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	vorweg: seitens der Parlamentarier besteht ein differenziertes Verhältnis bzgl. der Frage der Qualität der Wahrnehmung einzelner Funktionen (v. Beyme, S. 257) 
 
	Wahlfunktion wird eher positiv bewertet, dies ist jedoch eher bedingt durch Eigenarten des Parteiensystems als durch Vorzüge des parlamentarischen Systems (v. Beyme, S. 257) 
 
	Er kann Gesetze einbringen und beschließen  
 
	Er wird alle 4 Jahre vom Volk gewählt : "Volksvertretung auf Bundesebene"  
 
	Kanzler dominiert bei Kabinettbildung, Parlament besitzt geringeren Einfluß 
 
	Parlament wird auch bezeichnet als "Rekrutierungsreservoir" für Exekutive 
 
	Er besteht normalerweise aus 656 Abgeordneten  
 
	Er wählt den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten und kann ihn auch wieder (unter bestimmten Umständen) abwählen, dies hat eher Bestätigungsfunktion heutzutage, da Vorentscheidungen die Führungskandidaten betreffend außerparlamentarisch (i.d.R.) fallen (v. Beyme, S.259) 
 
	Mißbilligungsanträge und Mißtrauensvotum (v. Beyme, S. 273)
  
-	"Krone aller parlam. Kontrollmittel" 
-	in 1. Legislaturperiode (5 Fälle) von Mißbilligungsanträgen, aber ohne Konsequenz da das Parlament "ihre" Minister nicht fallenließ - Bundeskanzler entschied gegen Mehrheit (obwohl in 3 von 5 Fällen Anträge zur Entlassung eines Bundesministers angeommen wurden) 
-	konstr. Mißtrauensvotum: durch Erfahrungen der Weimarer Rep.  
-	1. MV, gegen Willy Brandt am 27.4.72 war echte Bedrohung für Existenz der Regierung. 
-	Seitens des Parlaments dem Kanzler gegenüber 
 
	Vertrauensfrage (v. Beyme, S. 275) 
-	eigentlich Instrument für Fälle, in denen der Kanzler begründete Hoffnung hat, weiterregieren zu können 
-	seitens des Kanzlers dem Parlament gegenüber 
 
	Er wirkt mit als Teil der Bundesversammlung bei der Wahl des Bundespräsidenten  
 
	Zustimmung zu Verträgen z.B. mit anderen Staaten (auch und insbesondere EG) 
 
	Feststellung und Beschluß des Haushaltsplanes  
  
	Wahl -und Rechnungsprüfung  
 
	Er kann Anklage gegen den Bundespräsidenten bei dessen Amtsplichtsverletzung erheben  
 
	Er wirkt bei der Wahl des Bundesverfassungsgerichtes mit, wobei er allerdings nur die Hälfte der Richter wählt 
 
	Er ist der Ort der Umsetzung politischer Programme seitens der Regierung, da die meisten Gesetzentwürfe auch seitens der Regierung bestehen 
 
	Artikulations- und Kommunikationsfunktion, oft kritisiert (v. Beyme, S. 260 ff.): im 19. Jhdt. wurde noch dem Parlament als Ganzen die Lehrfunktion gegenüber dem Volk zugeschrieben, durch Stärkung der Position der Exekutive und der Stellung des Kanzlers und stärkerer Begünstigung der Regierung, wird die Opposition in der Kommunikationsfunktion benachteiligt.   
 
	Probleme der Artikulationsfunktion: Unterrepräsentation von Frauen und Arbeitern / Übergewicht der Juristen / Untergewicht von Naturwissenschaftlern und Technikern ; Diskrepanzen zwischen Berufen in Bevölkerung und Parlament (v. Beyme, S. 267) 
 
	Medien: Vermittlerrrolle der Informationen (v. Beyme, S. 261) 
 
	Ort der Möglichkeiten politischer Partizipation durch Eingaben und Petitionen 
  
Deutscher Bundestag und Repräsentation 
 
	Ein genauer Spiegel des Staatsvolkes im Bundestag ist weder realistisch noch sinnvoll. 
 
	Zudem würde das Prinzip der Chancengleichheit verlorengehen, wenn die fehlende Zugehörigkeit eines Kandidaten zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe, seine Wahl unabhängig von seiner persönlichen Eignung unterbindet. Dennoch sollte das Ziel einer sozial ausgewogenen Repräsentation nicht aus den Augen verloren werden.  
  
Parlamentarische Kontrolle im Bundestag 
 
	Parlamentarische Kontrolle kann als die Kontrolle darüber gesehen werden, ob die 
      gewählte Regierung im Sinne des Gemeinwohls handelt. Kontrolliert wird durch 
      die Abgeordneten, die wiederum das souveräne Volk repräsentieren. 
 
	Im Normalfall unterstützt die Parlamentsmehrheit die Regierung und wird deshalb bei deren Kontrolle andere Maßstäbe anlegen als die Opposition, die folglich den 
      größten Teil der Kontrollarbeit leisten muß.  
 
	Eine relative Kontrolle vermag das Parlament über die Regierung unmittelbar nur durch sieben Instrumente auszuüben: durch den Haushaltsausschuß, den 
      Petitionsausschuß, die Fragestunde, die verschiedenen Anfragen, die Aktuelle   
      Stunde, die Enquête-Kommissionen und die Untersuchungsausschüsse. Mit den  
      Voten des Petitionsausschusses ist es bisweilen möglich, Entscheidungen von  
      Bundesbehörden zu korrigieren. Große und kleinen Anfragen, aber auch die Fragestunden  
      des Bundestags ermöglichen der Opposition, auf dem Umweg über die Informationen  
      durch die Minister oder die Parlamentarischen Staatssekretäre, einen gewissen 
      Informationsstand aufrecht zu erhalten und somit Kontrolle auszuüben. 
 
	Nach wie vor stellen auch die Ausschüsse ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der Regierung dar. 
-	Untersuchungsausschüsse: diesen steht die Möglichkeit der Beweiserhebung zu, bei der die Vorschriften der Strafprozeßordnung Anwendung finden. Außerdem sind die Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Diese Ausschüsse werden in der Regel von der Opposition durchgesetzt, um der Regierung oder der Verwaltung Verfehlungen nachzuweisen. Genau diese Intention, sowie der Versuch der Mitglieder der Regierungsmehrheit, dies zu verhindern, behindert oft die 
            objektive Arbeit des Untersuchungsausschusses. 
  
	Enquête-Kommissionen: 
-	1969 eingerichtet 
-	Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche Sachkomplexe  
-	 Im Gegensatz zu den Untersuchungsausschüssen steht hier aber nicht der Gerichtscharakter im Vordergrund, sondern sachbezogene Arbeit. 
-	Dies zeigt sich in der Möglichkeit, bis zu neun, nicht dem Bundestag angehörende Fachleute, als Mitglieder zu ernennen und somit eine gewisse Responsivität auf fachlicher Ebene sicherzustellen. Themen wie AIDS, Technikfolgenabschätzung u.a. können im Normalfall hier äußerst sachlich und effektiv bearbeitet werden. 
 
	Kontrolle der Regierung durch Mitglieder der  
      Mehrheitsfraktion funktioniert am ehesten \"hinter verschlossenen Türen" 
     -      Um sich in der Öffentlichkeit keine Blöße zu geben, werden kritische  
      Auseinandersetzungen der Mehrheitsfraktion eher in den beteiligten Parteien oder   
      innerhalb der Fraktion geführt, als über die formellen Kontrollmechanismen des   
      Parlamentes. 
-     Diese werden aus demselben Grund fast ausschließlich von der Opposition benutzt, 
            die unter formellen Gesichtspunkten die Kontrollfunktion vom Gesamtparlament   
            übernommen hat. Dabei spielt die Öffentlichkeit der Maßnahmen eine entscheidende 
            Rolle, da die Opposition mangels Mehrheit eine Änderung der Regierungspolitik in   
            der Regel nicht durchsetzten kann. Vielmehr gilt es, die Wähler zu überzeugen, 
            daß sie das bessere Konzept anzubieten hat.  
 
Artikulation  
 
	die vielfältigen politischen Positionen und Interessen werden vor Bürgern in laufenden 
      Kommunikationsprozessen vermittelt, in parlamentarischen Diskussionen und Anträgen 
      artikuliert und bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt 
 
	Es scheint ein grundsätzliches Problem, daß ein mangelndes Engagement und 
      Politikinteresse der Bürger es den Abgeordneten schwer macht, Bürgerinteressen zu 
      artikulieren und entsprechend zu handeln.  
 
	Die Bürger engagieren sich nur in geringem Maße in Vereinen, Verbänden und 
      Parteien, um politische Verantwortung zu übernehmen. 
 
 
Willensbildung durch Abgeordnete und Parlament 
 
	Grundsätzlich hat der Bundestag die Aufgabe, die Argumente und Gegenargumente seiner 
      Entscheidungen öffentlich zu machen und dabei Alternativen sowie 
      Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 
 
	Generell erwarten die Wähler von Regierung und Opposition weniger 
      Lösungsmöglichkeiten für die Probleme der Zukunft, als die 
      Erleichterung einer politischen Orientierung durch die Vorgabe verschiedener  
  
      Lösungsmöglichkeiten. 
 
	Durch die Debatten soll jedoch nicht der politische Gegner von der Richtigkeit der eigenen Position überzeugt werden, sondern vor allem in der Öffentlichkeit die Hintergründe der eigenen Position offenzulegen. Dieser Versuch, der natürlich nicht auf das Plenum beschränkt bleibt, sondern auch das Handeln des Abgeordneten in der Öffentlichkeit bestimmt, kann als \"Führungsausübung durch Informationsvermittlung\" bezeichnet werden. 
 
	 stellt den Versuch dar, durch die Vermittlung von Wissensbeständen die Voraussetzung für die Akzeptanz von Entscheidungen zu beeinflussen. 
 
	 Weiterhin hat der Abgeordnete die Möglichkeit, eigene Positionen zu vertreten und für   
       sie zu werben. Dabei stellt sich jedoch immer die Frage, inwieweit seine Vorstellungen 
       durchsetzbar sind oder erst durch ausführliche Informationen vorbereitet werden müssen. 
 
	Letztlich zielen viele Aspekte der politischen Willensbildung vor allem auf die   
      Beeinflussung der Wählerschaft, insbesondere der Wechsel- und Nichtwähler, die 
      zunehmend entscheidende Funktionen in Wahlen übernehmen.  
 
	Bis auf wenige Ausnahmen werden die Inhalte der Willensbildungs- und Führungsbemühungen in Parteien bzw. Fraktionen erarbeitet und von den Abgeordneten dann vermittelt. 
 
 
Kritikpunkte 
 
	Die Funktion der Plenardebatten als Forum und nicht als Ort, an dem Gesetze gemeinsam   
      erarbeitet werden, begründet einen wesentlichen Teil des schlechten Rufes 
      des Bundestags. 
 
	Abgeordneten ziehen aufgrund ihres immensen Arbeitspensums die konkrete Arbeit der Ausschüsse den Plenardebatten oft vor, dies ist jedoch in der Öffentlichkeit nicht hinreichend bekannt.  
 
	Das Klischee vom \"leeren Plenarsaal\" und die oft vernommenen Fragen, was die 
      Abgeordneten eigentlich tun, wenn sie nicht im Bundestag sitzen, macht die mangelnde   
      Öffentlichkeitsarbeit des Bundestags deutlich. 
 
 
Der Bundestag in der Sicht der Öffentlichkeit 
 
	Ruf des deutschen Parlamentes und seiner Abgeordneten eher schlecht. 
  
	Gründe 
-	Politikverdrossenheit der Bürger. 
-	Vorurteile, die Abgeordneten wären faul, verdienten zu viel und kümmerten sich nicht um ihre Wähler. Vorstellungen, die Repräsentanten müßten moralisch untadelig, 
            omnipräsent sein, hätten Weisungsbefugnis gegenüber Behörden und könnten gegen   
            ihre Fraktion Positionen durchsetzen 
  
	geringes Wissen der Bevölkerung über die Wirklichkeit des Funktionierens von Parlamenten und über die Praxis der Abgeordnetentätigkeit 
 
	Annahme: maximal ein Drittel der Bundesbürger besitzen halbwegs fundierte Kenntnisse über das Parlament, wobei meist noch positiv klischeehafte oder negativ klischeehafte Einstellungen zum Bundestag vorherrschen. 
 
	unterstützt werden diese Bilder weithin durch die Medien durch die demonstrative 
      Darstellung des leeren Plenarsaales und die fehlenden Erläuterungen der Arbeitsweise des   
      Parlamentes.
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