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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Wesensmerkmale des liberalismus





- ist vom Individuum und dessen Recht, eigenverantwortlich zu handeln verpflichtet
- tritt gegen jede Absicht ins Feld, die vorrevolutionären gesellschaftlichen Machtverhältnisse wiederherzustellen
- auch gegen Versuche unmittelbarer frühsozialistischer Volksherrschaft
- gründet sein Programm in Sinne Kants auf die Vernunft (freie Entfaltung des Individuums und Selbstbestimmung als Aufgabe) und das Naturrecht, das im Wesen des Menschen begründet liegt und von jeder staatlichen Rechtsetzung unabhängig ist
- Wurzeln reichen bis in die Renaissance (15./16. Jh.)
- Begründer der politischen liberalen Theorie: John Locke
- tritt für eine vertragliche Sicherung des Privateigentums als Voraussetzung für die Entstehung des Staates, für Gewaltenteilung und für die Unterstellung des Staates unter das Naturrecht ein
- Lessing, Kant, Schiller verbreiteten die liberalen Ideen im deutschen Bildungsbürgertum
- Einzelner sollte vor Übermacht des Staates geschützt werden
- darum spielt das Eintreten für Menschen- und Bürgerrechte, Presse- und Vereinigungsfreiheit, für den Verfassungs- und Rechtsstaat eine große Rolle
- liberale Bewegung des aufsteigenden Bürgertums
Gesellschaftsideal: mittelschichtorientierte Gesellschaft der wirtschaftlich Selbständigen
- mit der Zeit aus Bürgern - Besitzbürger (Bourgeoisie)
- Bürgertum, für das Besitz und Bildung, Recht auf Freiheit zu herausragenden Werten wurde, entstand mit der Entwicklung von Handel, Gewerbe und Industrie
- waren also ursprünglich selbständige Gewerbetreibende
- Kernpunkt war das gemeinsame Bekenntnis zu Kapitalismus, zum Konkurrenz- und Leistungsprinzip, zum sozialen Aufstieg durch Bildung, zur Gleichheit vor dem Recht und Freiheit, zum vererbbaren Eigentum, zur hierachisierten Ordnung der Gesellschaft
- diese bürgerliche Gesellschaft erst im 18. Jh. in England und Frankreich
- anfangs trotz der wirtschaftlichen Erfolge der politischen Macht des absoluten Monarchen unterworfen - Revolutionen im 18. und 19. Jh.
- auf der Herrschaft auf Vertrag beruhende Verfassungsbewegung
- nach der französischen Revolution erklärten sich Bürger zu Volksvertretern
- durch Besitz neue Privilegien: Zensuswahlrecht
- in Deutschland zunächst Entwicklung des Liberalismus in den süddeutschen Verfassungsstaaten
- fünfzehnbändiges "Staatslexikon" der Freiburger Professoren Rotteck & Welcker wurde klassisches Handbuch des gebildeten Liberalismus in Süddeutschland
- Entstehung durch Anregungen des Reutlingers Friedrich List
- auch im Rheinland früh liberales Zentrum, in den 30ern großbürgerlicher Liberalismus entstanden, in den 30ern - 40ern - Liberalismus dann politisch - bürgerliche Volksbewegung über Vereine, Feste, Wahlen und Presse
- Verhältnis Bürger - Staat zwiespältig:
- Staat sollte sich nach den Liberalen aus Wirtschaft raushalten - freies Spiel der individuellen Kräfte schützen aber nicht behindern
- dafür sollte der gesetzliche Rahmen in der Verfassung geschaffen werden
- Staatszweck nicht Macht oder Wohlfahrt, sondern Herrschaft nach Kant: "Vereinigung einer Menge Menschen unter Rechtsgesetzen"
- neuer Staat: Rechtsstaat - Gegensatz "Polizeistaat" (Verwaltungsstaat) - aber Veränderung der traditionellen Staatsform nur durch Herrscher möglich - nach Kant
- durch Erziehung, als allmählichen Bewußtseinswandel und Verwirklichung des Sittengesetzes zwischen Errichtung einer bürgerlichen Ordnung
- Freiheit des Bürgers als Fundament des Rechtsstaates
- Einzelmensch sollte nach Vernunft handeln
- soziale Rechte als Ansprüche an den Staat abgelehnt
- Streben des Einzelnen nach politischer und wirtschaftlicher Freiheitsrechtsnutzung
- geschriebene Verfassung als Grundlage des Lebens im Rechtsstaat
- u.a. Grundrechte & Gewaltenteilung; Staatsform zweitrangig (konstitutionelle Monarchie)
- Ideal des deutschen Liberalismus im 19. Jh.: parlamentarische Monarchie
- Representativsystem: Volksvertretung vertritt die Meinung aller - keine Stände oder Gruppen
- Trennung der Judikative und der verordnenden Gewalt
- bei parlamentarische Ministerverantwortlichkeit - Abgeordneter als Vertreter des Volkes
- Volksvertretung wollte vollständige Gewaltenteilung und Ministerverantwortlichkeit
- Monarch gegen Gesetzgebung mit Umsetzung
- Höhepunkt des Liberalismus während der Industrialisierung und dem Welthandel im 19. Jh.
- erster liberaler, demokratischer Staat war England - historisch bedeutend
- englische Theoretiker: John Locke, Adam Smith, John Stuart Mill


Die "Vormärzperiode" 1815 - 1848
Die Neugestaltung Europas im Wiener Kongreß
- Ergebnisse der antinapoleonischen Befreiungskriege:
- Abdankung Napoleons 1814 und Festlegung der französischen Grenze auf den Stand von 1792 (Frieden von Paris)
- Bourbonendynastie kommt in Frankreich auf den Thron - Ludwig XVIII.
- Napoleon hatte Europa politisch und territorial umgestaltet - territoriale Neuordnung notwendig
- England und Rußland sind Hauptgewinner der Befreiungskriege
- England - unumstritten erste See- und Kolonialmacht
- Rußland - Hegemonie in Festlandeuropa
- der Sieg der Fürstenkoalition über Napoleon führte zur Wiederherstellung aller Rechts- und Besitzverhältnisse
- erhalten bleiben Nationalismus und Liberalismus als starke politische Strömungen des europäischen Bürgertums
- wesentliche Reformen bleiben erhalten

Ziele des Wiener Kongresses:
- Revision der durch Napoleon geschaffenen territorialen Veränderungen und Aufteilung der territorialen Gewinne
- Wiederherstellung eines politischen Gleichgewichts in Europa
- Regelung der Verhältnisse in Frankreich
- Wiederherstellung der alten monarchisch - dynastischen Herrschaftsordnung in Europa durch Stabilität, Kontinuität und Legitimität der Throne

- Positionen und Beschlüsse:
- geprägt durch Mächteinteressen und Gegensätze
- Versuch, ein Mächtegleichgewicht zu schaffen - Preußen - England - Habsburger Reich - Rußland - Frankreich - soll Frieden sichern
- Gründung der "Heiligen Allianz", Staatenbündnis, das sich verpflichtete, sich gegenseitig Beistand zu leisten und die christlichen Gebote der Gerechtigkeit, Liebe und des Friedens zur Grundlage der Politik zu machen, England nicht beigetreten, in der Folgezeit entwickelte sich die vom österreichischen Staatskanzler Metternich geführte "Heilige Allianz" zu einem fortschrittsfeindlichen Fürstenbündnis, das die bestehenden, meist feudalen Machtverhältnisse erhalten wollte und nationale Bestrebungen der Völker unterdrückte - "Restaurationspolitik"

Die politische Neuordnung Deutschlands

- Voraussetzungen:
1) Auflösung des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen" 1806
2) Eliminierung der meisten deutschen Rheinstaaten durch die Reichsreform 1803
3) starkes deutsches Nationalgefühl infolge der Befreiungskriege gegen Napoleon
4) keine Bedingungen für einen deutschen Nationalstaat:
- ablehnende Haltung durch europäische Großmächte
- Gegensatz zwischen Preußen und Österreich
- antinationale partikularistische Haltung der meisten Fürsten

- deutsches Bürgertum politisch schwach
- im Rahmen des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund geschaffen

- Staatenbund ohne zentrale Exekutive
- kein einheitliches Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungssystem
- keine Triebkraft zum Nationalstaat, sondern im Sinne der "Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit der deutschen Staaten"
- Mitglieder: 39 deutsche Staaten (395 Fürstentümer und 4 Stadtrepubliken)
- auch England, Niederlande und Dänemark sind Mitglieder im deutschen Bund, sie vertreten Hannover, Luxemburg und Holstein (auch Schleswig ist dänisch)
Inhalt des Bundesvertrages festgelegt in der Bundesakte (in die Wiener Kongreßakte aufgenommen)

Deutscher Bund als:
- militärisches Defensivbündnis - keine Kriegsgefahr des deutschen Bundes
- gegenseitiges Garantieren der Souveränität
- Deutscher Bundestag (Frankfurt/Main) als beratender Ausschuß (17 feste gesandte unter Vorsitz Österreichs)
- in allen wichtigen Angelegenheiten muß Einstimmigkeit vorliegen - nur wenig bedeutende Gesetze
- Ausführung der Beschlüsse des Bundestages bleibt den Einzelstaaten überlassen
- aus Einheiten der Einzelstaaten wird ein Bundesheer gebildet
- Empfehlung der Proklamation von Verfassungen (1815)
- in 18 Staaten Verfassungen, in 17 davon monarchisch, nur die württembergische mit Einfluß des existierenden Bürgerparlaments - nur Badens und Württembergs Verfassungen - wirkliche Verfassungen

Der Kampf liberaler und nationaler Kräfte gegen die Restaurationspolitik im deutschen Bund
- Situation 1815:
- große Enttäuschung (dumpfe Resignation) im deutschen Volk über antinationale Beschlüsse des Wiener Kongresses
- Mehrheit des deutschen Bürgertums resigniert, zieht sich aus politischem Leben zurück
- Minderheit versucht mit teils radikalen Methoden gegen Fürstenherrschaft und für den Nationalstaat zu kämpfen
Träger: - akademische Jugend, liberale Teile des Bildungsbürgertums
Organisationsformen: - liberale Klubs und Vereine; - kleine radikale Zirkel
1815: Gründung der Burschenschaften als national gesinnte studentische Verbindung (Jena, Heidelberg, Gießen, Halle, Erlangen)
Oktober 1817: ca. 500 Studenten und Professoren feiern das Wartburgfest
Anlaß: 300. Jahrestag der Reformation, 5. Jahrestag der Leipziger Völkerschlacht
- symbolische Verbrennung reaktionärer Schriften
1819: Ermordung des in russischen Diensten als Generalkonsul stehenden deutschen Schriftstellers August von Kotzebue, der als Spitzel der "Heiligen Allianz" gilt, durch den Studenten Karl Ludwig Sand
- Sympathiebekundungen vieler liberaler Bürger
- Entsetzen bei den restaurativen Regierungen

Karlsbader Beschlüsse 1819
Anlaß: Ermordung des Schriftstellers Kotzebue
- auf Betreben des österreichischen Staatskanzlers Metternich
- Verabschiedung von Ausnahmegesetzen gegen demokratische und nationale Aktivisten - Demagogenverfolgung


Beschlüsse des deutschen Bundes
- Verbot der Burschenschaften
- Entlassung vieler Professoren und strenge Kontrolle der Universitäten und Vereine
- scharfe Überwachung der Presse (Zensur)
- verbot der Symbole Schwarz - Rot - Gold
Die Karlsbader Beschlüsse blieben bis zur Revolution 1848 gültig, sie wurden 1831 weiter verschärft. Die demokratische Opposition wurde zerschlagen, sie nahm aber nach der Julirevolution in Frankreich einen erneuten Aufschwung (1830).

Der deutsche Bund wurde von Metternich im Sinne der Erhaltung feudaler Machtverhältnisse geführt, auch Preußen nahm eine reaktionäre Entwicklung. Der für die Durchsetzung des Kapitalismus notwendige Nationalstaat war in weite Ferne gerückt.

1. Skizzieren sie kurz die unterschiedlichen politischen Situationen in deren Rahmen die beiden Verfassungen entstanden!
2. Beweisen sie, daß die badische Verfassung einerseits liberale Zugeständnisse aufzeigt, andererseits vom Geist der Restauration geprägt ist!
3. Bewerten sie beide Verfassungsmodelle im Hinblick auf Gemeinsamkeiten, vor allem aber grundsätzlichen Unterschieden!

zu 1.:
Die liberale Verfassung Badens im Vergleich zur Verfassung Frankreichs (1791)
In Frankreich hatte sich das Volk besonders der 3. Stand erhoben, sich aus den Generalständen gelöst und am 17.Juni 1789 zur Nationalversammlung erklärt, die Bastille wurde gestürmt und das alte Heer aufgelöst und zur Nationalgarde gebildet. Am 4./5. August 1789 wurde die Feudalordnung abgeschafft und damit die Bauern befreit, aus dem Ständestaat wurde ein Klassenstaat mit Ämter- und Gewerbefreiheit. Mit der Erklärung der Menschenrechte am 26.08.1789 wurde der Bürger frei, gleich vor dem Gesetz und Weltbürger. Die Kirche wurde 1790 verstaatlicht. Der König flieht im Juni 1791 wird aber gefaßt, zurückgebracht und politisch völlig entmachtet. Erst in der Verfassung vom 3. September 1791 bekommt er wieder eine politische Rolle als Oberbefehlshaber über das Heer, der Ernennung der Minister und er hat ein suspensives Veto - ist exekutive Gewalt. Die Verfassung sollte den sozialen Mißständen, Hungersnöten und der Wirtschaftsflaute entgegenwirken, die in Frankreich zu dieser Zeit herrschte. Die Verfassung gibt sich das Volk in Form seiner Vertreter, der Nationalversammlung selbst.
In Baden hingegen wurde dem Volk die Verfassung vorgesetzt. Um das Bürgertum milde zu stimmen wurde der Aufforderung der Verfassungsgebung des deutschen Bundes folge geleistet.

Auf dem Wiener Kongreß wurde Einigkeit zur Erhaltung und Stärkung der Monarchie demonstriert, es handelte sich um eine Restaurationspolitik, die dieser nationalen und liberalen Bewegung in Deutschland entgegenwirken sollte. Europa ist gerade neu aufgeteilt worden. Nach dem Wiener Kongreß verlor sich die Demokratiebewegung in einigen Gruppen aus der akademischen Jugend. Das Wartburgfest zeigte kurzzeitig einen Neuansatz doch dieser wurde von Metternich im Keim erstickt. An der Monarchie gab es zu dem Zeitpunkt keinerlei Zweifel, und eine Revolution war nicht in Sicht.
zu 2.:
Die Verfassung wird erstens vom Herzog und Großherzog Carl beschlossen. Sie beruht auf einer restaurativ - absolutistischen Konzeption "Geschenk des Königs".
Die Volkssouveränität wurde abgelehnt, das Zensuswahlrecht beibehalten und der Monarch somit in seiner Position gefestigt. Alle Rechte der Staatsgewalt wurden dem Monarchen, in Baden dem Großherzog zugesprochen. Er war die Legislative von Baden.

Er hat den Oberbefehl über das Heer, ernennt die Richter, ernennt und entläßt die Regierung, bestätigt Gesetze, erläßt Verordnungen und beruft den Landtag ein, vertagt ihn oder löst ihn auf.
Somit vereinigt der Großherzog alle drei Gewalten (wenn auch nur indirekt) mittels ernennen und entlassen von Handlangern in seiner Person.
Die Adelsprivilegien wurden somit durch die Vorherrschaft in der 1. Kammer gefestigt. Das Zensuswahlrecht regelt die Ständegesellschaft. Damit waren alle restaurationspolitischen Ziele des Wiener Kongresses umgesetzt. Liberale Züge weist die Verfassung in der Gleichsetzung der beiden Kammern, Baden war das einzige Gebiet, in dem die II. Klasse keine ständische, sondern von Vertretern der Bezirke besetzte ist. Weitere liberale Zugeständnisse sind die Mitspracherechte der Kammern bei der Steuerbewilligung und beim Beschluß von Gesetzesentwürfen, wobei die Gesetzesinitiative weiter beim Herzog bleibt.

zu 3.:
Beide Verfassungen basieren auf dem Zensuswahlrecht nach Besitz und Einkommen, schließen die Frauen von der Wahl aus. In beiden wird den Wahlberechtigten nur die Wahl von Wahlmännern zugesprochen. Diese wiederum wählen eine Art Parlament. in Frankreich die Nationalversammlung, in Baden die Kammern des Landtages.
Doch in den Aufgaben unterscheiden sich die Parlamente erheblich. Während die Nationalversammlung die zentrale Macht der Verfassung ist und die Legislative stellt, die Nationalgarde beaufsichtigt, hat der Landtag keine zentrale Stellung, da der Monarch die Legislative und Exekutive direkt und die Judikative über von ihm eingesetzte Richter in sich vereint. In Frankreich ist der Monarch der Führer der Exekutive mit lediglich suspensivem Veto als mäßig wirksames Mittel der Einflußnahme auf die Gesetzgebung. In Frankreich waren die Gewalten durch gegenseitige Kontrolle untereinander verschränkt, in Baden lag die Kontrolle der Institutionen allein beim Großherzog. Auch waren die Mitglieder und Ämter in Frankreich für jeden wahlberechtigten zugänglich. Die Verfassung in Baden war eine von oben aufgesetzte restaurativ - absolutistische Verfassung in während die französische von der Nationalversammlung und damit aus dem Bürgertum entstand. Die französische Verfassung wie auch die badische gaben den Oberbefehl über das Heer in die Hände des Monarchen. Während in Baden alle Gewalt zentral vom Großherzog ausging, wurde in Frankreich in sich selbst verwaltende Departements unterteilt. In Frankreich herrschte zu diesem Zeitpunkt keine Feudalordnung mehr, welche in Baden die Adelsprivilegien sichert. Die französische Verfassung legte außerdem die Wahl aller Beamten, Richter und Geschworenen fest. Es handelte sich um eine konstitutionelle Monarchie mit garantierten Menschen- und Bürgerrechten.
Die badische Verfassung verhinderte den anderen Institutionen die Kontrolle des Monarchen nahezu vollständig. Es wurden lediglich das Petitionsrecht und Recht auf Bitte um Gesetz zugestanden.

 
 



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