Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Beschaffenheit und betrieb von fahrzeugen


1. Finanz
2. Reform

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anh"nger, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge
sowie Schwimmk"rper und schwimmende Anlagen mssen so beschaffen sein, daá
ihre durch die Teilnahme am Verkehr verursachten Emissionen bei
bestimmungsgem"áem Betrieb die zum Schutz vor sch"dlichen Umwelteinwirkungen
einzuhaltenden Grenzwerte nicht berschreiten. Sie mssen so betrieben werden,
daá vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein
Mindestmaá beschr"nkt bleiben.
(2) Der Bundesminister fr Verkehr und der Bundesminister fr Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit bestimmen nach Anh"rung der beteiligten
Kreise (_ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zum
Schutz vor sch"dlichen Umwelteinwirkungen notwendigen Anforderungen an die
Beschaffenheit, die Ausrstung, den Betrieb und die Prfung der in Absatz 1
Satz 1 genannten Fahrzeuge und Anlagen, auch soweit diese den
verkehrsrechtlichen Vorschriften des Bundes unterliegen. Dabei k"nnen
Emissionsgrenzwerte unter Bercksichtigung der technischen Entwicklung auch
fr einen Zeitpunkt nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung festgesetzt werden.
(3) Wegen der Anforderungen nach Absatz 2 gilt _ 7 Abs. 5 entsprechend.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Helene Wessel (dt. Zentrumspartei)
indicator Ausblick - Einführung eines Finanzgerichtes
indicator Patentrecht
indicator Empirisch- verhaltenswissenschaftliche Ebene
indicator Das EU-Recht
indicator Zweistufiges Verfahren für immaterielle Leistungen
indicator "Gesalzene Preise" - was tun ?
indicator Auswirkungen in der Arbeitslosenversicherung
indicator Genetik Zusammenfassung
indicator Eduard Bernstein (1850-1932)


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution