Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kann mich der wirt abweisen, obwohl ganz offensichtlich genügend plätze frei sind ?


1. Finanz
2. Reform



Grundsätzlich ja. Nur wenn sie auf die Leistung eines Gastwirtes dringend angewiesen ist, ist dieser verpflichtet, Sie zu bedienen. Wenn Sie also mitten in Wien von einem Cafetier "nicht einmal ignoriert werden", haben sie Pech gehabt. Anders ist es, wenn Sie in einem kleinen Waldviertler Ort Funktionär des Sportvereins oder der Feuerwehr sind - Ihr soziales Leben können Sie nur aufrechterhalten, wenn sie auch zum örtlichen Gasthaus - wo die Vereinsversammlung und Feuerwehrfeste stattfinden - Zutritt haben, und daher muß der Wirt Sie auch einlassen. Dieses Beispiel klingt blöd, aber wurde tatsächlich vom oberen Gerichtshof vor wenigen Jahren entschieden. Sonst aber kann der Wirt seinen Gäste wie eine private Person aussuchen.

     Ob er die Zurückweisung begründet oder nicht, ob ihre Turnschuhe stören oder ihr Kind stört, das ist letztlich egal. Läßt er sie wegen ihrer rassischen oder ethnischen Herkunft oder wegen ihres religiösen Bekenntnisses nicht in das Gasthaus, so riskiert er eine Verwaltungsstrafe und kann auf freien Fuß angezeigt werden.

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator UNTERNEHMENSSANIERUNG DURCH DIE ÖFFENTLICHE HAND
indicator Der Arbeitsvertrag -
indicator Das Außen gerinnt zum Kommunizierbaren
indicator Teilnehmer am Wettbewerb
indicator Begriffe der Sicherheit
indicator Vorbescheid
indicator Internationale Organisationen der Wertpapierbörsen
indicator 1934 Versuch eines Ständestaates
indicator Biodiesel (Rapsölmethylester = RME):
indicator Die konstantinische Wende




Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution