Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Was ist die vob?


1. Finanz
2. Reform

- Verdingungsordnung für Bauleistungenr /> - 6. Mai 1926 nach Beschluss des Reichstagsausschusses aus dem Bedürfnis heraus geschaffen worden, im Baurecht einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Bauherren und des Unternehmens zu erreichen
- VOB ist gemeinsame Grundlage zur Ausgestaltung dieser Bauverträgen
- insbesondere die Ausschreibungs- u. Angebotsverfahren sowie Bauausführungen, Bauabnahme, Mängelbeseitigung, die Abrechnung und die Gewährleistung werden hier geregelt
- ist kein Gesetz, gilt also nicht "von selbst", sondern muß in jedem Einzelfall vereinbart werden
- beide Parteien müssen sich also darin einig sein das die Bauausführung auf der Grundlage der VOB erfolgen soll
- gilt also nur wenn sie ausdrücklich im Bauvertrag vereinbart ist öffentliche Bauherren (Gemeinden, LRA) sind verpflichtet nach VOB auszuschreiben
- VOB regelt nur die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr und Baufirma, aber nicht zwischen Bauherr und Architekt oder Sonderfachleuten

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Begriff Armut
indicator Preisniveaustabilität
indicator DIE ZUKUNFT
indicator Widerstände und Streiks leiten die Demokratisierung ein
indicator Die Erstellung in der EU
indicator Strafrecht:
indicator Euro - Banknoten
indicator Indianer in Nordamerika
indicator Folgen der Jugendstraftat
indicator Teilgenehmigung


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution