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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Das firmenbuch und das genossenschaftsregister


1. Finanz
2. Reform

1.1.1. Das Firmenbuch Das Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in welches alle Vollkaufleute eingetragen werden müssen. Das Firmenbuch wird von einer Abteilung des Landesgerichtes bzw. in Wien von Handelsgericht geführt.

Alle Eintragungen und Löschungen werden im Amtsblatt der Wiener Zeitung und im Zentralblatt für die Eintragungen in das Firmenbuch in der Republik Österreich verlautbart.

Das Firmenbuch kann von jedermann eingesehen werden.

1.1.2. Das Genossenschaftsregister
Das Genossenschaftsregister ist ähnlich wie das Firmenbuch aufgebaut. Es wird bei den gleichen Gerichten wie das Firmenbuch geführt.

 
 

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