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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Tierpfleger/tierpflegerin



Fachrichtungen: > - Haus- und Versuchstierpflege

- Zootierpflege
- Tierheim- und Pensionstierpflege

Arbeitsgebiet

Tiere, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer natürlichen Umgebung aufwachsen und leben können, müssen durch Menschen betreut werden. Diese Betreuung ist die Aufgabe der Tierpfleger. Sie pflegen die Tiere, versorgen sie mit Futter, beschäftigen sich mit der Zucht und dem Aufziehen, organisieren ihren Transport und assistieren bei tierärztlichen Untersuchungen. Außerdem bauen sie Tierunterkünfte, reinigen sie und halten sie instand. Bei ihrer Arbeit müssen die darauf achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere eingehalten werden. In der Fachrichtung \"Haus- und Versuchstierpflege\" arbeiten Tierpfleger in der Versuchstierzucht und -haltung, in Tierkliniken, tierärztlichen Bildungsstätten und Forschungsinstituten. In der Fachrichtung \"Zootierpflege\" arbeiten Tierpfleger in zoologischen Gärten, Wildparks, Tierparks, Aquarien und Terrarien. In der Fachrichtung \"Heim- und Pensionstierpflege\" arbeiten Tierpfleger in Tierheimen und Tierpensionen.

Branchen und Betriebe

Zoologische Gärten, Tierparks, Forschungsanstalten, Tierpensionen, Tierkliniken usw.

Berufliche Fähigkeiten

- Betreuung und Pflege von Tieren unterschiedlichster Art,
- artgerechter Transport von Tieren und deren Begleitung,
- Zucht und Aufzucht von Tieren,
- Überwachung und Kontrolle der Gesundheit von Tieren


Inhalte der Berufsausbildung

Die Ausbildung umfasst die \"Gemeinsame Berufsausbildung\" und die \"Fachausbildungbildung\".


Berufliche Grundbildung

- Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;

- Sicherheit und Gesundheitsschutz;
- Umweltschutz und Tierschutz;
- Kenntnisse des Körperbaus, der Lebensvorgänge und Lebensweise von Tieren
verschiedener Ordnungen;

- Einsetzen von Geräten, Maschinen ;
- Beschaffen, Lagern Zubereiten und Verwenden von Futter;
- Pflegen und Transportieren von Tieren;
- Herrichten und Warten von Tierunterkünften;

- Züchten und Aufziehen von Tieren;
- Ausführen von Maßnahmen für die Erhaltung der Tiergesundheit.

Fachausbildung

Fachrichtung Haus- und Versuchstierpflege:

- Pflegen und Versorgen von Haus- und Versuchstieren;
- Einrichten und Instandhalten der Haus- und Versuchstierunterkünfte;
- Mithelfen bei tierärztlichen Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen.

Fachrichtung Zootierpflege:

- Bestimmen, Pflegen und Versorgen von Wildtieren und Tieren gefährdeter Haustierrassen;
- Ausgestalten und Instandhalten der Unterkünfte von Wildtieren und gefährdeten Haustierrassen;
- Mithelfen bei tierärztlichen Behandlungen.

Fachrichtung Tierheim- und Pensionstierpflege:

- Pflegen und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen;
- Einrichten und Instandhalten der Unterkünfte für Tiere in Tierheimen und Tierpensionen;
- betriebliche Organisation;
- Mitwirken bei tierärztlichen Behandlungen.


Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

 
 

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