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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Internationale wirtschaftsorganisationen





IWF - Der internationale Währungsfonds
Gründung: 1944 in Bretton Woods(USA) nach der internationalen Währungskonferenz von 45 Ländern zur Förderung des Welthandels gegründet (heute über 160 Mitgliedsstaaten)


Organe des IWF:
>Gouverneursrat: Entscheidung grundsätzlicher Fragen; jedes Land durch Finanzminister oder Zentralbankgouverneur vertreten

>Interimausschuss: Weiterentwicklungen des Währungssystems, Lösung von Grundsatzproblemen; besteht aus 20 Ministern und Zentralbankgouverneuren
Exekutivdirektorium: Geschäftsführung; besteht aus 22Mitgliedern


Aufgaben:
>Schutz der Währungen der Mitgliedsstaaten (möglichst gleichbleibende Wechselkurse)
Beseitigung von Devisenschranken (internationaler Zahlungsverkehr soll von administrativen Beschränkungen freigehalten werden)

>Überbruckung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten (den Mitgliedern ist eine "Ziehung von Krediten" möglich, die Verbindlichkeiten mit anderen Ländern ausgleicht; nach Behebung des Zahlungsbilanzdefizits müssen Kredite zurückgezahlt werden)


Forderungen an die Mitgliedsstaaten:
>Verpflichtung die Währung innerhalb einer engen Bandbreite zu stabilisieren (bis 1978);
ab 1978: freie Wahl des Wechselkursregimes, z.B. flexibler Wechselkurs (Wechselkurs durch Wechselspiel von Angebot und Nachfrage), fester Wechselkurs (fixer Wechselkurs gegenüber dem Dollar oder anderen Währungen);

>Ausdrückliche Aufforderung zu einer binnenwirtschaftlichen Finanz- und Währungspolitik
die auf Stabilität ausgerichtet ist

>Subskription: Jedes Mitglied ist verpflichtet eine bestimmte Menge Gold und eigener Währung beim IWF einzuzahlen

>Mitglieder sind zur statistischen Information verpflichtet, d.h. sie müssen Daten über die Wirtschaftsentwicklung an den IWF weiterleiten, der sie sammelt und auswertet

IBRD - International Bank for Reconstruction and Development

Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, kurz: Weltbank
Gründung: ebenfalls nach der Konferenz von Bretteon Woods; 1945

Aufgabe: Weltbank gibt an ihre Mitglieder Kredite für wirtschaftliche Entwicklungsvorhaben (vor allem in "Dritte-Welt-Ländern"), die wirtschaftlich und technisch sinnvoll sein müssen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beitragen müssen.

>Darlehen werden nur Regierungen und Vorhaben mit Regierungsgarantie gewährt.


>Zinssätze variieren
Laufzeit der Darlehen liegt zwischen 15 und 20Jahren
Rückzahlungsfreie Phase (Freijahre): 3 bzw.5 Jahre

>Größte Kreditnehmer: Brasilien, Mexiko, Indonesien, Indien


Weitere Aufgaben:

>Zusammenarbeit mit Entwicklungsorganisationen,


>Exportkreditorganisationen

>Beratung für Entwicklungsländer in wirtschaftl., technischen u. organisatorischen Fragen


Tochterinstitute der Weltbank

IFC - International Finance Corporation (Internationale Finanz-Corporation) zur Unterstützung der industriellen Entwicklung im privaten Bereich (Krediten werden auch
privaten Unternehmern gewährt)

Zinssatz orientiert sich am Zinsmarkt

IDA - International Development Association (Internationale Entwicklungshilfe)
gewährt Regierungen von Ländern Kredite, die den finanziellen Anforderungen der Weltbank nicht gerecht werden können (Entwicklungsländer mit sehr niedrigen Pro-Kopf-Einnahmen)
keine Zinsen, nur 0,75%Gebühr bzw. 0,5%Bereitstellungsgebühr
Laufzeit der Darlehen: 40 Jahre, 10 Freijahre
größte Kreditnehmer: Indien, Bangladesch, Pakistan

MIGA - Multilateral Investment Guaranty Agency
Förderung der Kapitalbeteiligungen und anderen Direktinvestitionen
bietet Investoren Garantien bei Verlusten infolge nichtkommerzieller Risiken

Das GATT - General Agreement on Tariffs and Trade
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
1947 wurde von 23 Staaten das Abkommen beschlossen, zur Förderung des Außenhandels und der Neuordnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen
heute: 124 Vollmitglieder und 16 De-facto-Mitglieder (Staaten, die Regelungen anerkennen)
besteht aus einer Gemeinschaft von Vertragspartnern, ist keine internationale Organisation mit eigener Völkerrechtspersönlichkeit


Organe des GATT:
>Vollversammlung: überprüft die Einhaltung des Abkommens, tagt 1mal im Jahr; nur durch sie können Bestimmungen im Abkommen geändert werden

>GATT-Rat: ständiges Organ zur Entlastung der Vertragsstaaten

>Sekretariat: Verwaltung des Gatt; tritt als Vermittler und Berater auf

>Komitees: leisten wichtige Vorarbeiten für Entscheidungen

Ziel: Abbau sämtlicher Handelsschranken, um allen Staaten einen Zutritt zum Weltmarkt unter gleichen Vorraussetzungen zu ermöglichen;

Vertrag sieht Abbau der Zölle, die Gewährung der Meistbegünstigung zwischen den Vertragspartnern und die Einhaltung der Reziprozität (=Wechselseitigkeit der im Außenhandel eingeräumten Bedingungen) vor;

Zollrunden: zur Verwirklichung der GATT-Ziele

>bisher gab es 8 Zollrunden
>große Fortschritte in Richtung freier Welthandel brachten Kennedy-Runde (1964-67) und die Tokio-Runde (1973-77)
>letzte Zollrunde (Uruguay-Runde: 1986-93) wurde mit der Unterzeichnung der Schlussakte und der 1995 folgenden Errichtung der WTO (Welthandelsorganisation) beendet; sämtliche vertragliche Regelungen des GATT gingen in die WTO ein;

 
 



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