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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Finanz

Institutionen


1. Finanz
2. Reform



Welche Aufgaben hat die IHK?


Industrie- und Handelskammern (IHK) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle im Kammerbezirk tätigen Gewerbetreibenden als Pflichtmitglieder angehören.




Aufgaben sind:

Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder,
Förderung der Wirtschaft (z.B. Durch Gutachten, Lehrgänge),
Förderung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsausbildung.




Welche Aufgaben hat das Gewerbeaufsichtsamt?



Das Gewerbeaufsichtsamt hat folgende Aufgaben:

Überwachung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften und von Arbeits-schutzbestimmungen (z.B. Gewerbeordnung, Jugendarbeitsschutz, Preisangabenverordnung),
Überwachung der Umweltschutzbestimmungen (z.B. Bundes-Immissionsschutz- gesetz).




Welche Aufgaben haben die Berufsgenossenschaften?



Die Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen alle Unternehmer der versicherungspflichtigen Betriebe (nach Wirtschaftszweigen gegleidert) zusammengefaßt sind:




Aufgaben sind:

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
Aufstellung von Vorschriften zur Verhütung von Berufsunfällen (Unfallverhütungs- vorschriften) und Berufskrankheiten und deren Überwachung.




Welche Aufgaben hat das Arbeitsamt?



Das Arbeitsamt ist die unterste (örtliche) Verwaltungsstelle der Bundesanstalt für Arbeit. Es hat vor allem folgende Aufgaben:

Arbeitsvermittlung,

Berufsberatung,
Abwicklung der Arbeitslosenversicherung,

Umschulung.




Welche Aufgaben hat das Finanzamt?



Das Finanzamt ist die unterste (örtliche) Verwaltungsstelle der Finanzbehörde. Es hat vor allem folgende Aufgaben:

Besteuerung (d.h. Festlegung der Bemessungsgrundlage, der Freibeträge und der Pauschbeträge) und Erhebung (d.h. Einziehung) der Besitz- und Verkehrs- steuern (siehe Wirtschafts- und Sozialkunde, Fragen 396 ff.),
Festlegung der Meßbeträge für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer,
Erhebung der Mehrwertsteuer.




Welche Aufgaben hat die Kommunalverwaltung?



Unter Kommunalverwaltung versteht man die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, die alle nicht dem Staat vorbehaltenen örtlichen Angelegenheiten regelt (kommunale Selbstverwaltung).




Zu ihren Hauptaufgaben zählen:

kommunales Finanzwesen (z.B. Verwaltung der kommunalen Einnahmen und Ausgaben),
kommunales Wirtschaftswesen (z.B. Industrieansiedlung, Straßenbau),
kommunales Bildungswesen (z. B. Sachausstattung für Grund- u. Hauptschulen),
kommunales Sozialwesen (z.B. Fürsorge).




Welche Aufgaben haben Wirtschaftsverbände?



Wirtschaftsverbände sind Vereinigungen von Unternehmen des gleichen Wirtschafts- zweiges; Beispiele für Spitzenverbände sind Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V., Haupt- gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels e.V., Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V., Deutscher Industrie- und Handelstag.

Die Wirtschaftsverbände fördern die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder und vertreten diese gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den staatlichen Institutionen.






Welche Gerichte unterscheidet man?




Man unterscheidet folgende Gerichte:

1. Ordentliche Gerichtsbarkeit für Zivil- und Strafsachen,


Amtsgericht,
Landgericht (auch Berufungsinstanz für Urteile des Amtsgerichts),
Oberlandesgericht (Berufungsinstanz für Urteile des Landesgerichts),
Bundesgerichtshof in Karlsruhe (in Zivilsachen Revisionsinstanz für Urteile des Oberlandesgerichts),






2. Arbeitsgerichte, zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis und zwischen Tarifvertragsparteien,


Arbeitsgericht,
Landesarbeitsgericht (Berufungsinstanz),
Bundesarbeitsgericht in Kassel (Revisionsinstanz);


3. Verwaltungsgerichte, zuständig für Klagen gegen die öffentliche Verwaltung,

Verwaltungsgericht,
Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof (Berufungsinstanz),
Bundesverwaltungsgericht in Berlin (Revisionsinstanz);


4. Sozialgerichte, zuständig für Klagen gegen die Sozialversicherungsträger,


Sozialgericht,
Landessozialgericht (Berufungsinstanz),
Bundessozialgericht in Kassel (Revisionsinstanz);


5. Finanzgerichte, zuständig für Klagen gegen die Finanzverwaltung,

Finanzgericht,
Bundesfinanzhof in München (Revisionsinstanz);


6. Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, zuständig für Fragen, welche die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen betreffen, für Verfassungsbeschwerden von Bürgern u.a.





Welchen Institutionen ist die Betriebsgründung mitzuteilen?



Die Betriebsgründung ist folgenden Institutionen mitzuteilen:

Ortspolizeibehörde (Gewerbeaufsichtsamt),

Finanzamt,
Amtsgericht (Handelsregister),

Industrie- und Handelskammer,
Sozialversicherungsträger.


Zu den erforderlichen Angaben gehören vor allem Firma, Sitz der Firma, Name(n) des bzw. der Inhaber(s), Gründungstag und Branche.

 
 



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