Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Staatliche beihilfen


1. Finanz
2. Reform



Als letztes direkt wirkendes Verbot untersagt Art. 92 I EGV staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb \"verfälschen\". Der Begriff \"Beihilfe\" ist weit zu verstehen, um alle Wettbewerbsverfälschungen, und nicht nur Subventionen, durch die Mitgliedstaaten zu erfassen. Auf das Merkmal der Verfälschung wird im 2. Abschnitt näher eingegangen. Ansonsten überläßt es die vorsichtige Formulierung des Art.

     92 I EGV der Rechtsprechung und der Entscheidungspraxis der Kommission die Unvereinbarkeit festzulegen.

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Eigentliches und begleitendes Gemeinschaftsrecht
indicator Einreise- und Aufenthaltstitel
indicator Supremacy of Parliament (1688 - 1832)
indicator Kinderarbeit -
indicator Der Internationale Gerichtshof
indicator UNAVEM III
indicator DER ZEITPLAN
indicator Das Wiedererwachen des Aktienmarktes
indicator DIE BEENDIGUNG DER AKTIENGESELLSCHAFT
indicator Habe ich einen Anspruch auf Umtausch oder Garantie ?




Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution