Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Rechtsschutz, rechtsmittel



Durch die in der BAO festgelegten Bestimmungen über den Rechtschutz wird dem Steuerpflichtigen das Recht eingeräumt, gegen Bescheide der Abgabenbehörde ein Rechtsmittel einzulegen; dadurch wird die Rechtskraft eines Bescheides bis zur Entscheidung durch die vorgesetzte Behörde hinausgeschoben.

Grundsätzlich ist zwischen folgenden zwei Rechtsmittel zu unterscheiden:

1. Ordentliches Rechtsmittel
Ordentliches Rechtsmittel gegen Bescheide der Abgabenbehörde ist die Berufung. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat, gerechnet von der Zustellung des Bescheides.
Die Abgabenbehörde 1.Instanz kann die eingebrachte Berufung durch Berufungs-vorentscheidung (mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch durch eine zweite Berufungsvorentscheidung) erledigen.

2. Außerordentlichen Rechtsmitteln
Ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr möglich, so stehen dem Steuerpflichtigen außer der bereits erwähnten Beschwerde noch folgende außerordentliche Rechtsmittel zur Verfügung:
. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens: ein bereits abgeschlossenes Verfahren wird z.B. wegen falscher Zeugenaussagen wieder aufgerollt und
. Antrag auf Wiedereinsetzung inden vorigen Stand: der Steuerpflichtige war z.B. unverschuldet an der Einhaltung einer Frist verhindert und hat dadurch einen Rechtsnachteil erlitten.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Der Europäische Rechnungshof:
indicator Die Anne Frank Stiftung
indicator Janusz Korczak
indicator Vorwort der Verfasser
indicator Erörterung des Themas
indicator Mediengestalterin Bild und Ton
indicator Nutzung des Internet als Verkaufsmedium durch Intermediäre
indicator Großbritannien 7 Juli 2005
indicator Liberalismus im Kaiserreich (1871-1918)
indicator Gerichtsbarkeit


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution