Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Das vertragswerk über den österreichischen eu-beitritt


1. Finanz
2. Reform

Das Vertragswerk über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur EU vom 14. Juni 1994 umfaßt sowohl den eingentlichen, aus drei Artikeln bestehenden Beitrittsvertrag als auch die den Hauptbestandteil des Vertrages ausmachende Beitrittsakte.

Der Beitrittsakte wiederum sind Anhänge und Protokolle beigefügt, die Bestandteil derselben sind und somit ebenfalls dem Beitrittsvertrag zuzuordnen sind.

Die Schlußakte zum Beitrittsvertrag enthält Erklärungen der Vertragspartner, die zur Auslegung der Vertragsbestimmungen herangezogen werden können, ist jedoch nicht Bestandteil des Beitrittsvertrages.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Zentralisierung, Entstaatlichung und Verreichlichungder Polizei
indicator Zentral regulierte Verschlüsselung
indicator Das Drogenproblem in Deutschland
indicator Begriff Armut
indicator Definition Schuld, Schuldfähigkeit
indicator Fachfremde "Juristenjournalisten"
indicator Aufgaben des St"rfallbeauftragten
indicator The electoral and party systems:
indicator Eingliederungsvertrag
indicator Weiterführende Definitionen gemäß "Brockhaus"


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution