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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ämter und behörden



Organen der Bundesverwaltung unterer Instanz obliegt die Führung der Verwaltungsgeschäfte. In der Hoheitsverwaltung heißen diese Dienststellen Behörden. Sie erlassen Verordnungen und Bescheide und können diese zwangsweise durchsetzen.
z.B.: Finanzämter, Bundespolizeibehörden, Landesschulräte
Eine Besonderheit bilden die Schulbehörden durch die Einrichtung von Landes- und Bezirksschulräten in den Ländern und in Wien durch einen Stadtschulrat.

 
 

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