Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Vorbeugung gegen populismus und wahlbetrug





Wer sich um ein durch Wahlen zu besetzendes Amt bewirbt, darf keine Aussagen über seine Absichten - insbesondere keine Wahlversprechen - machen, wohl aber in feierlicher Form Erklärungen über seine Grundsätze abgeben, die für seine Amtsführung und für die Beurteilung seiner Eidestreue bestimmend sein sollen.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Wer in ein öffentliches Amt berufen wird, verliert mit Amtsantritt seine Mitgliedschaftsrechte in Interessenverbänden jeglicher Art. Während seiner Amtszeit kann er Mitgliedschaftsrechte dieser Art nicht erwerben. Entsprechendes gilt ggf. für Organstellungen in juristischen Personen.
Maßgebliche Beteiligungen an Unternehmen jeder Art gehen mit Amtsantritt in die treunhänderische Verwaltung der Reichsvogtei über.
Die Häufung von Wahlämtern ist ausgeschlossen.

Organe des Reiches

- Der Kaiser der Deutschen

- Das Kollegium der Reichsräte
- Der Reichskanzler
- Der Obmann der Gesetzgeber des Reiches
- Der Thinghauptmann (Sprecher des Reichsvolkes)

- Der Reichsgerichtsherr
- Der Erzherzog als oberster Feldherr

- Der Hauptmann der Reichssachwalter
- Der Kronrat (gebildet aus dem Reichsrat, dem Obmann der Gesetzgeber, dem Reichsgerichtsherrn, dem Erzherzog und dem Hauptmann der Reichssachwalter)

- Der Oberste Reichsanwalt
- Der Obmann der Reichsmedienkammer
- Die Reichsvogtei

 
 



Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Was sind Parteien ?
indicator Teilnehmer am Wettbewerb
indicator Dienstpflicht
indicator Verwendung
indicator Probleme in der Bildungspolitik
indicator Steuern
indicator Preußen (1820-1871)
indicator Price Searching:
indicator Drei Fälle
indicator Das Europäische Parlament (EP)




Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution