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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die gesellschaft mit beschränkter haftung (gmbh)



Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage

haften. Sie kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine Person (Ein-Mann-GmbH) oder

mehrere Personen errichtet werden.

Gründungsvoraussetzung für die GmbH

Nach dem GmbH-Gesetz sind folgende Gründungsvoraussetzungen zu erfüllen:

das Stammkapital muss mindestens 25.000,00 € betragen,

die Stammeinlage muss mindestens 250,00 € betragen,

der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden,

Die Gründung muss ins Handelsregister (Abteilung B) eingetragen werden (die Eintragung kann erst

dann erfolgen, wenn auf das Stammkapital mindestens 25.000,00 DM eingezahlt sind, entweder als

Geld- oder Sacheinlage).

Rechte und Pflichten der Gesellschafter der GmbH

Recht auf Anteil am Gewinn (nach der gesetzlichen Regelung lt. GmbH-Gesetz Verteilung im

Verhältnis der Geschäftsanteile, falls in der Satzung nichts anderes vereinbart ist),

Stimmrecht in der Gesellschaftsversammlung (Abstimmung nach Geschäftsanteilen),

Zu den Pflichten der Gesellschafter zählen.

Einlagepflicht,

beschränkte Haftpflicht,

Verlustbeteiligung,

Nachschusspflicht, falls die Satzung dies vorsieht.





die Organe der GmbH und deren Aufgaben

Organe der GmbH sind Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Gesellschaftsversammlung.

Aufgaben der/des Geschäftsführer(s) sind:

Geschäftsführung (nach innen),

Vertretung (nach außen).

Aufgaben des Aufsichtsrats sind:

Überwachung der Geschäftsführung,

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts,

Bericht darüber an die Gesellschaftsversammlung.

Ein Aufsichtsrat ist nur für Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschrieben.

Aufgaben der Gesellschaftsversammlung sind:

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses,

Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern,

Überwachung der Geschäftsführung,

Bestellung von Prokuristen und Generalhandlungsbevollmächtigten.

Gründe für die GmbH

Die GmbH bietet folgende Vorteile:

die elastische Unternehmensführung einer Personengesellschaft,

die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen,

das geringe Stammkapital

 
 

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