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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Parlament

Integration

Die entwicklung


1. Finanz
2. Reform

1.5.1 Der Etat 2000 In erster Lesung hat das Europäische Parlament den Haushalt der Europäischen Union für 1999 verabschiedet. Danach soll die EU im Jahr 2000 über Ausgaben in Höhe von 85,817 Milliarden Euro verfügen können. Damit werden nur 1,12 Prozent des Bruttosozialprodukts der EU-Staaten in Anspruch genommen, obwohl nach der finanziellen Vorausschau Gelder bis zu einer Höchstgrenze von 1,27 Prozent hätten genutzt werden können. Die Steigerungsrate gegenüber dem laufenden Haushalt liegt bei 2,9 Prozent.

Über diese tatsächlich geplanten Ausgaben hinaus haben die Europaabgeordneten aber noch 3,75 Milliarden ECU an möglichen Ausgaben zusätzlich beschlossen, die in einen Reservetitel gestellt wurden. Damit kann im Notfall sofort gehandelt werden.

Im diesjährigen Haushaltsverfahren gab es gleich zwei Premieren: Zum einen wird das EU-Budget erstmals in Euro verabschiedet, zum zweiten bleibt das Parlament mit seinem Ansatz 60 Millionen Euro unter dem des Haushaltsentwurfs des Ministerrates. Bisher hatte das Parlament stets höhere Ausgaben durchgesetzt, als die Finanzminister vorgesehen hatten.

Wie in den vergangenen Jahren wird die Agrarpolitik, die ab dem Jahr 2000 grundlegend reformiert werden soll, erneut der größte Ausgabenposten mit rund 40 Milliarden Euro sein, der fast die Hälfte des Budgets in Anspruch nimmt. Für Strukturförderung der benachteiligten Gebiete hat das Parlament eine Reduzierung um 500 Millionen Euro auf 30,45 Milliarden vorgesehen. Aber für diejenigen Länder, die bereitgestellte Mittel nicht rechtzeitig abrufen konnten oder können, soll im kommenden Jahr eine Sonderreserve von 1,5 Milliarden Euro eingerichtet werden.

Eine geringe Steigerung der Mittel sieht das Parlament dagegen bei den internen Politikbereichen: Beschäftigung, Jugend, und Bildung sowie Umwelt vor. Im Bereich der auswärtigen Politik nutzte das Parlament die Haushaltsdebatte um die EU-Kommission erneut wegen Mißmanagements bei Programmen für die osteuropäischen Länder sowie wegen der Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Echo-Skandal zu kritisieren.





1.5.2 Die GAP

Genauso wie bei der nationalen Budgeterstellung unterliegt auch das Budget der EU konjunkturellen Schwankungen und drückt in seinen Zahlen die aktuelle Wirtschaftslage aus. Was die Ausgaben in der EU für die Landwirtschaft anlangt, so sind sie aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahre 1988 an eine sogenannte Leitlinie gekoppelt, die den Rhythmus der Ausgaben vorgibt und verhindern soll, daß es zu überproportionalen Steigerungen kommt.
Der Bericht über die Situation der Landwirtschaft in der EU 1994 weist aus, daß die für das Jahr 1994 festgelegte Grenze von 36,5 Mrd. ECU um 1,7 Mrd. ECU unterschritten wurde.
Dieser Umstand deutet auf eine positive Auswirkung der Maßnahmen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik und auf die relative Stabilität der Stützungen hin.
Andererseits ist im Zuge der Diskussion um den Beitritt der Mittel- und Osteuropäischen Länder immer wieder die Diskussion aufgetreten, ob die GAP auch in Zukunft mit ihren Ausgleichs- und Prämienzahlungen finanzierbar sein wird.

1.5.3 Die Osterweiterung

Die mittel- und osteuropäischen Länder würden bei Anwendung der derzeit geltenden Grundsätze zur Gänze unter die Ziel 1-Gebiete fallen und somit einen strukturpolitisch effizienten Einsatz der Fondsmittel bedeutend erschweren. Nach vorsichtigen Berechnungen von Wirtschaftsforschern könnte ein EU-Beitritt der sechs assoziierten Länder Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn, jährlich ca. 264 Mrd. öS an zusätzlichen Zahlungen an die Strukturfonds kosten. Das würde eine Erhöhung des EU-Budgets um ca. 26 % bedeuten. Bei der derzeitigen Budget- und Konjunkturlage und angesichts der Stabilitätsziele, die die Konvergenzkriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion vorsehen, ist es fraglich, ob sich die Mitgliedstaaten zu einer Aufstockung des EU-Budgets in dieser Größenordnung durchringen können.

1.5.4 Die Förderungen für Österreich

Am 1. Jänner 2000 beginnt eine neue Phase der EU-Regionalpolitik, die durch die in der Agenda 2000 festgelegten Reformen geprägt ist. Für Österreich bedeutet dies, daß zwar ein geringerer Prozentsatz der Bevölkerung in den Genuß der EU-Förderungen kommen wird, daß aber für einzelne Ziele und Prioritäten insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht. So wurde z.B. die für Österreich in Hinblick auf die EU-Erweiterung bedeutende Gemeinschaftsinitiative INTERREG erheblich aufgestockt.
Insgesamt stehen Österreich in der Förderperiode 2000 - 2006 1.823 Millionen Euro (25 Mrd. Schilling) im Rahmen von drei prioritären Zielen bzw. vier Gemeinschaftsinitiativen zur Verfügung.

 
 

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