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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

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Kleines euro-lexikon



. Binnenmarkt: Der Begriff steht für einen gemeinsamen Wirtschaftsraum. Ebenso wie es in Österreich keine Zollschranken oder Handelsbeschränkungen zwischen den Bundesländern gibt, sieht der europäische Binnenmarkt innerhalb der gesamten EU einen freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital vor.

. Buchgeld: Geld, das im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet wird - also etwa bei Überweisungen von einem Konto auf ein anderes Konto.

. BIP - Bruttoinlandsprodukt:
Die Summe aller in einem Staat erbrachten Wirtschaftsleistungen. Eingerechnet wird die Wertschöpfung bei einer Produktion von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Jahres.

. Devisenreserven: Fremdwährungsmittel, die eine Zentralbank zur Sicherung der eigenen Währung hält.


. ECU - European Currency Unit:
ECU ist eine aus zwölf EU-Währungen gebildeter Währungskorb. Der ECU ist die derzeitige Rechnungseinheit der EU. Er wird sowohl als Reservemittel von den
EU-Notenbanken als auch in der Privatwirtschaft verwendet. Man unterscheidet daher einen offiziellen und einen privaten ECU.

. EURO: Offizielle Bezeichnung der zukünftigen gemeinsamen europäischen Währung. Der Name wurde am EU-Gipfel von Madrid im Dezember 1995 beschlossen. Ein EURO wird unterteilt in 100 Cent.


. Europäische Kommission:
Die Europäische Kommission ist das Verwaltungsorgan der EU. Gleichzeitig erarbeitet die Kommission die Vorschläge für neue rechtliche Regelungen der EU. Die Kommission wird von 20 Kommissaren geleitet.

. Europäisches Parlament:
Mit demokratische Kontrolle und Mitentscheidung bei der EU-Gesetzgebung sowie über den EU-Haushalt vertritt das Europäische Parlament die Interessen der Bürger der EU. Das Europa-Parlament setzt sich aus 626 Abgeordneten zusammen, wovon 21 aus Österreich kommen. Die nächsten Europa-Wahlen finden im Juni 1999 statt.


. EWI - Europäisches Währungsinstitut:
Das Europäische Währungsinstitut bereitet den regulatorischen, organisatorischen und logistischen Rahmen vor, den das ESZB zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Es wurde 1994 errichtet und hat seinen Sitz in Frankfurt. Parallel zur Gründung der EZB wird das EWI, das dann seine Aufgaben erfüllt haben wird, aufgelöst.

. EWS - Europäisches Währungssystem:
Ein 1979 errichtetes System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse zur Sicherung der Wechselkursstabilität zwischen den EU-Staaten.

. EWS II: Das Europäische Währungssystem II wird mit 1999 das seit 1979 bestehende EWS ablösen. Ziel des EWS II ist es, einen Mechanismus zu schaffen, der die Währungen jener Länder, die vorläufig nicht den EURO als gemeinsame Währung einführen werden, möglichst eng an den EURO bindet. Dies soll durch den Wechselkursmechanismus geschehen, in dem der EURO der Anker ist.


. ESZB - Europäisches System der Zentralbanken:
Das ESZB besteht aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der am EURO teilnehmenden Staaten. Das ESZB wird von den Beschlußorganen der EZB geleitet.


. EZB - Europäische Zentralbank:
Die EZB mit Sitz in Frankfurt am Main ist in der dritten Stufe der Währungsunion, also ab 1999, für die europäische Geld- und Währungspolitik zuständig. Ihr wichtigstes Ziel ist die Erhaltung der Geldwertstabilität. Der Vertrag von Maastricht verankert ihre personelle, funktionelle, finanzielle und politische Unabhängigkeit.

. Inflation: Eine Inflation ist eine ständige Geldentwertung bzw. eine Preisniveausteigerung. Bei einer Inflation ist die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes gefährdet, denn mit der Preisniveausteigerung verliert das Geld an Kaufkraft. In allen Ländern der EU ist der Kampf gegen die Inflation - also die Erhaltung der Preisstabilität - ein erklärtes Ziel der Wirtschaftspolitik.

. Konvergenzkriterien:
Wirtschaftliche Voraussetzungen, die ein Land erfüllen muß, um an der Währungsunion teilnehmen zu können: gesunde öffentliche Finanzen, niedrige Inflationsrate, niedriges langfristiges Zinsniveau, stabiler Wechselkurs.


. Maastricht - Vertrag:
Der Vertrag "Vertrag über die Europäische Union" wurde 1992 in der niederländischen Stadt Maastricht unterzeichnet. Der Vertrag sieht die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion ebenso vor wie die künftige enge Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Innere Sicherheit. Er wurde von den 12 damaligen Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Großbritannien und Dänemark haben dem Vertrag nur mit Vorbehalten (u.a. bei der verpflichtenden Teilnahme an der Währungsunion) zugestimmt. Österreich hat sich mit dem Beitritt zu EU verpflichtet, alle bisherigen Verträge der Gemeinschaft, also auch jenen von Maastricht, anzuerkennen.

. Rat der Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat):
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs findet zumindest zweimal im Jahr statt und wird jeweils in jenem Land abgehalten, das den turnusmäßigen Vorsitz der EU innehat. Österreich wird den Vorsitz im zweiten Halbjahr 1998 ausüben. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs gibt die politischen Leitlinien für die EU vor.


. Stabilitäts- und Wachstumspakt:
Ein zwischen allen EU-Mitgliedsstaaten vereinbarter Pakt, der sicherstellt, daß die am EURO teilnehmenden Länder auch weiterhin die im Maastrichter Vertrag festgelegten Regeln für eine stabilitätsorientierte Haushaltspolitik einhalten.

. WWU: Abkürzung für die im Maastrichter Vertrag vereinbarte Wirtschafts- und Währungsunion.

 
 

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