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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Euro

Prüfungsvorbereitung: wahlen, europa, menschenrechte, armut, frieden, deutschlanda




Komplex 1 – Wahlen





Wahlen, Verfahren zur Berufung (oder Abwahl) von Repräsentations-, Entscheidungs- und Herrschaftsorganen wie z. B. Staatspräsidenten, Regierungschefs, Abgeordneten, Stadt- und Gemeinderäten, Vereinsvorständen, Betriebsräten etc. in Staaten, Bundesländern und Gemeinden, Körperschaften, Verbänden und Organisationen. Wahlen erfolgen nach zuvor im Wahlrecht definierten Verfahren durch einen ebenfalls im Wahlrecht festgelegten Personenkreis, der durch seine Willensäußerung in der Wahl eine Entscheidung herbeiführt und damit den Gewählten in seiner Funktion legitimiert.







Wann wird gewählt:





alle 4 Jahre








Wahlgrundsätze – Die wahlen sind...




Allgemein

gleich

unmittelbar

geheim

frei

öffentliche Kundgebung







Wahlverfahren:





Persönlichkeitswahl


Verhältniswahl




→1. Stimme für Wahlkreiskanidat

→2. Stimme für Landesliste







Stimmzettel:




Wahlkanidaten die durch Direkt-Mandate gewählt werden

die entsprechende Partei die man wählen kann








Wahlrecht:




deutsche Staatsangehörigkeit

min. 18 Jahre







Parteien:





SPD - Bündnis 90/Grüne


CDU/CSU - PDS

FDP - Sonstige (z.B. Tierschutzpartei, Freie Wähler e.V. , SAV)


Komplex 2 – Europa








historische Entwicklung:




2. WK →Einigung Hitlers durch Krieg





1949 →Gründung des Europarates




Europarat, 1949 gegründete Organisation europäischer Staaten zur Förderung der gemeinsamen Interessen, des Friedens und der politischen Freiheit.

Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden





1952 →Montanunion




Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl





1957 EURATOM




EURATOM (Kurzbezeichnung für Europäische Atomgemeinschaft), europäische supranationale Organisation zur Förderung der Nutzung der Atomenergie für friedliche Zwecke.




1957/58 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft




Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, überstaatliche Gemeinschaft europäischer Staaten zur wirtschaftlichen Integration ihrer Mitglieder.

Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, Niederlande





1960 EFTA




Europäische Freihandelsassoziation, handelspolitischer Zusammenschluss mehrerer europäischer Staaten, der am 4. Januar 1960 von Österreich, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Portugal, Schweden und der Schweiz gegründet wurde.





1967 Europäische Gemeinschaft




Montanunion, EURATOM und EWG fusionierten zu den Europäischen Gemeinschaften





1992 Europäische Union




Europäische Union , Verbund europäischer Staaten, gegründet durch den Vertrag von Maastricht, den die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften am 7. Februar 1992 unterzeichneten und der am 1. November 1993 in Kraft trat, modifiziert und erweitert durch den am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam.





1. Januar 2002 Euro-Einführung




Griechenland, Spanien, Italien, Portugal, Frankreich, Österreich, Deutschland, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Finnland, Irland haben den €




Großbritannien, Schweden, Dänemark lehnten per Volksentscheid ab den € einzuführen




1. Mai 2004 EU-Erweiterung




Slowenien, Polen, Tschechien, Slowakei, Estland Lettland, Litauen, Malta, Zypern, Ungarn treten der EU bei




Notwendingkeit:




der 2. WK ist vorüber und um die Wirtschaft wieder zu stärken schließt man Wirtschaftsbündnisse








Nachteile:




Unentschlossenheit

Abwanderung von Arbeitskräften


Arbeitslosigkeit durch billigere Zuwanderer





Vorteile:




höhere Kaufkraft der Staaten zusammen

billigere Importe







Organe:





Kommission:


Beschlüsse in die Praxis Umsetzen

Gesetzentwürfe





Ministerrat:




Fachminister fällen Entscheidungen für das jeweilige Politikfeld





EU-Parlament:




wählt Kommission und ihren Präsidenten

kann Kommission durch Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen

kann Kommission auffordern Gesetze auszuarbeiten





EU-Rat:




wird von Regierungchefs der Mitgliedsländer gebildet

festlegung der Leitlinien der EU-Politik





























Komplex 3 – Menschenrechte




Definition:




Menschenrechte, grundlegende Rechte, die jedem Einzelnen zustehen, weil sie in seiner Menschenwürde wurzeln. Sie gelten als angeboren, unantastbar und unveräußerlich und dürfen vom Staat nicht genommen oder eingeschränkt werden. Zu ihnen zählen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs- und Glaubensfreiheit, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, Folter und Sklaverei sowie vor Diskriminierung und Verfolgung wegen ethnischer, religiöser und geschlechtlicher Zugehörigkeit. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bindet in Artikel 1 Abs. 3 Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die unmittelbar geltenden Grundrechte, die neben den allgemeinen Menschenrechten auch die politischen Rechte des deutschen Staatsbürgers umfassen.








Beispiele:




Magna Charta (Magna Carta libertatum, Große Urkunde der Freiheiten)##


Französische Revolution, Epoche der französischen Geschichte von 1789 bis 1799, in der die Feudalherrschaft gewaltsam abgeschafft und eine bürgerliche Republik etabliert wurde.




Weimarer Republik, von 1919 bis 1933 dauernde Ära der deutschen Geschichte; benannt nach dem ersten Tagungsort der Nationalversammlung, die 1919 dem Deutschen Reich eine republikanische, d. h. parlamentarisch-demokratische Verfassung gab.





Otto-Kodex:




Inhalt des Kodex ist das eine Menschenwürdige umgebung besteht

vom Otto-Versand erdacht





Entwicklung der Rechte:




1215 Magna Charta libertatum

(Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum)





1789 Fanzösische Revolution

(Abschaffung des Feudalismus und errichten einer bürgerlichen Republik)




1848 Frankfurter Nationalversammlung





1871 Verfassung des Deutschen Reichs




1919 Verfassung der Weimarer Republik





1949 Grundgesetz der BRD




Verletzungen in der DDR:





keine Freiheit


keine Meinungsfreiheit

keine freie Entfaltung der Religionen


keine Reisefreiheit




Komplex 4 – Armut




Ursachen:





Arbeitslosigkeit


Staatskrisen


Kriege


politische oder religiöse Gründe








Migration:




Einwanderung bei dem das Aufnahmeland die Erlaubnis für Niederlassung erteilt







Entwicklungsländer:





niedriger Lebenstandart


starker Bevölkerungszuwachs


ungleiche Einkommensverhältnisse


unzureichende Nahrungsmittelversorgung


Kinderarbeit


hohe Arbeitslosigkeit


fehlendes Geld für Investionen


kaum technische Ausrüstung


schlechte ärztliche Versorgung


niedriger Bildungsstand


mangelnde Infrastruktur








Welt:




ehemalige Kolonien die nach dem 2. WK unabhängig wurden







Folgen der Armut:





niedrige Lebenserwartung


Unterernährung


schlechte Bildung

wenig Exportstriktur des jeweiligen Landes

weniger Verbrauch an wichtigen Rochstoffen








Entwicklunghilfe:




„Hilfe zur Selbsthilfe“





auf Gebiet der...


Bildung


Politik


Wirtschaft


humanitärem Gebiet


man unterscheidet in:




staatliche Hilfe nichtstaatsliche Hilfe





günstige Darlehen - von Kirchen

liefern von Technik - politische Stiftungen

entsenden von Fachleuten - private Investitutionen








Ziel:




Entwicklungsländer sollen sich zu Industrieländer entwickeln







Hilfsorganisationen:





amnesty international


Gesellschaft für Menschenrechte


UNICEF


Brot für die Welt

Deutsches und Internationales Rotes Kreuz


Deutsche Welthungerhilfe


Human Rights Watch


WHO









Komlex 5 – Frieden und Friedenssicherung




Was ist Frieden:




Frieden ist ein Zustand in dem es keinen Krieg und keine Gewalt gibt








Frieden ist ein Zustand in dem:




sozieale Gerechtigkeit verwirklicht wird

Ungleichheit zwischen den Staaten beseitigt ist und keine Armut bzw. Mangel herrscht

gesichert ist, das persönliche, gesellschaftliche und politische Beziehungen in takt sind

das überleben der Menscheit gesichert ist







Bedingungen:




Vermeidung bzw. Beseitigung von Ausbeutung


Vermeidung von Naturzerstörung


Vermeidung von Hunger


Vermeidung bzw. Abschaffung von Armut

Verkleinerung der Unterschiede zwischen Arm und Reich

Verhinderung bzw. Beseitigung von Kriegen








Konfliktquellen bzw. -herde:




afrikanische Länder

Israel

Kaschmir







Ursachen:





politische Unterdrückung


keine freie Entfaltung


Rassenhass


verschiedene politische Meinungen


verschiedene religiöse Meinungen








Die UNO und die Friedenssicherung:




Aufagben:




Weltfrieden erhalten, wenn dieser da ist

im Sicherheirtsrat Entscheidungen fällen


ethnische Säuberungen stoppen


Terrorismus bekämpfen














Ziele:




Weltfrieden

Terrorismus besiegen

den Ländern der 3. Welt helfen

unterschiede zwischen Arm und Reich beseitigen

es muss Einigkeit herrschen bei Rassenfragen







Erfolge:





Lösung des Kosovo-Konfliktes


einige Afrika-Konflikte gelöst


teilweise abwenden von den USA

keine Mandat für den Kriegseinsatz gegen den Irak








Rolle der Bundeswehr:




große Rolle, obwohldiese nur 300 000 – 400 000 Mann/Frau stark ist

mit die wichtigste „Armee“ in Europa







Deutsche Sicherheitspolitik:




feste und tiefe Freundschaft bzw. Zusammenarbeit mit Verbündeten

Konflikte und Krisen vorbeugen/eindämpfen


Sicherheit sichern und vertiefen


die Rolle Europas stärken


mit Russland ins Reine kommen

keine neuen Konfontationen in Europa zulassen


militärisch einsetzbar bleiben








Aufgaben der Bundeswehr:




Landesverteidigung

Einsatz im Katastrophengebiet

Einbindung in die NATO

dient dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der UNO







Rolle der NATO:





wichtigstes militärisches Bündnis


greift bei Bedrohungen einWählt






















Komplex 6 – Bundesrepublik Deutschland





Förderalismus:




polistisches System, das die Zuständigkeiten auf verschiedene Ebenen Verteilt

Bund ,Länder und Gemeinden







Bundestag:





wählt den Bundeskanzler


schlägt Gesetze vor


besteht aus 604 Direktmandaten


verschiedene Parteien








Bundesrat:




besteht aus den jeweiligen Landesregierungen

verabschiedet Gesetze

führt Debatten durch







Bundesverfassungsgericht:





oberstes gericht Deutschlands


Sitz in Karlsruhe


16 neutrale Richter








Bundespräsident:




ist das formelle Staatsoberhaupt

darf keinen anderen Beruf ausüben

nicht politisch aktiv sein







Gewaltenteilung:





Exekutive ausführend


Legislative gesetzgebend


Judikative richterlich








Landesebene:




die jeweiligen Landesregierungen bestimmen die Politik des Landes jedoch müssen dich diese nach dem Grundgesetz halten

 
 

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