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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Karte

Wettbewerb

Preis

Kartelle





Geschichtlicher Hintergrund


Die Geschichte der Kartelle beginnt allem Anschein nach dem alten Rom, und setzte sich dann im frühen Mittelalter fort. Schon in diesen Zeiten erkannte man die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen der Kartellbildung. Schon damals schränkte die Gesetzgebung die Kartellbildung durch Gesetzte und Verbote ein.

In Deutschland wurden die ersten Kartelle um die Jahrhundertwende verzeichnet. Ihr Ziel war es mit der Abdeckung von Deutschland durch kleine Gesellschaften eine Preiswillkür durchzusetzen.






Gewinnmaximierung


Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten für ein Unternehmen seinen Gewinn zu maximieren:



Internes Wachstum:

Das interne Wachstum ist ein natürliches und kommt von innen heraus, d. h. Kapazitäten werden ausgebaut aufgrund von steigender Nachfrage bzw. eines steigenden Marktanteils. Internes Wachstum ist auf den neuen Märkten möglich bei denen es wenig Konkurrenz gibt

ð Biotechnologie



Externes Wachstum:

Durch das externe Wachstum versuchen vor allem große Unternehmen neu Märkte zu erschließen. Dafür gehen sie teilweise oder als gesamtes mit anderen Unternehmen in Verbindung ein. Häufig wird dabei ein Unternehmen von einem anderen übernommen

ð Daimler & Chrysler oder Vodafone & Mannesmann





Definition Kartelle


Ein Kartell ist ein vertraglicher Zusammenschluss selbstständiger Unternehmen der gleichen Branche, die durch die Beeinflussung von Angebots- und Nachfrageverhältnissen den Wettbewerb beschränken. Meistens handelt es sich bei den absprachen der Kartellmitglieder um Preisgestaltung, Aufteilung von Kunden oder Marktanteilen. Jedes Mitglied versucht die Vorteile eines Monopols zu erreichen ohne ihre rechtliche und weitgehend auch ihre wirtschaftliche Autonomie aufzugeben. Kartelle entstehen meist in Märkten für Massenprodukte, bei denen die Anbieter nur relativ wenig Möglichkeiten haben, sich bestimmte Artikel zu differenzieren. Je weniger Anbieter es gibt, desto je ähnlicher die Anbieter sind, desto leichter entsteht ein Kartell.

Das weltweit bekannteste und öffentlich agierende Kartell ist die OPEC ( Organisation erdölexportierender Länder)






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Kartellverbot ( §1 GWB)



Die Bildung von Kartellen zieht immer eine Preisbindung mit sich in der Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen verpflichtet werden, bestimmte Preise oder Konditionen zu übernehmen und an Dritte weiter zu geben. Durch diese Praktiken wird der Wettbewerb auf dem Markt ausgeschaltet und von Kartellen kontrolliert. In einer wettbewerblichen Ordnung aber sollte jedes Unternehmen seine Preise und Geschäftsbedingungen selbst gestalten.

Da in Deutschland eine freie Marktwirtschaft herrscht, würde es durch eine Absprache von Unternehmen gleicher Art, d. h. Kartellen, über kurz oder lang zu einer Monopolstellung des Kartells durch Ausschaltung der Konkurrenz kommen.

Deshalb ist in Deutschland die Bildung von Kartellen gesetzlich geregelt (GWB).






Ausnahmen


Der Gesetzgeber hat aber kein generelles verbot erlassen, ferner gibt es Ausnahmen für Kartelle die keine unmittelbare Beeinträchtigung des Wettbewerbes zum Ziel haben oder deren Errichtung Vorteile gesamtwirtschaftlicher Art nach sich ziehen würde.







Kartellarten



Erlaubte Kartelle


Norme- und Typenkartelle, Konditionenkartelle
Die Mitglieder entwickeln gemeinsame Normen oder Typen und gewähren gleich Geschäftsbedingungen z: B: Preisrabatte oder Lieferung frei Haus.

Spezialisierungskartelle
Spezialisierung ist die Beschränkung der Angebotsvielfalt auf einige wenige Produkttypen oder auf ein einziges Erzeugnis. Die Mitglieder sprechen untereinander ab, wer sich auf welches Produkt spezialisiert. Ziel ist die Rationalisierung der Produktion, was zur Folge hat, dass für jedes dieser Produkte ein Monopol entsteht. Allerdings muss der Wettbewerb weiterhin gegeben sein.


Mittelstandkartelle
Zusammenarbeit mittelständiger oder kleiner Unternehmen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbssituation z. B. durch gemeinsamen Einkauf von Waren.

Rationalisierungskartelle
Werden wegen positiver Auswirkung meist genehmigt. Zwei oder mehrere konkurrierende Unternehmen vereinbaren eine Wettbewerbsbeschränkung (eigentlich verboten), aber durch die Verbesserung der Leistungsfähigkeit oder Wirtschaftlichkeit der beteiligten Unternehmer wird auch ein Vorteil für die Verbraucher erzeugt, z. B. gemeinsame Taxirufzentralen.


Strukturkrisenkartelle
Sind dann erlaubt, wenn die Hersteller einen Absatzrückgang durch nachhaltige Veränderung der Nachfrage haben. Die Mitglieder müssen eine planmäßige Anpassung der Kapazität an den Bedarf herbeiführen.


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Grundsätzlich verbotene Kartelle



Preiskartelle
Die Mitglieder sprechen sich über einheitliche Preisgestaltung ab, d. h. über Absatzpreise oder Mindestpreise und haben das Ziel, dass ein Kartellmitglied ein Produkt oder insgesamt billiger anbietet als die anderen und somit den Auftrag bzw. den Zuschlag erhält.

Bsp.: Zementkartell

Der Begriff Zementkartell steht für verbotene Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Zementherstellern, die durch das Bundeskartellamt aufgedeckt wurden. Das verfahren wurde 2004 abgeschlossen und es wurden Bußgelder von bis zu 660 Millionen Euro verhängt. Diese ist die vom Amt jemals höchst verhängte Summe. Die größten Mitglieder dieses Kartells waren:

Heidelberg Cement, Dyckerhoff, Schwenck Zement, Lafrarge, Alsen AG und Readymix









Weitere verbotene Kartelle:





Gebietskartelle
Jedes der Mitglieder hat sein eigenes bzw. bestimmtes Absatzgebiet.


Kalkulationskartelle
Die Mitglieder kakulieren auf derselben Basis.

Produktions- und Quotenkartelle
Jedem Mitglied wird seine Produktionsmenge vorgegeben, sodass keine Überkapazitäten entstehen können.


Vertriebskartelle
Der Vertrieb erfolgt über eine einheitliche Verkaufsstelle. An die Auflagen dieser Verkaufsstelle müssen sich die Mitglieder halten.


















 
 

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