Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die österreichische staatsbürgerschaft



Österreich ist ein Rechtsstaat. Dieser hat die folgenden Grundideen.
. Ausübung der Macht muß sich in den Grenzen des Rechtes bewegen
. Die Menschenrechte müssen geachtet werden
. Freiheit und Würde des einzelnen sind vom Gesetz garantiert

Das Staatsvolk besteht aus der Gesamtheit aller Staatsbürger.

2.1. Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
. Abstammung von einem österreichischen Staatsbürger

Ehelich
Wenn ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, so kann sie auch das Kind bekommen.

Unehelich
Das Kind bekommt die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter österreichischer Staatsbürger ist.

Durch eine nachträgliche Heirat der Eltern kann ein minderjähriges, unverheiratetes Kind verehelicht werden und damit auch die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, wenn nur der Vater diese besitzt.
In Österreich gilt das Blutrecht; das heißt die Eltern sind für das Erlangen der Staatsbürgerschaft maßgeblich. Die Alternative ist das Bodenrecht, bei dem der Geburtsort entscheidet.

. Verleihung aufgrund eines Einbürgerungsgesuches
Nach mindestens 10 Jahren ordentlichen Wohnsitzes in Österreich kann ein Ansuchen auf österreichische Staatsbürgerschaft erfüllt werden. Nach mindestens 30 Jahren muß dieses erfüllt werden.
Voraussetzungen für die Erfüllung des Ansuchens sind:

. gesicherter Lebensunterhalt
. keine strafrechtliche Verfolgung

. positive Einstellung zu Österreich

Das Ansuchen muß bei der Landesregierung erfolgen.
Personen, die außerordentliche Verdienste für Österreich geleistet haben (Sport, Wissenschaft, Wirtschaft) oder von denen solche Leistungen erwartet werden, haben erleichterte Bedingungen bei der Einbürgerung.

. Heirat mit einem österreichischen Staatsbürger
Nach mindestens 1 Jahr Ehe und 4 Jahren ordentlichen Wohnsitzes in Österreich oder 2 Jahren Ehe und 3 Jahren Wohnsitzes in Österreich kann die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden.


. Dienst als Professor
Bei Dienstantritt als ordentlicher Professor an einer inländischen Universität oder Kunsthochschule kann die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden.


2.2. Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
. Grundsätzlich bei Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft
. Freiwilliger Eintritt in fremde Militäreinheit
. Entziehung (nicht für Geburtsösterreicher), zum Beispiel bei Scheinehe
. Verzicht, Bedingung: volljährig, absolvierter Präsenzdienst

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Zusammenfassung
indicator Polen -
indicator Fallbeispiel: Der Automobilsektor
indicator Die Aktionäre der OeNB
indicator Situative Verhaltenstheorien der Führung
indicator Individualisierung statt Massenansprache
indicator Kosten der Umstellung/ Finanzplanung
indicator NTH's und Entwicklungsländer
indicator Zahlungsbedingungen
indicator Bestrafungen in den verschiedenen Lagern


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution