Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Biersteuer



Die Biersteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Steuergegenstand sind Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur (Bier aus Malz) sowie Mischungen von Bier mit nicht alkoholischen Getränken, die der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.
In besonderen Fällen sieht das Biersteuerrecht Steuerbefreiungen vor, z.B.
- für Bier, das an Angestellte und Arbeiter der Herstellungsbetriebe unentgeltlich als Haustrunk abgegeben wird,
- für Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten zum eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu einer Menge von 2 hl im Kalenderjahr.
Die Steuer schuldet der Inhaber des Steuerlagers (Steuerlager sind Brauereien und Bierlager)oder der berechtigte Empfänger. Sie entsteht mit der Entfernung aus dem Steuerlager oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Entgegen der Regelung in allen anderen Verbrauchsteuer-Gesetzen ist bei Bier die Abgabe einer Steuererklärung vorgeschrieben, d.h. eine Selbstberechnung erfolgt nicht.
Bei der Einfuhr finden die Zollvorschriften sinngemäße Anwendung. Aus Steuerlagern darf Bier unversteuert an andere Steuerlager im Steuergebiet und an Steuerlager und berechtigte Empfänger in anderen Mitgliedstaaten versandt werden.
Wird bereits versteuertes Bier zu gewerblichen Zwecken aus einem anderen Mitgliedstaat bezogen, entsteht die Steuer mit der Empfangnahme des Bieres im Steuergebiet. Steuerschuldner ist hier der Bezieher. Die Höhe der Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Dieser wird in Grad Plato gemessen. Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 € je Grad Plato. Ein Hektoliter Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato das entspricht einem
durchschnittlich starken Bier ist also mit 9,44 € (=12 x 0,787 € ) Biersteuer belastet. Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 hl können ermäßigte Steuersätze in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie rechtlich und wirtschaftlich von einer anderen Brauerei unabhängig sind.
Die Maximalbegünstigung von 50 Prozent des Regelsteuersatzes erreichen Brauereien mit einer Jahreserzeugung von 5.000 hl und weniger. Die so genannte Biersteuermengenstaffel ist eine Subvention, die zum Erhalt der mittelständisch geprägten Brauereiwirtschaft beiträgt. Die Biersteuer wird von der Zollverwaltung erhoben. Das gesamte Steueraufkommen steht den Ländern zu.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Darlehensarten
indicator GELDWERTSTABILITÄT
indicator BDM à übersetzte der Volksmund mit Bald deutsche Mutter. Was ist gemeint?
indicator Kommunismus-
indicator IST DIE NEUTRALITÄT IN ÖSTERREICH ÜBERHOLT?
indicator Auswirkungen auf Deutschland
indicator Historische Betrachtung
indicator Dienstpflicht
indicator Smartcards
indicator Bedeutendste Exporteure


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution