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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Offene handelsgesellschaft



Gründung der OHG: - Gründung durch 2 Gesellschafter - Gesellschaftervertrag, wenn keine Auslassung der Paragraphen 110 bis 122 HGB (Gesetzliche Grundlage der OHG) →Gesellschaftervertrag keine bestimmte Form

- kein Mindestkapital nötig, dennoch hohe Kreditwürdigkeit, da volle Haftung übernommen werden muss

- Eintrag ins Handelsregister

- Gründungskosten liegen bei ca.500€



3. Geschäftsführung:



- alle Gesellschafter sind berechtigt, verpflichtet zur Mitentscheidung und gleichberechtigt, da alle für das Unternehmen haften à Ausnahme: andere Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag

- jeder Gesellschafter kann Geschäftsführung und Vertretung übernehmen

- Geschäftsführergehälter für die Gesellschafter steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig



4. Mitgliedschaft und Haftung:



- jeder kann Mitglied werden

- kann jederzeit durch einen Vertrag ein-/austreten

- Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft und ihren Gläubigern

- Haftung ist:

1. primär (unmittelbar)

2. unbeschränkt

3. gesamtschuldnerisch

5. Kapital



5.1 Kapitalbedarf und Kosten



- veränderliche Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist nicht festgelegt

- Kosten: bei Eintragung der OHG ergeben sich mehrere Kosten:

- Eintrag in das Handelsregister durch einen Notar ca. 100 €

- vorgeschriebene Bekanntmachung und Eintrag durch das Amtsgericht ca. 300 €

- Mitgliedschaft in der IHK ca. 50 – 100 €



5.2 Steuern



- Sonderbetriebsvermögen: Wirtschaftsgüter, die der Gesellschafter der OHG für die Zwecke dieser nutzt, müssen einer Sondebilanz ausgewiesen werden

- Gewerbesteuer: ist in der Regel gewerbesteuerpflichtig , d.h. die zu zahlende Gewerbesteuer wird nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Einkommenssteuer der Gesellschafter angerechnet, bei dem Gewerbeertrag ( bei Ermittlung ) wird ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen

- Einkommensteuer: nicht die OHG selber ist einkommenssteuerpflichtig sondern jeder einzelne Gesellschafter, Gesellschafter erzielen ihre Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb , durch ihre Beteiligung an einer OHG

- Umsatzsteuer: OHG ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

- Erbschaftsteuer: wird ein spezieller Freibetrag für Betriebsvermögen gewährt bei der Übertragung des Betriebs durch Schenkung, Erbfolge oder Nachfolger



6. Erfolgsbeteiligung:



- vertraglich geregelt, falls nicht, dann Aufteilung nach Handelsgesetzbuch:

o Gesellschafter bekommt mind. 4 % des eingebrachten Privatvermögens, Verteilung des Restgewinns nach Anzahl der Gesellschafter

- Risiko der privaten Pleite bei Insolvenz und/oder Geschäftsaufgabe aber enorm höher als z.B. bei GmbH



7. Auflösung einer OHG



- Aspekte zur Auflösung einer OHG:

o Zeitablauf, d.h. wenn nur eine bestimmte Zeit des Vorhandenseins dieser OHG besteht

o Beschließung der Auflösung durch Gesellschafter

o Eröffnung des Insolvenzverfahren (Vermögen der Gesellschafter)

o gerichtliche Entscheidungen



- Aspekte zur Ausscheidung einer OHG:

o Eintretung des Todes

o Insolvenzverfahren über sein Vermögen wird eröffnet

o Kündigung des Gesellschafters (Selbstkündigung)

o Kündigung des Gesellschafters durch einen Privatgläubiger

o auf Grund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung

o bei vereinbarten Ausscheidungsgründen die im Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten werden



8. Vor- und Nachteile



Vorteile:

- finanzieller Vorteil, da Gesellschafte wenig Eigenkapital einbringt

- hohe Kreditwürdigkeit

Nachteile:

- Haftung mit Gesamtvermögen --> bei Verlust des Unternehmens privatrechtliche Folgen für den Gesellschafter

- hohes Konfliktrisiko unter mehreren Gesellschaftern

- Gesellschaftsrechte wie Stimm- o. GEwinnbezugsrecht nicht vererbar und übertragbar

 
 

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