Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der nationalrat:


1. Finanz
2. Reform

Der Nationalrat wird vom Volk gewählt. In den Bundesländern Steirmark, Tirol und Vorarlberg besteht für die Nationalratswahl wahlpflicht.

Voraussetzug für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes, d. i. das Recht, durch Stimmabgabe zu wählen, sind:

. der Besitz der ö. Staatsbürgerschaft
. die Erreichung des Wahlalters: Vollendetes 18. Lebensjahr vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl und
. das Fehlen von Wahlausschließungsgründen

Wahlausschließungsgründe können sein:

gerichtliche Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe
oder aus Mangel an Handlungsfähigkeit (geistige Behinderung)

Dem aktiven Wahlrecht steht das passive Wahlrecht gegenüber, d.i. das Recht, zum Abgeordneten gewählt werden zu können. Dieses Recht steht allen ö. Staatsbürgern zu, die vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Sicherheit bei Zahlung mit Kreditkarte
indicator Bund-Länder- Komission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
indicator Der Europäische Rat
indicator Strafbemessung
indicator Schadensrechtlich relevantes Handeln und schadensrechtliche
indicator GR-Mündigkeit (vgl. Geschäftsfähigkeit BGB):
indicator Aufgabenverlagerung der Medienbehörden
indicator Präsident, Vizepräsident und Plenum des Bundesverfassungsgerichtes
indicator Der Maßnahmenkatalog in der Parkpolitik
indicator Landesmedienanstalten und Telekom


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution