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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Überbringen einer todesnachricht


1. Finanz
2. Reform

Es ist die Frage, was man antreffen Wird: Entsetzte Hinterbliebene? Kinder darunter? Durchdrehende Leute? Sich schreiend am Boden wälzen, mit den Fäusten auf Sie losgehen oder Ihnen stumm und schluchzend um den Hals fallen?
Oder wird alles ganz anders sein: Völlige Gefaßtheit, Gleichgültigkeit oder gar Erleichterung oder Genugtuung über den Tod und Haß auf den Verstorbenen?


Grundsätze und Ratschläge

- Nachricht nie telefonisch durchgeben (> Zusammenklappen und ohne Hilfe =Extremfall ist zu verantworten).
- Gehen Sie möglichst nicht allein (z.B. Kollege, Arzt, Pfarrer, Verwandter).
- Sie müssen vorher sachkundig sein : Wurde der Tote identifiziert? Wie war das Tatgeschehen (Ohne "Schrecklichkeit" zu erzählen) Wo befindet sich der Tote? Ist die Leiche beschlagnahmt? Wer wird weitere Auskunft geben können (Arzt, Krankenhaus, Bestatter)?
- Man erwartet, dass Sie nach dem ersten Schock ein kompetenter Gesprächspartner sind.
- Sie müssen min. 30min. Aufenthaltszeit einkalkulieren.
- Nehmen Sie unbedingt ein Funkgerät mit, um schnelle ärztliche Hilfe herbei fordern zu können

 
 

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