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biologie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Abtreibung heute'





- eine Abtreibung darf nur von einem Arzt durchgeführt werden, der Arzt ist aber nur verpflichtet, eine Abtreibung vorzunehmen, wenn eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau besteht
- es gibt 3 Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch, die möglich und nicht rechtswidrig sind:


1. Beratungsregelung
die Frau muss dem Arzt eine Bescheinigung vorlegen, dass sie sich mindestens
Tage vor dem Eingriff nach dem Schwangerschaftskonflikt-Gesetz beraten
ließ.
Außerdem darf die Frau nicht länger als schon 12 Wochen schwanger sein.


2. Sog. medizinische Indikation
wenn der Arzt festgestellt hat, dass die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Schwangeren bedeutet oder das Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit birgt und es keine anderen zumutbaren Maßnahmen gibt, die Gefahr abzuwenden.
Dass diese Vorraussetzungen erfüllt sind, muss von einem Arzt bescheinigt werden, der die Abtreibung aber nicht vornehmen darf.
Diese Art der Abtreibung kann bis unmittelbar vor dem errechneten Geburtstermin stattfinden. In Einzelfällen ist dabei aber mit einem lebendem Kind zu rechnen das dann intensivmedizinisch versorgt werden müsste. Durch die Abtreibung kann es dann zu einer Schädigung des Kindes kommen.
Aus ethischen Gründen nehmen viele Frauenarzte eine Abtreibung zu einem späten Geburtstermin nicht mehr vor.
(keine Beratungspflicht)

3. Sog. kriminologische Indikation
wenn das Kid bei einer sexuellen Straftat gegen die Selbstbestimmung der Frau gezeugt wurde (Vergewaltigung) und dann nur, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind.
(keine Beratungspflicht)

- vor dem Eingriff führt der Arzt mit der Schwangeren ein Gespräch über die möglichen Folgen einer Abtreibung.
- viele Frauen haben nach einer Abtreibung seelische Belastungen (z.B. Depressionen, Schuldgefühle oder seelisch bedingte sexuelle Störungen)
- es gibt 2 Abtreibungsverfahren die am häufigsten angewendet werden:

1. Operativer Abbruch bei Schwangerschaften bis zur 12. Woche
der Eingriff kann in Narkose, Regionalbetäubung oder örtlicher Betäubung durchgeführt werden.
Um einen besseren Zugang zur Gebärmutterhöhle zu schaffen, ist es meist erforderlich, den Gebärmutterhals mit einem speziellen Instrument, welches durch die Scheide eingeführt wird, aufzudehnen. Der Embryo wird sodann entweder mit einem Absaugungsgerät oder mit einem scharfen Instrument (Curette) ausgeschabt. Neben dem Embryo wird auch Schleimhaut mit entfernt. Gelegentlich müssen auch beide Methoden miteinander kombiniert werden.
Häufig ist es zudem notwendig, den Gebärmutterhals vor dem Eingriff medikamentös zu erweitern. Die Medikamente werden in diesem Fall einige Stunden vor der Operation in den Gebärmutterhals oder vor dem Muttermund gebracht. Dies erleichtert die Aufdehnung und reduziert die Spätfolgen weitgehend.


2. Medikamentöser Abbruch
die Fehlgeburt kann je nach bestehender Schwangerschaftswoche mit unterschiedlichen Medikamenten angeregt werden.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch wird vor allem bei weit fortgeschrittenen Schwangerschaften vorgenommen, da das Kind wegen der Größe nicht mehr ohne hohes Risiko für die Schwangere entfernt werden kann.
Dabei handelt es sich um Hormone, die entweder als Tablette direkt vor den Muttermund gelegt oder als Gel in den Gebärmutterhals eingespritzt werden. Es kommt dadurch zu regelmäßigen Wehen und zur Ausstoßung des Kindes. Die wehenanregenden Medikamente können auch über eine Infusion zugeführt werden. Gelegentlich müssen auch mehrere Arten der Medikamentengabe kombiniert werden. Nach der Ausstoßung ist meistens noch eine Ausschabung notwendig, um eventuell zurückgebliebene Gewebereste zu entfernen.
Auch dabei kann es zur Geburt eines lebenden Kindes kommen (s.o.)


- das Beratungsgespräch ist kostenlos
- die Abtreibung findet entweder in einem Krankenhaus statt, dass die Erlaubnis hat, Abtreibungen durchzuführen, oder in einer gynäkologischen Praxis
- eine Abtreibung aus medizinischer oder kriminologischer Indikation wird von den gesetzl. Krankenkassen bezahlt
- andere Abtreibungen zahlt die Frau selber, außer, wenn sie zu wenig verdient, dann zahlen die Krankenkassen auch
- es können während des Abbruchs vereinzelt zu Störungen kommen, die aber meist sofort erkannt und behandelt werden
- Spätfolgen der Abtreibung sind:
bei späteren Schwangerschaften ins mit einer Neigung zu Fehl- und Früh-
geburten zu rechnen. Auch sonst. Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf und Geburtsverlauf können vermehrt vorkommen.
Die Abtreibung kann Depressionen, Schuldgefühle oder seelisch bedingte
Sexualstörungen verursachen. unter Umständen ist dann eine längerfristige Behandlung notwendig.

Ein paar Zahlen aus dem Jahr 1998:
Insgesamt 131 795 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland
Die meisten Frauen, die abtrieben (67 404) waren verheiratet
127 423 Abtreibungen ohne Indikation nach der Beratungsregelung
Die meisten Abtreibungen in Nordrhein-Westfahlen (26 613)
Die meisten Frauen die abtrieben, waren im Alter zwischen 18 und 25 Jahren (33 491)

 
 



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