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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Systematische gliederung des arbeitsrechts



Das Arbeitsrecht ist unübersichtlich und in zahlreiche Gesetze aufgesplittert. Der Staat hat jeweils auf entstehende Probleme und Forderungen einzelner Berufsgruppen reagiert und sie durch die Gesetzgebung zu lösen versucht. Eine "Kodifikation" (d.h. die systematische Ordnung und Zusammenfassung eines Sachgebietes, wie sie z.B. für das Zivilrecht durch das ABGB erfolgt ist) fehlt noch.

Nach dem Gegenstand, den die Gesetze regeln, kann man folgende Teilgebiete des Arbeitsrechts unterscheiden:

Individual- Arbeits-
arbeitsrecht vertragsrecht


Arbeitsrecht Arbeitnehmer-
Kollektives schutzrecht
Arbeitsrecht
Betriebs-
Arbeits- verfassungsrecht

verfahrensrecht
Kollektive
Rechtsgestaltung

Koalitionsrecht
und
Verbandsrecht

 
 

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