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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kg(kommanditgesellschaft) - (komplementär hat kaufmannseigenschaft, kommanditist nicht)



Art: Personengesellschaft /> Firma:

Personenfirma

Haftung:
Die Vollhafter (Komplementäre) haften unbeschränkt u. solidarisch (wie OHG-Gesellschafter); sind am Wertzuwachs beteiligt

Die Teilhafter (Kommanditisten) nur mit der Einlage sie sind nicht am

Wertzuwachs beteiligt


Geschäftsführung:
Jeder Komplementär ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet

(Kommanditisten nicht)


Mitarbeit:
Komplementäre sind zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet
Kommanditisten haben nur bestimmte Kontrollrechte


Vorteile:
Komplementär: Verbreiterung der Eigenkapitalbasis, ohne die Geschäftsleitung mit

Gesellschaftern teilen zu müssen
Kommanditist: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Beschränkung der Haftung
Allgemein: fachlich qualifizierte Kaufleute (Komplementäre)
finanzkräftige Gesellschafter (Kommanditisten)



Nachteile:
Komplementär: enge Bindung an die Ges., unbeschränkte, persönliche u. solidarische

Haftung
Kommanditist: beschränkte Kontrollmöglichkeit

 
 

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