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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Volksdeutsche in Österreich und ihre integration



Zunächst einmal eine Begriffsbestimmung, was versteht man überhaupt unter einem Volksdeutschen? In der NS- Zeit und zwar nach der Angliederung Österreichs an Deutschland subsumierte dieser Ausdruck alle Menschen deutscher Volkszugehörigkeit, die außerhalb des deutschen Staatsgebietes vor allem im Süden und Osten angesiedelt waren. Darunter fielen die Donauschwaben und die Siebenbürger Sachsen (Rumänien), sowie die Deutschen in Bessarabien (bis 1940 zur UdSSR), in der Bukowina (Landschaft der Ostkarparten), in der Norddobrutschka (hauptsächlich rumänisch und ein kleiner Teil bulgarisch) und in Polen. Weiters bezeichnet der Begriff Volksdeutscher auch im Sudetenland und Südmähren lebende Deutsche, obwohl diese beiden Länder in der damaligen Tschechoslowakei gelegen, genau wie Österreich von Deutschland 1938 okkupiert wurden und somit zum Deutschen Reich gehörten. Die Besiedelung dieser eben genannten Gebiete durch Angehörige deutscher Herkunft reichte weit in die Vergangenheit zurück. Beispielsweise schon im 12. Jahrhundert siedelten sich Sachsen in Siebenbürgen an.

     Die Besiedelung des Sudetenlandes und Südmährens geht bis in das 13. Jahrhundert zurück. Wie kam es also dazu, dass die Volksdeutschen, die in jenen Ländern schon so fest verwurzelt waren ihre Heimatgebiete verlassen mussten? Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges flohen viele volksdeutsche Bauernfamilien in großen Trecks vor der russischen Armee nach Österreich. Das von den Siegermächten 1945 im Zuge der Potsdamer Konferenz beschlossene Potsdamer Abkommen legitimierte die massenhafte Vertreibung von Volksdeutschen, die man des Faschismus und des Irredentismus beschuldigte, aus den Ostländern, wie Ungarn, Tschechoslowakei und Polen. Diese Zwangsaussiedlung wurde als "Rückführung" nach Deutschland deklariert und sollte in humaner Weise geschehen. Tatsächlich kam es nicht zu einer Rückkehr nach Deutschland, sondern der Großteil der Volksdeutschen wurden einfach nach Österreich abgeschoben.

     Österreich hoffte seinerseits vergeblich auf die Durchführung der Potsdamer Beschlüsse durch die alliierten Mächte bzw. wurden diese nur teilweise umgesetzt. De facto wurden zirka 160000 Volksdeutsche nach Deutschland rückgeführt, die Majorität verblieb in Österreich und wurde in Barackenlagern unter wenig menschenwürdigen Bedingungen untergebracht. Wobei man bei der Flüchtlingsunterbringung allgemein 3 Arten der Obsorge unterscheiden musste. Entweder wurden die Flüchtlinge in Lagern untergebracht, die der Verwaltung des Bundes, genauer gesagt der des Ministeriums für "Inneres" unterstanden, oder in Betreuungsstätten, die von privaten Hilfsorganisationen verwaltet wurden. Als 3.

     Möglichkeit gab es die "private" Unterbringung z.B. in Bauernhöfen, deren Organisation wiederum von Privaten durchgeführt wurde. Österreich zögerte zunächst noch die Volksdeutschen, die durch ihre Arbeitskraft wertvolle Dienste für den Wiederaufbau geleistet haben, zu integrieren, also einzubürgern. Weil sowohl die fiskalischen Folgen, die eine solche Ansiedlung mit sich gebracht hätte, nicht abschätzbar gewesen wären, als auch die Angst bestand, dass die Sowjetunion als Reaktion darauf Österreichs Staatsvertrag "hinausschiebt. 1950 kam es zu einem Sinneswandel von Seiten Österreichs und man beschloss die Volksdeutschen doch zu integrieren, da die im Potsdamer Abkommen beschlossene Rückführungsaktion sowieso als gescheitert galt und die für ihren Fleiß bekannten Volksdeutschen für die Wirtschaft unverzichtbar waren.

     Die Integration geschah schrittweise und fand auf zwei Ebenen statt. Einerseits auf der gesetzlichen Ebene: 1954 wurde das Optionsgesetz verabschiedet, welches den Volksdeutschen die Möglichkeit zur Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft einräumte, 1961 das Gleichstellungsgesetz, das, wie der Name schon sagt, den Volksdeutschen völlige Gleichstellung hinsichtlich der Ansprüche auf diverse Sozialleistungen brachte. Die zweite Ebene waren staatliche Finanzierungsprogramme, die in Form von Darlehen die landwirtschaftliche Sesshaftwerdung der Volksdeutschen und den Wohnbau für die Unterbringung der Selbigen ermöglichten.

 
 

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