Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Regierung

Mehrpateindemokratie


1. Finanz
2. Reform

Im System einer Mehrparteiendemokratie, wie wir sie in Ö. haben, wird die Form der Herrschaftsausübung wesentlich durch das Ergebnis allgemeiner Wahlen bestimmt. Da die Regierung stets des Vertrauens des Parlamentes bedarf, beeinflußt damit aber der Stimmanteil, der hiebei auf dei einzelnen politischen Partein entfällt, entscheidend auch die Form der Regierungstechnik.

Gelingt es einer Partei, bei Parlamentswahlen die absolute Mehrheit zu erzielen, kann sie damit rechnen, ihr Regierungsprogramm auch ohne Mithilfe der anderen Partein zu verwirklichen. Wirken Vertreter aller im Parlament vertretenen Partein and er Regierung mmit, so spricht man von einer Konzentrationsregierung. In den Landesverfassungen einiger Bundesländer ist diese Form der Regierung audrücklich als Regelfall vorgesehen.

Lassen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament weder die Bildung einer Alleinregierung noch einer Konzentrationsregierung oder einer Minderheitsregierung zu, so setzt sich aus Vertretern zweier oder mehrer Partein eine Koalitionsregierung zusammen. In einem deratigen Fall wird ein besonderer Koalitionspakt festgelegt.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Gastarbeiter
indicator Democratic Accountability
indicator Die Gaskammer
indicator Auswirkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
indicator Schwarze Messen
indicator Eigene Meinung
indicator Verbreitung und Verteilung von Reichtum in Deutschland
indicator Der Konjunkturrat
indicator Pflegekinder
indicator Altruismus


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution