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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ausstellung von rechnungen


1. Finanz
2. Reform

Als Rechnung bezeichnet man jedes Schriftstück, mit dem ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet. Rechnungen sind z. B. auch Quittungen, Abrechnungen, Gegenrechnungen und Frachtbriefe.
Anstelle von Rechnungen können sogenannte Gutschriften treten, worunter man die vom Empfänger einer Leistung ausgestellten Rechnungen versteht.
Die ordnungsgemäße Rechnungslegung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Die Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:

1. Den Namen und die Anschrift des Lieferanten,
2. den Namen und die Anschrift des Kunden,
3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
5. das Entgelt (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) und 6. den

 
 

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