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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Erweiterung der eg


1. Finanz
2. Reform

Im Januar 1972 wurden nach fast zweijährigen Verhandlungen Beitrittsverträge unterzeichnet, die die Aufnahme von vier Bewerberländern zum 1. Januar 1973 vorsahen. Großbritannien, Irland und Dänemark wurden planmäßig aufgenommen. Norwegen sprach sich jedoch in einer Volksabstimmung gegen die Mitgliedschaft aus.
In Großbritannien gab es weiterhin Widerstand gegen eine EG-Mitgliedschaft. Als aber 1974 die Labour-Partei wieder an die Macht kam, erfüllte sie ihr Wahlversprechen und verhandelte erneut über Bedingungen für die Mitgliedschaft Großbritanniens, vor allem unter finanziellen Gesichtspunkten. Die Nachverhandlungen führten nur zu geringfügigen Änderungen, doch begann dadurch in der EG eine Zeit der Unsicherheit. Die Labour-Regierung, in sich uneinig über die Haltung zur Europäischen Gemeinschaft, unterstützte dennoch eine dauerhafte EG-Mitgliedschaft und ließ im Juni 1975 zu dem Thema einen Volksentscheid durchführen. Obwohl sich einige Gruppen heftig widersetzten, stimmte das britische Volk für eine Fortsetzung der Mitgliedschaft.
1979 und 1980 behauptete die britische Regierung, die Höhe ihrer Beiträge würde den erzielten Nutzen weit übersteigen und versuchte erneut, ihre Mitgliedsbedingungen zu ändern. Der Konflikt wurde im Frühjahr 1980 bereinigt, als sich einige Länder bereiterklärten, einen größeren Anteil der EG-Ausgaben zu übernehmen. 1984 beschloß man, daß Großbritannien einen Teil seiner Nettojahresbeiträge erlassen bekäme.
Griechenland trat der EG 1981 bei. Ihm folgten 1986 nach achtjährigen Verhandlungen Spanien und Portugal. Zu weiteren bedeutenden Entwicklungen der siebziger und achtziger Jahre gehörten die Ausdehnung der EG-Beihilfen auf weniger entwickelte Länder (besonders auf ehemalige Kolonialgebiete der Mitgliedstaaten), die Einführung des Europäischen Währungssystems, um Stabilität zwischen den Währungen der Mitglieder zu erzielen sowie Fortschritte bei der Verminderung von Handelsbarrieren und der Errichtung eines Binnenmarktes. Am 1. Januar 1995 traten Schweden, Finnland und Österreich der EU bei.

 
 

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