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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Belegung von sendeplätzen und vielfaltsicherung


1. Finanz
2. Reform

Die Landesmedienanstalten sind für die Lizenzierung privater Rundfunkanbieter zuständig. Sie bestimmen nach Maßgabe landesgesetzlicher Regelungen, welche Bewerber bei der Vergabe freier Sendeplätze Berücksichtigung finden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob sich die Bewerbung auf eine bundesweite oder aber lokale Ausstrahlung bezieht und ob die Art der Übertragung terrestrisch, per Satellit, oder über Kabel erfolgen soll.
Lizenzierung nimmt unter den Aufgaben der Landesmedienanstalten insofern eine zentrale Rolle ein, als mit ihr eng verknüpft ihr öffentlicher Auftrag steht, in dem sie zur Vielfaltsicherung beitragen sollen. D.h., daß bei der Vergabe z.B. einer Radiofrequenz die Erwägung eine Rolle spielt, wie hoch der potentielle Beitrag zur Vielfalt eines Bewerbers eingeschätzt wird. Die Frequenzvergabe ist mit anderen Worten das Hauptinstrument der Landesmedienanstalten, möglichst größte Vielfalt im privaten Rundfunk herzustellen, wobei Vielfalt aufgrund der geringeren rechtlichen Anforderungen an private Veranstalter sich nicht in erster Linie in einer Forderung nach einem pluralistischen Binnenprogramm manifestiert (wenngleich auch sie gegenüber Spartenprogrammen im Zweifel bevorzugt werden). Vielmehr wird erörtert, welche der Bewerber für die Gesamtrundfunksituation einer Region zu erwartenerweise das größte Plus an Vielfalt bringt.
Zur Illustration der Entscheidungskriterien, die eine Landesmedienanstalt bei der Frequenzvergabe zugrunde legt, sei hier eine Begründung für eine Sendeplatzvergabe der MABB dokumentiert. Dabei ging es um die Neuausschreibung der "NewsTalk"-Hörfunkfrequenz, die infolge einer Veränderung der Gesellschafterstruktur des Lizenzinhaber vorgenommen wurde.
"[...]Der Medienrat bewertete zwar die Aussichten auf den Beitrag des nun vorgesehenen NewsTalk Formates zur Vielfalt in der Gesamtprogrammlandschaft aufgrund des inzwischen erweiterten Informationsangebotes bei anderen Sendern als geringer als bei der früheren Auswahlentscheidung. Auf der anderen Seite unterschieden sich die beantragten neuen Musikformate nicht so deutlich von den bereits auf dem Hörfunkmarkt verfügbaren, daß einem von ihnen der Vorrang einzuräumen gewesen wäre. Bei dem medienwirtschaftlichem Engagement in der Region zeigte sich ein leichter Vorsprung von NewsTalk, das auf dem bereits aufgebauten Sendebetrieb aufbauen kann und dessen Finanzierung auf absehbare Zeit durch den neuen Gesellschafter Metromedia gewährleistet werden soll. [...]"
Neben dem Aspekt der Vielfalt finden, wie zu sehen ist, die Solidität des Finanzierungskonzeptes und standortpolitische Überlegungen Eingang in die Erwägung.

Anbieter bundesweiter Programme benötigen eine Satellitenlizenz, um ihr Programm allen Bundesländern anbieten zu können. Diese finden nach Maßgabe der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen bei der Vergabe der Kabelkanäle Berücksichtigung.
Bedingt durch die begrenzten Kapazitäten der Kabelnetze hat hier das Verhalten der Landesmedienanstalten eine ähnliche Steuerungsfunktion wie die Lizenzierung selbst. Allerdings bleibt der Ermessensspielraum der Landesmedienanstalten hier gering, da die Kriterien für eine Rangfolge der Belegung landesgesetzlich festgelegt sind (und sich dabei länderübergreifend ähneln) . Priorität genießen demzufolge Anbieter, die bereits über Antenne zu empfangen sind.

 
 

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