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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Mitwirkung in sozialen angegelegenheiten


1. Finanz
2. Reform



. Mitwirkung bei Berufsausbildungs- und Schulungsmaßnahmen der Arbeitsnehmer (AN)

. Mitwirkung an Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen, die der Arbeitsgeber (AG) für die Arbeitnehmer (AN) errichtet

. Zustimmungspflichtige Maßnahmen (Vetorecht des Betriebsrats (BR!), z.B.

Einführung von Disziplinarordnungen
Einführung von Kontrollmaßnahmen, welche die Menschenwürde berühren (z.B. Fensehüberwachung)
Einführung und Regelung von Leistungslöhnen (z.B. Akkord)

. Abschluß von Betriebsvereinbarungen

 
 



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