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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Allgemeine maßnahmen:


1. Finanz
2. Reform

Lohn- und Lohnnebenkosten: Mit über 43DM je Arbeitsstunde in der Industrie wies Westdeutschland 1994 die höchste Arbeitskostenbelastung aller Industriestaaten auf. Und auch 1996 lag Deutschland im internationalen Vergleich an der Spitze. Ein Großteil dieser Kosten sind auf Personalzusatzkosten, vor allem Sozialversicherungsbeiträge zurückzuführen, die der Arbeitgeber zu einem bestimmten Prozentsatz mittragen muss. Im Durchschnitt betragen Lohnnebenkosten 80% des Direktentgeltes. Zugegeben ist auch die Produktivität hoch, dennoch ist der Standort Deutschland zu teuer geworden, was das derzeitige Abwandern von Unternehmen ins billigere Ausland erklärt. Eine Senkung der Kosten könnte diesen Trend aufhalten und sogar vermehrt ausländische Unternehmen nach Deutschland locken. Erreicht werden könnte dies, indem versicherungsfremde Leistungen aus der Sozialversicherung herausgenommen werden. Die Beiträge würden sich dadurch um über 8% reduzieren und die Arbeitskosten um 3,5% mindern.

Überstunden abbauen: Während die Zahl der Arbeitslosen in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, nahm auch die Zahl der Überstunden der Arbeitnehmer immer weiter zu. Eine logische Schlussfolgerung daraus wäre, diese Überstunden abzubauen. Nach Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, könnten dadurch bis zu 400000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Leider fehlt jedoch die Bereitschaft der Arbeitgeber, da Überstunden, trotz Zulage, immer noch billiger kommen, als die zusätzlichen Aufwendungen einer Neueinstellung. (Siehe auch den ersten Punkt: Lohn- und Lohnnebenkosten)

Teilzeitarbeit erhöhen: Idealerweise könnten sich zwei Teilzeitarbeiter einen Arbeitsplatz teilen. Bekräftigt wird diese Maßnahme außerdem durch die rege Nachfrage nach Teilzeitarbeit, vor allem durch berufstätige Mütter, die z. B. aus familiären Gründen nicht den ganzen Tag arbeiten wollen. Allerdings rechnet sich für die meisten Betriebe Teilzeitarbeit kaum, weil zusätzliche Aufwendungen auf das Unternehmen zukommen.

Mindestlöhne einführen: Diese, Ende 1996 für die Baubranche beschlossene Maßnahme, zielt nicht darauf ab neue Arbeitsplätze zu schaffen, sondern Arbeitsplätze für Deutsche zu sichern. Durch die Öffnung der Grenzen Europas kamen in den vergangenen Jahren immer mehr Bauarbeiter aus Niedriglohnländern, z. B. Portugal, Griechenland und andere, vor allem osteuropäischen Staaten über Arbeitsverträge nach Deutschland. Entsprechend dem niedrigeren Niveau der dortigen Löhne arbeiteten diese Menschen billiger auf Deutschlands Baustellen als Deutsche, da dieser Lohn nicht ausreichte, um in Deutschland den Lebensunterhalt finanzieren zu können. Durch die Mindestlöhne, die seit Januar 1997 gelten, muss jedem Arbeiter ein bestimmter Stundenlohn gezahlt werden. Dadurch wird erhofft, dass Arbeitgeber wieder vermehrt Deutsche anstellen.


Staatlichen Investitionen erhöhen: Durch diese Aktion würde der Staat auf dem Markt verstärkt als Nachfrager auftreten. Hieraus resultiert indirekt auch eine größere Nachfrage nach Arbeitskräften und somit ein Rückgang der Arbeitslosigkeit. Allerdings kann eine solche Maßnahme nur von vorübergehender Dauer sein.

Qualifikation anpassen: Es ist auch äußerst wichtig zu beachten, dass die derzeitigen Arbeitslosen zum Teil eine niedrige Qualifikation aufweisen oder zumindest nicht die auf dem Arbeitsmarkt Nachgefragte. Umschulungen und Weiterbildungen der Bundesanstalt für Arbeit sind wichtige Mittel dem Trend entgegenzuwirken. Oftmals wird von der Wirtschaft beklagt, dass Lehrlinge oder Hochschulabgänger nicht das notwendige und wünschenswerte Wissen mitbringen. Es besteht also bei Schulen und Hochschulen Reformbedarf, um die schulische Ausbildung der Nachfrage anzupassen.

Dienstleistungssektor ausbauen: Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass es in Deutschland noch ein großes Potential an Arbeitsstellen im Dienstleistungssektor gibt, die es auszunutzen gilt. Starre Ladenöffnungszeiten und die Haltung der Gewerkschaften behindern flexible Unternehmenspolitik im Mittelstand und der Industrie.


7.2. Die Bundesanstalt für Arbeit:

Das erklärte Ziel der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, die 1952 gegründet wurde, ist es einen hohen Beschäftigungsstand zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten. Die gesetzliche Grundlage liefert das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969, dass unter anderem die Zahlung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Kurzarbeitergeld regelt. Zum Ausführen der entsprechenden Maßnahmen verfügt sie über 9 Landesarbeitsämter, etwa 150 Arbeitsämter und 550 Nebenstellen. Zu den direkten Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit gehören unter anderem:

Arbeitsvermittlung: Vermittlung von Arbeitslosen in eine neue Beschäftigung und Zuführung neuer Arbeitskräfte in ein Unternehmen.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: Der Grundgedanke besteht darin, die Zahlung des Arbeitslosengeldes mit einer produktiven Arbeit zu verbinden, die der Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Wirtschaftsprozess dient. Berufliche Fortbildung und Umschulungen, um die Qualifikation der Arbeitslosen zu erhöhen bzw. dem Arbeitsmarkt anzupassen, sind weitere Aktionen.

Sonstige Aufgaben: Sie umfassen vor allem das Erstellen von Statistiken, die bei der Lenkung der Wirtschaft helfen sollen. Außerdem muss die Bundesanstalt für Arbeit sogenannte Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit erbringen.

 
 

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