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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Stille gesellschaft



(Gesellschafter haben keine Kaufmannseigenschaft)

Art:

Unvollkommene Gesellschaft


Firma:
Gesellschaftsverhältnis kommt in der Firma (des Geschäftsinhabers) nicht zum
Ausdruck, jeder neue Gesellschafter bildet eine neue Stille Gesellschaft


Haftung:
Der Stille Gesellschafter haftet Dritten gegenüber nicht, jedoch
Verlustmöglichkeit bis zum Betrag der Einlage (kann vertraglich ausgeschlossen
werden), nur mit seiner Einlage beteiligt nicht am Wertzuwachs, Haftung auf

Einlage beschränkt


Geschäftsführung:
Der Stille Gesellschafter hat keinen Einfluß auf die Geschäftsführung

Mitarbeit:
Nicht zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet, hat nur Anspruch auf Abschrift
der Bilanz und Einsicht in die Bücher zur Kontrolle des Jahresabschlusses

Vorteile:

Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit
Beschränkung der Haftung
Geheimhaltungsmöglichkeiten der Beteiligung gegenüber Dritten (Bsp. s BS 17)


Für die Ges.:
Mehr Eigenkapital, ohne Geschäftsleitung mit anderen Personen teilen zu müssen
Beteiligung scheint nach Außen nicht auf


Nachteile:
Geringe Kontrollmöglichkeit
keine Beteiligung am Wertzuwachs der Ges.

 
 

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