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Durch Zusammenarbeit mit anderen Betrieben höhere betriebswirtschaftliche Effizienz
  Gewinnerzielung.
 
 Es existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit
 (mit unterschiedlich festen Bindungen):
 
 . temporäre - dauerhafte
 . horizontale - vertikale - unorganische (in gleicher Branche)
 
 . funktionsbezogene - vollständige
 . freiwillige - zwangsweise
 
 
 
 Zwei Gestaltungsmöglichkeiten:
 
 
 Kooperation		Konzentration
 
 rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der Partner bleiben bei eingeschränkter wirtschaftlicher Entscheidungsfreiheit erhalten:                          z.B. Kartell, mit dem Ziel der Wettbewerbsbeschränkung ( GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung)
 
 
 Verboten: Preiskartell
 Gestattet: Exportkartell
 
 Zustimmung wichtig:  Konditionenkartell
 Normungskartell
 Spezialisierungskartell	wirtschaftliche Selbständigkeit mind. eines Unternehmens wird aufgehoben, z.T. auch die rechtliche Selbständigkeit
 Konzern : Beteiligungskonzentration
 
 Mehrheit: > 25 % (Sperrminorität)
 > 50 % (Einfache Mehrheit)
 > 75 % (qualifizierte Mehrheit)
 
 Fusion, Auflösung beider alter Gesellschaften, mit Überführung in eine neue Gesellschaft
 Definition Kooperation:
 
 Unter Kooperation versteht man allgemein die (freiwillige) Zusammenarbeit selbständiger
 Unternehmen mit dem Ziel, bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen
 Selbständigkeit gewisse Vorteile aus der Zusammenarbeit zu ziehen.
 
 (siehe Schierenbeck S.43)
 
 
 
 Definition Konzentration:
 
 Bei einer Konzentration erfolgt eine Angliederung bestehender Unternehmen an eine andere
 Wirtschaftseinheit, wobei die wirtschaftliche Selbständigkeit des angegliederten Unternehmens
 zugunsten der übergeordneten Einheit verloren geht oder zumindest eingeschränkt wird.
 
 (siehe Schierenbeck S.44)
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