der nur auf das allgemein Beste gerichtet ist und deshalb indirekt auch die Absichten abweichender Gruppen umfaßt, die er folglich ebenfalls verpflichtet. Dieser Wille ist der "Souverän" und oberste Gesetzgeber im Staat. Aus dieser Lehre folgt der allgemeine demokratische Grundsatz der Herrschaft der Mehrheit, deren Wille in der Regel mit dem Gesamtwillen übereinstimmt.
Der erste moderne demokratische Staat waren die USA. In Europa wurde erstmals in der
Französischen Revolution ein Staat auf demokratischen Prinzipien gegründet, und zwar
wurden hier schon die beiden für die weitere Entwicklung der Gesamtordnung demokratischer
Staaten wichtigen Phasen, die der liberal-rechtsstaatlichen Demokratie (1789-1792) und die der diktatorischen und manchmal auch absolutistischen Demokratie
(Jakobinerherrschaft 1792-1794) durchlaufen.
Die Entwicklung der einzelnen europäischen Staaten zur Demokratie verlief sehr
unterschiedlich. Während Großbritannien unabhängig von der Beibehaltung der Monarchie in
der Staatsgestaltung des 19. Jahrhunderts nahezu unmerklich eine demokratische
Staatsform entwickelte, war dies in Frankreich nach einigen kurzen Versuchen erst
mit der Entstehung der III. Republik der Fall.
In Deutschland geschah dies erst nach dem Scheitern der unter konstitutionellem Vorzeichen stehenden Versuche von 1848 im Kaiserreich erst mit der Verfassungsänderung vom
28.10.1918 und vor allem mit der Errichtung der Weimarer Republik.
Die Republik von 1919 wies plebiszitäre Züge auf.
Die demokratische Staatsform stieß bei weiten Bevölkerungsteilen auf Ablehnung,
die sich teils für eine Restauration der Monarchie, teils für eine kommunistische, teils für eine
autoritär-faschistische Staatsgestaltung einsetzten.
Nach 1945 wurde in Deutschland erneut der Versuch einer Verwirklichung der
demokratischen Staatsform gemacht. Im Westen entstand in der Bundesrepublik Deutschland
eine Demokratie westlicher Prägung im Sinne der Gewaltenteilung, der Rechtsstaatlichkeit
und des Bundes- und Sozialstaats.
In der sowjetischen Besatzungszone wurde die von Anfang an bestehende Alleinherrschaft der kommunistischen SED 1968 in der Verfassung verankert. Tatsächlich traf das Politbüro der SED alle wesentlichen Entscheidungen in sämtlichen Lebensbereichen.
Die formal vorhandenen demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen dienten nur der Verschleierung dieser Diktatur.

Im übrigen zeigt die demokratische Staatsform auch innerhalb des Westens erhebliche

Unterschiede:
- Zunächst gibt es die Scheidung in die plebiszitäre und die repräsentative Demokratie.
Die plebiszitäre Demokratie zeichnet sich - wie die Weimarer Republik - durch
die Möglichkeit unmittelbarer Volksentscheidungen aus, sei es durch die vom Volk
vorzunehmende Wahl des höchsten Staatsorgans, sei es durch die Möglichkeit, auf dem Weg über ein Volksbegehren und anschließenden Volksentscheid oder nach Anordnung des Staatsorgans unmittelbar durch Volksentscheid das Volk zum Gesetzgeber zu machen.
Doch auch bei dieser Konstruktion bleibt die normale Gesetzgebung dem Parlament vorbehalten. Es handelt sich also bei den plebiszitären Entscheidungen immer nur um seltene Ausnahmefälle.
- Eine weitere wichtige Unterscheidung ist diejenige zwischen der parlamentarischen und der nicht-parlamentarischen Demokratie. Unter Parlamentarismus ist dabei nicht das
Vorhandensein und Funktionieren des Parlaments zu verstehen, sondern die Abhängigkeit der Regierung vom Vertrauen der Legislative.

Die westlich-europäischen Gestaltungen sind dem englischen Vorbild entsprechend nachgeformt; auch die Bundesrepublik Deutschland kennt die Möglichkeit des Mißtrauensvotums gegen den Bundeskanzler, wenn auch in der gegenüber Weimar modifizierten Form des sogenannten konstruktiven Mißtrauensvotums
(Sturz nur bei gleichzeitiger Einigung auf den Nachfolger).

Hinter der grundsätzlichen Festlegung, daß die Staatsgewalt beim Volk liegt, eröffnen sich zahlreiche Wege und Möglichkeiten für sehr unterschiedliche Gestaltungen.
Deshalb wird die Demokratie zu jeder Zeit und für jedes Volk zu einer besonderen Aufgabe.

 
 

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