Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kosten von wertpapiergeschäften


1. Finanz
2. Reform



Spesen Für die Durchführung von Börsegeschäften für Kunden berechnen die Banken Spesen, die im allgemeinen betragen:


für Anleihen 0,75 % vom Kurswert mindestens ÖS 200,-
für Aktien 0,25 % vom Kurswert mindestens ÖS 300,-
für Investmentzertifikate 0,75 % vom Kurswert mindestens ÖS 200,-

Gesetzliche Tarife oder Vereinbarungen für diese Spesen gibt es nicht. Diese Spesen enthalten auch die Börsenumsatzsteuer und eine allfällige Vermittlungsprovision des Vermittlers an der Börse (Maklergebühr, Courtage).

Börsenumsatzsteuer

Die Börsenumsatzsteuer fällt auch an, wenn das Geschäft nicht über die Börse ausgeführt wird.

Diese beträgt:

für Staatsanleihen u. dgl. 0,4 % vom Kurswert
für Schuldverschreibungen öffentl. rechtl. Banken 0,6 % vom Kurswert
für sonstige Schuldverschreibungen 1,0 % vom Kurswert
für Investmentzertifikate 1,2 % vom Kurswert
für Aktien etc. 1,5 % vom Kurswert

Für Geschäfte zwischen Wertpapierhändlern gelten nur die halben Steuersätze.

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Bündnis 90/Die Grünen
indicator Landgericht
indicator GESCHÄFTSANTEIL, STAMMEINLAGE UND STAMMKAPITAL
indicator Begriffsbestimmung des Begriffs Marke
indicator Integrationsbemühungen
indicator Digital Bank Checks
indicator Ablösung der Sozialistischen Herrschaft
indicator Beispiel für Verletzungen der Menschenrechte in Indien:
indicator Die Anklage
indicator Gliederung des Bundesverfassungsgerichtes




Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution