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chemie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Toxikologische aspekte des tabakrauchs


1. Atom
2. Erdöl

1. Qualitative Übersicht über die Inhaltsstoffe des Tabakrauchs
Die nachfolgenden Aufzählungen sind sehr unvollständig. Ebenso ist die Einteilung in Kategorien teilweise veraltet, da meine Quellen schon älter sind. Es ist damit zu rechnen, daß weitere Stoffe inzwischen als erwiesen kanzerogen gelten. Irgendwelche Erweiterungen (bitte mit Quellenangaben) per email (maus@ira.uka.de) an mich!
Die mir zur Zeit bekannten Inhaltsstoffe des Tabakrauchs nach folgenden Kategorien (die Numerierung der Klassen kommt von mir, die Bezeichnungen der Kategorien aus der MAK-Liste):
K1 kanzerogen (erwiesen krebserzeugende Stoffe):


· 3,4-Benzpyren
· Dibenzanthrazen

· Benzofluranthren
· Dibenzpyren

· Benzanthrazen
· Chrysen

· Dioxine
· Indenopyren

· Benzphenanthren
· Methylbenzopyren

· Methylchrysen
· 7H-Dibenzcarbazol

· N-Nitrosamine
· N-Nitrosodimethylamin

· Dimethylnitrosamin
· Betanaphthylamide

· Dibenzacridin [Initiator]
· s-Methylcholanthren [Promotor]

· Furfural [Promotor]
· Hydrochinon [Promotor]

· Phenol [Promotor]
· Kresol [Promotor]

· Benzol
· Vinylchlorid

· Hydrazin
· Benzo(a)pyren

· Teer
· Arsenverbindungen

· Nickelkomplexe
· Zinkoxid

· Polonium-210
K2 kanzerogen-verdächtig (Stoffe mit begründetem Verdacht):

· Acrolein
· Formaldehyd

· Anilin
· N-Nitrosonornikotin

· N-Nitrosopyrrolidin
· N-Dimethylamin

· N-Dimethylnitrosamin
· N-Diethylnitrosamin

· N-Ethyl-N-methylnitrosamin
· Cadmiumverbindungen

· Blei
K3 giftig:

· Acetonitril
· Pyridin

· Nikotin
· Kohlenmonoxid

· Blausäure
· Toluol

· Styrol
· Ethylbenzol

· m,p-Xylol
· o-Xylol

· Naphthalin
K4 reizend:


· Acrolein [auch K2]

· Ammoniak (NH3)
· Formaldehyd [auch K2]

· Stickoxide (NOx)
K5 sonstige:

· Kohlendioxid

· Stäube
K? (mir unbekannte Wirkung):

· N-Nitrosoanatabin
· 4-(N-Methyl-N-nitrosoamino)-1-(3-pyridil)-1-butanon
· Chinolin
Für die Klasse K2 wird das \"Vorsorgeprinzip\" angewandt. Dies bedeutet, daß diese Stoffe als Kanzerogene zu behandeln sind und damit unter die selben Regeln fallen wie diejenigen aus Klasse K1.
Qualitativ gesehen, stellt die obige Mischung einen extrem wirkungsvollen Angriff auf den Organismus dar. Die diversen Gifte beschäftigen oder lähmen diverse Entgiftungsmechanismen. Die Reizstoffe setzen die Selbstreinigung der Lunge weitestgehend außer Kraft und erlauben den anderen Schadstoffen tiefes Eindringen und langes Verweilen in der Lunge. Die enorme kanzerogene Potenz des Tabakrauchs erklärt sich aus dem Synergismus zwischen den Tumorinitiatoren (verursachen Noxen, also anfängliche Schädigungen) und den -promotoren (verhindern die Reparatur und fördern die Tumorentwicklung).


2. Quantität verschiedener Inhaltsstoffe des Tabakrauchs
Die nachfolgenden Tabellen erfassen bei weitem nicht alle Inhaltsstoffe. Auch die Richtwerte sind schon älter, also wahrscheinlich inzwischen verschärft worden. Irgendwelche Erweiterungen (bitte mit Quellenangaben) per email (maus@ira.uka.de) an mich!

Zur Lesweise der Tabellen:
Die erste Spalte enthält die Inhaltsstoffe, so wie sie in der Literatur angegeben werden.
In der zweiten Spalte steht der Schadstoffgehalt im Nebenstromrauch pro Zigarette. Als Nebenstromrauch wird der von der Zigarettenglut ausgehende Rauch bezeichnet, als Hauptstromrauch der vom Raucher eingesogene und teilweise wieder exhalierte Rauch.
Es folgt das Verhältnis der Schadstoffmengen zwischen Nebenstromrauch und Hauptstromrauch, betitelt \"N/H\".
In der letzten Spalte finden sich Richtwerte für die Schadstoffkonzentrationen. Oberhalb dieser Konzentration muß nach vorherrschender Meinung von einer Gefährdung der Gesundheit ausgegangen werden. Das Kürzel MIK steht für die Maximale-Immissions-Konzentration, MAK/20 bezeichnet den zwanzigsten Teil der Maximalen-Arbeitsplatz-Konzentration der \"Technischen Regeln für Gefahrstoffe\". Dieser MAK/20-Wert ist nach [U5, p.24] als Richtwert für alle Schadstoffe, die nicht zwingend mit einem Arbeitsprozess verbunden sind, anzusetzen, soweit keine anderen Richtwerte bestehen. Als Einheiten wurden die allgemein verwendeten SI-Einheiten mit den üblichen Vorsätzen verwendet: 1 mg=0,001 g; 1 ng=10^-9 g; 1 pg=10^-12 g.
2.1 Krebserregende Stoffe
Die folgenden Tabellen enthalten Stoffe der Kategorien K1 und K2.
Die erste Tabelle führt solche Stoffe auf, die natürlich vorkommen und für die Richtwerte existieren.

*
Inhaltsstoff mg/Zigarette N/H Richtwert [mg/m³ ] Formaldehyd ~ 1,53 ~ 51 MAK/20 = 0,03
Acrolein ~ 0,93 ~ 12 MAK/20 = 0,0125
Anilin 0,01 29,7 MAK/20 = 0,4
Die folgende Tabelle enthält diejenigen Kanzerogene, für die es keine unbedenkliche Konzentration gibt. Sie sollen daher in der Atemluft nicht vorkommen und ihre unkontrollierte Freisetzung vermieden werden.

*
Inhaltsstoff ng/Zigarette N/H Unbedenklichkeitsgrenze
Benzo(a)pyren 25-121 2,1-3,5 keine

Hydrazin 96 3 keine
Benz(a)anthrazen 81-612 n.a. keine
N-Nitrosopyrrolidin 2,8-700 n.a keine
N-Nitrosodimethylamin 140-1040 11,5-100 keine
N-Nitrosonornikotin 150-6100 0,5-7,1 keine
N-Dimethylnitrosamin 143000-1040000 n.a. keine
N-Diethylnitrosamin 8200-75000 2,2-78,8 keine
N-Ethyl-N-methylnitrosamin 5000-75000 n.a. keine

Cadmium 430-720 3,6-7,2 keine
Nickel 620-1030 12,9-31 keine

Zink 100-400 0,2-6,7 keine


2.2 Giftige Stoffe
Die folgende Tabelle enthält Stoffe der Kategorien K3, K4, K5.

*
Inhaltsstoff ng/Zigarette N/H Richtwert [mg/m³ ]
Nikotin 3,87-4,31 2,5-3,3 MAK/20 = 0,0025
Trockenkondensat ~ 52 ~ 1,7 n.a.
Kohlenmonoxid 46-61 2,5-4,7 MAK/20 = 1,65
Kohlendioxid 448-759 8,1-11,3 MAK/20 = 450
Stickstoffoxide (NOx) 2-3 4-10 MIK = 0,1
Ammoniak 5,14-8,6 44-170 MAK/20 = 1,75
Acetonitril 0,58-1,28 3,4-5,3 MAK/20 = 3,5
Pyridin 0,34 10 MAK/20 = 0,75

Toluol ~ 0,95 2,1 MAK/20 = 19


2.3 Nicht von mir klassifiziert
Stoffe der Kategorie K? folgen in dieser Tabelle. Sie werden in Kontexten erwähnt, die Kanzerogenität nahelegen. Um aber keine Fehler zu Ungunsten des Tabakrauchs zu begehen, bleiben sie unklassifiziert.

*
Inhaltsstoff ng/Zigarette N/H Richtwert

Chinolin 18000 10,8 n.a.
N-Nitrosoanatabin 150-1500 0,3-0,9 n.a.
4-(N-Methyl-N-nitrosoamino)- -1-(3-pyridil)-1-butanon 200-700 1,2-3,7 n.a.



3. Quantität einiger Schäden durch Tabakrauch

\"Auch wenn es sehr schwer ist, die Gesamtzahl der Opfer zu schätzen, welche die Zahl der vom Lungenkrebs betroffenen bei weitem übersteigt, so kann heute kein Zweifel mehr daran bestehen, daß unfreiwillig eingeatmeter Tabakrauch weitaus mehr Todesopfer fordert, als alle Umweltschadstoffe zusammengenommen, die den menschlichen Organismus über die Lunge erreichen. Dem Raucher wie dem Nichtraucher fällt es schwer, einzusehen, daß Tabakrauch unvergleichlich gefährlicher ist als Luftverschmutzung in den Industrierevieren. Die kanzerogenen und kokanzerogenen flüchtigen gesundheitsschädlichen Stoffe sind für den passiv inhalierten Tabakrauch charakteristisch und verleihen der Luft in Restaurants, Büros usw. ihre toxische Wirkung.\" [M8,p.1058]
Ein Passivraucher hat mit der Erhöhung seines Krebsrisikos um 50% zu rechnen. Pro Jahr sterben von 100 000 Personen 60-500 an den Folgen des Passivrauchens. [Nach U3, p.57]
Auf eine Anfrage von Abgeordneten antwortete die Bundesregierung Mitte der Siebziger, dass pro Jahr 140000 Raucher vorzeitig an den Folgen ihrer Sucht sterben und weitere 70000 arbeitsunfähig werden.
Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich der Lungenkrebs bei Frauen (und nur bei Frauen!) verdoppelt und an Häufigkeit den Brustkrebs überholt. Auch Blasen- und Unterleibskrebs der Frauen nehmen zu. Eine Zunahme der Totgeburten um 100% in der jüngsten Zeit wird durch Rauchen während der Schwangerschaft bewirkt. Raucherinnen erleiden zwei- bis dreifach häufiger eine Fehlgeburt.

 
 

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