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biologie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Sterbehilfe....ja oder nein?



Probleme der Sterbehilfe von Paula Z.

In den letzen Monaten wurde stark über die Risiken und Hintergründe der Sterbehilfe

diskutiert. Die Sterbehilfe steht im Spannungsfeld zwischen Recht und Autonomie,

zwischen Gesetz und Selbstbestimmung, zwischen Persönlichkeitsrechten und Nothilfe.

Die Sterbehilfe betrifft das Leben und damit das höchste Rechtsgut überhaupt.

Daher sollen nicht die medizinischen Wissenschaften, sondern der dazu legitimierte

Gesetzesgeber die Grenzen zwischen erlaubte und nicht erlaubter Tötung festlegen.

Die indierekte aktive Sterbehilfe (Einsatz von Mitteln, deren Nebenwirkungen die

Lebensdauer herabsetzen können) sowie die passive Sterbehilfe (Verzicht/Abbruch

der lebenserhaltender Massnahmen) gelten als zulässig.

Die direkte aktive Sterbehilfe (gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden eines

Menschen) ist strafbar.

Offen ist die Frage, welche Argumente für die Legalisierung dieser Form

der Sterbehilfe aufzufinden sind.

Früher waren Sterben und Tod gesellschaftlich und sozial integriert. Der Sterbende

war bis zu seinem Tod Mitglied der Gemeinschaft, der er sein Leben lang angehörte.

Er war nicht allein, sondern eingebettet in die Situation seiner Gesellschaft.

Das Sterben war ein sichtbares, offenes Ereignis. So gewannen die Menschen um

den Sterben herum, die Gewissheit im Verhältnis zu ihrem eingenen Tod.

Seit Beginn der 20. Jahrhunderts sterben die Menschen nicht im Kreis der Familie,

sondern in Institutionen. Der Wunsch, an einen eigenen, natürlichen Tod zu erleben

wird immer seltener. Tod und Sterben wird auf einer gesellschaftlichen

Orientierungslinie mit den Wünschen der Sterbenden konfrontiert. Der Wunschtod

tritt immer mehr in den Vordergrund. Das Ereignis des eigenen Todes geschieht

in einem speziellen Umgang. Viele Menschen müssen erst wieder den Mut zurück-

bekommen an einem natürlich und nicht beigeführten Tod zu sterben und darauf

hoffen die verlorene Sicherheit des eigenen Todes mithilfe eines neuen Rechtssystems

wiederzuerlangen. Jedoch entsteht an diesem Punkt ein neuer möglicher Streitpunkt.

Die Würde eines, Menschen ist unertastbar, sie achten und zu schützen ist

Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. `, so heißt es in dem ersten Artikel des

deutschen Grundgesetzes. Im 2. Artikel der Grundrechte heißt es: ,, Jeder hat das

Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist un-

verletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.\"

Beide Grundrechte können eine negative Auswirkung auf die Entscheidung

der Zulassung der Formen der Sterbehilfe zu Folge haben. Jedoch soll man

sich doch auch die Frage stellen, mit welchen Argumenten man das Grundrecht

und die Empfindung gegenüber persönlicher Gedanken in Verbindung bringen kann.

Das Selbstbestimmungrecht sollte auch ein gewisses Maß an Bedeutung tragen.

Die Form der aktiven Sterbehilfe ist verboten, wobei seit einigen Jahren eine lebhafte

öffentliche Diskussion über offensichtlich sinnlose medizinische Maßnahmen ( die nur

ein bisweilen jahrelanges Dahinvegetieren ohne Heilungsaussichten unter zum Teil

großen Schmerzen bedeuten) und den Todeswunsch der Betroffenen geführt wird.

Manche Menschen legten mittlerweile schriftlich (Patientenverfügung) oder mündlich

gegenüber ihren Angehörigen fest, dass sie im Falle einer unheilbaren Krankheit keine

lebensverlängernde Maßnahmen wünschen. Dies ermöglicht oft noch unter bestimmten

Umständen eine passive Sterbehilfe zu leisten. Das Selbstbestimmungsrecht des

Patienten behält demnach Vorrang vor den Entscheidungskriterien des behandelnden

Arztes. Aus rechtlicher Sicht stellt jeder medizinische Eingriff eine Körperverletzung

dar, die nur mit Einverständniserklärung des Patienten möglich ist.

Problematisch bleiben jedoch Fälle, in denen eine eindeutige Erklärung des Patienten

fehlt. So ist es bei der kürzlich verstorbenen Terri Schiavo gewesen. Sie ist mit 41

Jahren gestorben. Ihr Mann und gesetzlicher Vormund Michael Schiavo wollte,

dass seine Ehefrau nicht mehr künstlich ernährt werden sollte. ,, Lasst meine Frau

doch in Frieden sterben\", bat er immer wieder. Aber Terri\'s Eltern wehrten sich

verzweifelt. Sie waren davon überzeugt, dass ihre Tochter bei Bewusstsein ist und ihr

Schwiegersohn den Tod will, um an das Erbe zu kommen und frei für eine neue Ehe

zu sein. So zogen beide Seiten von einem Gericht zum anderen. Schonmal kam

Michael Schiavo seinem Ziel sehr nahe. Damals wurde die künstliche Ernährung

seiner Frau für sechs Tage eingestellt. Vor einigen Monaten entstand eine neue

Diskussion über das Schicksal der Komapatientin. Das gespaltene Meinungsbild

der beiden vor Gerichtziehenden Positionen wurde in den Medien verbreitet,

jedoch bestand auch eine Gemeinsamkeit. Und zwar waren sich beide Positionen

darüber im Klaren, dass es eine TRagödie ist und es nicht einfach wäre eine

einfache Lösung zu finden. Seitdem befand sich Terri im Wachkoma und gab nur

selten Geräusche von sich. Jedoch sahen die Eltern Terri\'s dies als ein Zeichen von

,Lebenskraft\' und den Versuch ihrer Tochter mit ihnen zu kommunizieren.

Die von Michael Schiavo beauftragten gerichtlichen Gutachter und Mediziner waren

jedoch davon überzeugt, dass es sich um Reflexe handelt und sich Terri\'s Zustand

niemals ändern würde. Seit 1998 bemühte sich der Ehemann um ein Ende der

künstlichen Ernährung, mit dem Argument, Terri habe ihm noch vor 1990 mehrfach

gesagt, sie wolle -sollte das Schicksal zuschlagen- nie in einem Siechzustand am

Leben erhalten werden. Schriftlich festgehalten wurde das nie, und darauf stützten

sich die Eltern.

Vor wenigen Wochen ist es schließlich doch geschehen. Michael Schiavo hat den

jahrelangen Gerichtsstreit beendet und gewonnen. Die künstliche Ernährung von

Terri wurde eingestellt und sie starb nach wenigen Tagen.

Seitdem ist Sterbehilfe zu einem aktuellem Thema geworden, mit dem sich viele

Menschen auseinandersetzen. Es treten viele Fragen auf, zB.. Hätten Terri\'s

Leiden schon vorher beedet werden können? Wer kontrolliert den Missbrauch

der (aktiven) Sterbehilfe? Wer kontrolliert die Einhaltung der Selbstbestimmung der

Kranken? Wer darf entscheiden, ob Schwerstleidende länger leiden oder früher

sterben dürfen/sollen? Wer will verantwortlich sein zur Durchführung einer

Sterbe hilfe, wer soll eine aktive Sterbehilfe ausführen?

Und vor allem die Frage nach der aktiven Sterbehilfe, die jegliche Grenzen der

bisherigen Gedanken über Freitod und Ethik durchbricht.

Meiner Meinung nach, sollte die aktive Sterbehilfe legalisiert werden, so wie

die Niederlande es schon vorher getan hat. Jeder Mensch sollte selbst über

seinen eigenen Tod entscheiden können. Kein Arzt und kein Gesetz darf diese

Freiheit des Einzelnen beschränken. Aktive Sterbehilfe muss keine voreilige

Flucht vor dem Leid sein, sondern kann auch Endpunkt eines bewussten

Abschieds vom Leben und Angehörigen sein. Jeder Mensch sollte das Recht

auf einen solchen Abschied bei klarem Verstand haben und nicht dahinsiechen

müssen. Warum soll jemand, der sehr starke Schmerzen hat, gegen seinen

eigenen FREIEN Willen leiden? So lange aktive sterbehilfe verboten ist, werden

die Menschen gezwungen sich täglichen qualvollen leiden zu unterziehen und

ihre Lebensfreude in der Dunkelheit ihrer Wahrnehmungsfähigkeit zu suchen.

Das ist menschenunwürdig.

Apropo Dunkel: In Deutschland wird die aktive Sterbehilfe längst praktiziert,

nur heimlich. Eine Legalisierung könnte hier für Ordnung sorgen.

Vorrausetzung für die Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe ist, dass keine

Hoffnung auf Besserung des Leidens besteht, dass der Patient seinen

Wunsch FREI äußert und zudem ein zweiter Arzt hinzugezogen wird,

der den Ablauf organisiert, prüft und beaufsichtigt.

Wie war das noch mal? ,Die Würde eines Menschen ist unertastbar\' und

,Die Freiheit der Person ist unverletzlich\' ? Diese zwei Sätze bekommen nun

eine ganz andere, realistische Bedeutung.



Quellen: Süddeutsche Zeitung

Spiegel/ Sternmagazin
N-TV Nachrichten

 
 

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