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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gebühren

Staat

Begriffsbestimmungen


1. Finanz
2. Reform

Leistungen: Lieferungen und Arbeiten materieller und immaterieller Art.



Immaterielle Leistungen: Planungen, Beratungen; Leistungen der Datenverarbeitung; Ausarbeitung von wissenschaftlichen Untersuchungen,...



Vergabeverfahren: Vorgänge, die zum Abschluß eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer führen.



Auftraggeber: Erteilt an Auftragnehmer einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt.



Auftragnehmer: Erbringt Leistungen gegen Entgelt für einen Auftraggeber.



Unternehmer: natürliche oder juristische Personen, handelsrechtl. Personengesellschaften, EEGs, Arbeitsgemeinschaften.



Arbeitsgemeinschaft: Zusammenschluß mehrerer Unternehmer, treten gegenüber Auftraggeber solidarisch auf.



Bewerber: Unternehmer, der sich an einem Vergabeverfahren beteiligen will, um Auftrag zu erhalten



Bieter: Unternehmer, der Angebot eingereicht hat (auch Arbeits- oder Bietergemeinschaft)



Bietergemeinschaft: Zusammenschluß mehrerer Unternehmer; Einreichung eines gemeinsamen Angebotes.



Ausschreibung: An bestimmte oder unbestimmte Anzahl von Unternehmern gerichtete Aufforderung, Angebote zur Erbringung einer Leistung einzureichen.



Angebot: Erklärung eines Bieters, bestimmte Leistungen gegen Entgelt unter Einhaltung festgelegter Bedingungen erbringen zu wollen.



Variantenangebot: alternativer Angebotsvorschlag



Zuschlag: an Bieter abgegebene Erklärung sein Angebot anzunehmen.

 
 

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