| Unterscheidungsmerkmale:
.	Emission: Ausgabe der Aktien.	Urkunde: Zeichnen der Aktie  Erwerben der neuen Rechte
 .	Laufzeit: nicht vorhanden
 
 .	Kurs: unvorhersehbar
 Beim Kauf einer Aktie bin ich Investor und trage Risiko.
 
 Unternehmen: Eigenkapital wird aufgebessert und breite Eigentümerbasis
 
 2 Arten der Aktien:
 1.	Stammaktie: Stimmrecht, Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, Recht auf   Dividende
 2.	Vorzugsaktie: Auskunftsrecht, Bezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, recht auf Dividende, Recht auf Dividendenvorzug
 
 3 Hauptorgane:
 1.	Aufsichtsrat: Beruft Vorstand
 
 2.	Vorstand: operatives Geschäft
 3.	Eigentümer: wählen Aufsichtsrat
 
 Börse:
 
 Ist der Sekundärmarkt für Wertpapiere
 Ein Kaufauftrag kann anonym oder unter Namen gemacht werden. Bei anonymem Kauf (Effektkassageschäft =EKG) bekommt man einen Bon damit kann man Aktie verkaufen.
 Kaufpreis der Aktie wird festgelegt dann über Primärmarkt (Bank,...) verkauft
 2Aufträge: Auftrag bestens: Aktie auf jeden Fall kaufen Geld ist egal
 Auftrag limitiert: Aktie nur bis zu gewissem Preis kaufen
 Depoterlag: Aktie bleibt beim Kauf in der Bank und die Bank klärt alles.
 Börse kann eigentlich alles sein: Warenbörse Gemüsemarkt, Kleintierbörse, ....
 
 Jede Börse hat Merkmale: Selbstständig, unabhängig, untersteht Börsenkammer, Einhaltung der Vorschriften kontrolliert das Finanzministerium
 
 
 EU:
 Nationale Monopole werden beseitigt um einen gemeinsamen Standart zu erreichen. EU machte Rahmengesetzgebung. 1990 freier Wettbewerb. EU will völlige Liberalisierung. Im Informationszeitalter ist gleicher Stand wichtig um zusammenwachsen zu können  Eu gegründet  konkurrenzfähig.
 Bessere: Verkehr, Gesundheitswesen, Weiterbildung, Behörden Umwelt.
 
 Geschichte der EU beginnt 1946 als Winston Churchill sagte: Wir müssen etwas die Vereinigten Staaten in Europa schaffen. Idee wird später wieder aufgegriffen.
 
 1946:  zu OEEC (Organisation f. European Economic Cooperation)
 1949:  Gründung d. Europarates. Russland gründet gleichzeitig Warschauer Pakt =Rat gegenseitiger Wirtschafts-
 
 hilfe
 1951: europ. Gemeinschaft f. Kohle -Stahl(EKGS) gegründet. D und F rufen das ins Leben. Gründungsmitglied-
 er auch die Benelux Länder und Italien
 1960: außereurop. Staaten treten EGKS bei  OECD genannt(Organisation f. Economic Cooperation & Development) Sitz in Paris.
 GB gründen Gegenorgan. EFTA (Europ. Freihandelszone) Ziel: keine Zölle. Mitglieder waren GB, Norwegen, Schweden, CH, O, Finnland, Island, Dänemark, Portugal
 1967: OECD  EG(europ. Gemeinschaft)
 1972: Komkurenzdenken zwischen EFTA und EG hört auf  Freihandelsabkommen
 1973:Dänemark, Irland, GB zur EG
 1979: Europ. Währungssystem tritt in Kraft(EWS) Ecu als europ. Rechenwährungseinheit eingeführt
 1981: erster Schritt der EG Süderweiterung. Griechenland tritt bei
 1986: 2.Teil der Süderweiterung: Portugal und Spanien treten bei
 1989: Österreich gibt Beitrittserklärung ab
 1992: EG Und EFTA beschließen zusammen europ. Wirtschaftssystem EWR. Ch und Liechtenstein treten nicht bei. Vertrag von Mostrich: EG wird EU
 1993: europ. Binnenmarkt tritt in Kraft
 1995: Schweden, Finnland und Österreich treten der EU bei.
 1997: Agenda 2000  Weichen für Osterweiterung gestellt gestellt. Finanz und Landwirtschaftspolitisch alles okay. Aus Vertrag von M. wird Vertrag von Amsterdam.
 1998: begin der Beitrittsverhandlungen von Polen, Estland, Szo, CZ, H und Zypern
 
 
 
 
 
 Österreich
 
 EU
 Staatsoberhaupt
 Bundespräsident 6 Jahre, 1 mal Wiederholungswahl, direkt
 Ratspräsident alle 6 monate, nach plan
 
 Regierung
 Bundesrepublik .Minister und Staatssekretäre
 EU Kommission
 
 
 
 Volksvertreter
 Parlament, nationalrat
 
 EU = Parlament
 
 
 Landesrat
 Bundesrat, durch landesregierung bestimmt
 EU Rat 1 Staats und Regierungschef, Miniaturrat
 
 
 Eu Parlament
 
 a)	Gesetzgebung: Nutzwirkungsrecht, kein Initiativrecht darf nicht handeln sondern
 nur abstimmen.
 b)	Budget:  Europ. Parlament ist Haushaltsbehörde der EU es überprüft Ausgaben.    Entscheidet bei nicht obligatorischen Ausgaben mit
 c)	Kontrolle: EU Kommission wird durch mündl. Und schriftl Anfragen kontrolliert  Auskunftspflicht und Einsichtspflicht
 d)	Außenbeziehungen: EU Parlament ist das entscheidende Organ für erweiterungen
 e)	Sonderaufgaben: Eine Person aus EU Parlament wird zu Bürgerbeauftragtem gewählt
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