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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Parteienverbot





Politische Parteien sowie alle Vereinigungen, die darauf gerichtet sind, Wahlämter durch ihre Mitglieder, Anhänger oder Unterstützer zu besetzen und/oder auf die Entscheidungen und Handlungen von Amtsträgern Einfluß zu nehmen, sind verboten.
[Art. 21 GG bestimmt, daß die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Tatsächlich haben sie die Macht im Staate an sich gerissen und den allgemeinen, am Gemeinwohl orientierten politischen Willen des Volkes aus der Gesetzgebung und Regierung hinausgedrängt.

Eine naive und zugleich schöne Beschreibung dieses Sachverhaltes gibt Heinrich Albertz, der ehemalige Regierende Bürgermeister von Westberlin, in einem Interview, das Wolfgang Herles 1992 mit ihm geführt hat. Albertz räumte dabei ein, daß \"bis auf eine ganz kleine Minderheit vermutlich alle im Volke denken: Raus mit den Brüdern (gemeint sind Asylbewerber ganz allgemein)!\" Aber gleichzeitig identifiziert er sich mit dem Entscheidungsverhalten des herrschenden Parteienkartells indem er emphatisch formulierte: \"An dem Artikel 16 wird nicht ein Jota geändert, nicht ein Jota. Was wir notwendig brauchen, ist ein Einwanderungsgesetz.\" (Knauer Taschenbuch Nr. 80053 S. 63/64)

Eine Partei steht für die Sonderinteressen ihrer Mitglieder und Anhänger. Sie muß, um durch Wiederwahl in der Position als Machthaberin bestätigt zu werden, auch als Regierung dem einseitigen Sonderinteresse ihrer Klientel treu bleiben. Sie kann dadurch nie mit dem Allgemeininteresse übereinstimmen.
Regierung aber ist ihrem Begriffe nach der Wille, der mit dem Allgemeininteresse übereinstimmt und dieses gegen Sonderinteressen geltend macht.

Die von dem Parteienkartell ausgeübte Diktatur der Sonderinteressen hat, wie Friedrich August v. Hayek gezeigt hat, notwendig in die katastrophale Staatsverschuldung geführt. Die Staatsschuld macht den Staat zum Lakaien des Finanzkapitals, daß einen immer größeren Anteil am Steueraufkommen an sich rafft. Dadurch nähert sich gegenwärtig das politisch System in der Bundesrepublik Deutschland der totalen Handlungsunfähigkeit.
Eine politische Revolution ist unausweichlich geworden. Ihr Hauptanliegen wird die Befreiung des Staates aus der babylonischen Gefangenschaft der Parteien und Banken sein.
Mit dem Parteienverbot (und dem gesondert zu erlassenden Reichsentschuldungsgesetz) setzt der Verfassungsentwurf dieser Revolution Maß und Ziel.]

 
 



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