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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Warenbörse


1. Finanz
2. Reform



Die 1872 gegründete allgemeine Warenbörse wurde im Jahre 1876 mit der Wiener Börse vereinigt. Seit dieser Zeit hat die Wiener Börse zwei Abteilungen, nämlich die Wertpapierbörse und die Warenbörse.

Wien war allerdings nie ein bedeutender Warenbörsenplatz. Lediglich in den Jahren 1921 bis 1924 wurden in großer Anzahl Warenbörsengeschäfte abgeschlossen. So gab es im Jahre 1921 40 und im Jahre 1922 38 Streitfälle aus Börsengeschäften vor dem Schiedsgericht. Auch die Zahl der Börsebesucher war damals hoch (1921: 2750; 1922: 2255). Die Bedeutung der Wiener Warenbörse für die Wirtschaft liegt heute vor allem in den für Warenbörsen typischen Hilfseinrichtungen, wie der Herausgabe von Kursblättern über wichtige Verkehrsgegenstände, der Ausarbeitung von Usancen, der Durchführung von Expertisen und Musterziehungen sowie schließlich in der Einrichtung des Schiedsgerichtes.

Derzeit gelten für die Warenbörse folgende Börsezeiten:

*) für Rohhäute, Felle, Leder und technische Lederartikel an jedem Freitag in
der ersten und dritten Woche im Monat von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr,
*) für Holz an jedem Mittwoch von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr,
*) für Kolonialwaren an jedem Donnerstag von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr,
*) andere Waren können zu den unter a bis c genannten Zeiten gehandelt

werden

Zutritt zu den Börseversammlungen hat, wie bei der Wertpapierbörse, nur der Besitzer einer Börsekarte (Börsebesucher).

Kurse werden regelmäßig für Holz, für Kolonialwaren sowie für Rohhäute und Felle, Leder, Treibriemen und technische Lederartikel in eigenen Kurskomitees festgestellt und im \"Amtlichen Kursblatt\" der Wiener Warenbörse, das in drei Teilen erscheint, veröffentlicht. Diese Kursblätter sind für die Wirtschaftstreibenden wichtige Informationsquellen über aktuelle Handelspreise.

Für folgende Waren wurden von der Wiener Börsekammer Usancen herausgegeben:

*) Österreichische Holzhandelsusancen 1973 (Auflage 1985 ) (vom
Bundesholzwirtschaftsrat bearbeitet) mit Teilübersetzungen in englisch,

französisch, italienisch;
*) Allgemeine Bedingungen (Usancen) für den Handel mit Waren;
*) Besondere Bedingungen (Usancen) für den Handel mit Garnen, Geweben
und Abfällen aus Baumwolle, Chemiefasern und Mischungen daraus;
*) Besondere Bedingungen (Usancen) für den Handel mit reinen und
gemischten Schafwollgarnen und Schafwollgeweben;
*) Besondere Bedingungen (Usancen) für den Handel mit Zucker und Melasse;
*) Bedingungen (Usancen) für den Handel mit Papier an der Wiener Börse;
Alle diese Usancen können bei der Wiener Börsekammer bezogen werden.

 
 



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