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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versicherung

Krankenversicherung (1883)



Versicherte In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert.



Wer ist versichert?
Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig, wenn ihr Bruttogehalt eine bestimmte Summe nicht überschreitet. Die Krankenkasse ist in jedem Fall frei wählbar.



In der Krankenversicherung sind grundsätzlich versicherungspflichtig:

Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten,


Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe,


Landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige,


Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz,


Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe,


Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,


Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten und in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen,


Studenten,


Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildende des Zweiten Bildungswegs,


Rentner/Rentenantragsteller, die eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben.

"Darüber hinaus gibt es in der Krankenversicherung auch freiwillig Versicherte (z.B. Selbstständige) und Familienversicherte. [.] Beitragsfrei familienversichert sind unter bestimmten Voraussetzungen der Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern." (Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2006)




Leistungen

Die zentrale Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist zunächst die Gesundheit der Versicherten zu erhalten. Im Falle einer Krankheit, mit Ausnahme der beruflich bedingten, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinische Hilfe und zahlt ein Krankengeld, wenn der Arbeitgeber das Gehalt während einer Arbeitsunfähigkeit nicht weiterbezahlt.

Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich: durch gesundheitsbewusste Lebensführung, frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation. Die Krankenkassen unterstützen dabei die Versicherten aktiv durch Aufklärung und Beratung.




Finanzierung

Die Krankenversicherung finanziert sich weitestgehend durch die Beiträge ihrer Mitglieder. Wie hoch der Beitrag im Einzelnen ausfällt, hängt dabei vom finanziellen Leistungsvermögen des Mitgliedes ab.


Beiträge der Arbeitnehmer
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich zudem noch durch die Beiträge von Arbeitgebern. Der durchschnittliche, allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit (Juli 2006)13,35 Prozent.
Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer aufgebracht.



Auszubildende, Rentner und Studenten
Die Beiträge für Auszubildende mit einem Gehalt von bis zu 325 Euro werden vom Arbeitgeber allein aufgebracht. Für pflichtversicherte Rentner übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte der Beträge aus der Rente und zahlt den Gesamtbeitrag direkt an die Krankenkasse. Studenten zahlen den so genannten Studentenbeitrag, der bei allen Krankenkassen einheitlich ist.

 
 

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