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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Arbeitslosigkeit

Gegenmaßnahmen





Selbstverständlich gibt es bei einem solch enormen Problem wie der Arbeitslosigkeit auch bereits entwickelte Gegenmaßnahmen, die zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen.
Was es da nun alles gibt wird im folgenden besprochen.




4.1 Leistungen


Für Betroffene der Arbeitslosigkeit gibt es nun folgende Leistungen:


1. Arbeits- und Berufsberatung

Hat eine Person ihre Arbeit verloren, so kann sie sich vom Arbeitsamt
über Arbeiten und Berufe ausführlich beraten lassen. Diese Beratungen sind

kostenlos.


2. Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Das Arbeitsamt gibt nach erfolgreicher Berufsberatung ausgeschriebene
Stellenangebote direkt an die arbeitssuchende Person weiter.
Nach Erhalt der Stellenangebote kann diese Person sich dann bei den jeweiligen Firmen bewerben.



3. Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld können nur Personen beantragen, die mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet haben, d.h. die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Arbeitslosengeld können somit nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben, arbeitslose Beamte zum Beispiel nicht.

Das Arbeitslosengeld wird jedoch nicht gleich, sondern erst zu einem späteren
Zeitpunkt gewährt. Erst wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst ist, kann
Arbeitslosengeld in Anspruch genommen werden. Man kann sich zwar schon früher als arbeitslos melden, bekommt jedoch erst später das Geld ausgezahlt.


- Wie meldet man sich arbeitslos ?

Um sich arbeitslos zu melden, muss man beim örtlichen bzw. am nächst-
gelegenen Arbeitsamt melden. Dort erhält man dann ein Antragsformular
und eine Liste der Nachweise und Unterlagen, welche man wieder ausgefüllt
beim Arbeitsamt abgeben muss. Alle Unterlagen werden innerhalb mehrerer
Wochen bearbeitet und man bekommt die Entscheidung des Arbeitsamtes dann
mitgeteilt. Arbeitslosendgeld wird dann im Falle der Zustimmung des Antrages

überwiesen.





- Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man ?

Das Arbeitslosengeld ist abhängig von folgenden Faktoren:

• Höhe des Einkommens vor Arbeitsverlust
• Zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse
• Familie, also ob die betreffende Person Kinder hat oder nicht


Durch diese Faktoren wird dann vom Arbeitsamt ein wöchentliches

Arbeitslosengeld berechnet.



Ist eine Person Bezieher des Arbeitslosengeldes, so gelten für sie einige Vorschriften,
wie z.B. die Meldepflicht. Diese besagt, dass man während der Zeit in der man
Arbeitslosengeld bezieht, beim Arbeitsamt oder einer anderen Dienststelle der
Bundesanstalt für Arbeit persönliche Visite leisten muss.

Eine weitere Vorschrift ist, dass die betroffene Person ihren Sozialversicherungsausweis

beim Arbeitsamt hinterlegen muss.




4.2 Was Parteien denken


Da Parteien eine wichtige Rolle in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit spielen,
ist es natürlich auch wichtig, was sie zu diesem Thema denken bzw. sagen.



a) SPD

- Ein breiter Mix von Weiterbildungsangeboten aller Qualifikationsstufen und
Berufsbilder mit jeweils klarer Zukunfts- und Marktorientierung.
- Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Arbeitslose verzahnen; keine Senkung der
Leistungen auf Sozialhilfeniveau
- Flexible Arbeitszeitpolitik, die nicht zu Lasten sozialer Sicherheit geht
- Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit
- Berufsberatung als fester Bestandteil des Schulunterrichts
- Eine Mrd. Euro jährlich zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit



b) CDU/CSU

- Mehr Jobs im Niedriglohnsektor
- Anreize, wie geringe Abgaben, sowie Lohnzuschüsse bei Niedrigverdienern
- Grundsätzlich sollen Arbeitnehmer mehr Einkommen haben als Empfänger von
von Sozialleistungen. Wer staatliche Hilfe bezieht, muss nachweisen, dass er
sich auch um Arbeit bemüht.
- Zeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse erleichtern, indem das Arbeitsrecht
flexibler gestaltet wird

- Arbeitsämter reformieren




c) FDP


- Steuern senken
- Arbeitsmarktkompetenzen ins Bundeswirtschaftsministerium verlagern
- Private Arbeitsvermittlung stärken. Die Bundesanstalt für Arbeit soll langfristig
Versicherungsanstalt werden, welche Vermittlungsgutscheine ausgibt.
- Landesarbeitsämter abschaffen; arbeitsmarktpolitische Programme öffentlich
ausschreiben
- Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld auf 12 Monate senken, um Anreiz auf
Jobannahme zu erhöhen.
- Entscheidungen über Löhne, Gehälter und Arbeitszeiten in den Betrieben treffen




d) Bündnis90/Die Grünen

- Steuerentlastung und gezielte Anreize zur Arbeitsaufnahme
- Einsatz von Jobrotation, Jobsharing und Lebensarbeitszeitkonten
- Teilzeitarbeit fördern
- Nachgelagerte Besteuerung aller Sozialabgaben; Steuern werden nicht während
der Beitragszahlung, sondern während des Leistungsempfangs erhoben



e) PDS

- Umverteilung von Arbeit durch Abbau von Überstunden; Höchstarbeitszeit von
40 Stunden und Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit bei vollem Lohn-
und Gehaltsausgleich
- Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ausbauen
- Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
- Statt pauschaler Subventionen für Niedriglöhne öffentliche Zuschüsse für Pflege-
und Betreuungsarbeiten







4.3 Die Hartz- Kommission



Die Hartz- Kommission ist die Einrichtung einer Kommission für „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Benannt wurde sie nach ihrem Vorsitzenden
Dr. Hartz. Gegründet wurde sie am 22. Februar 2002 von der Regierung. Diese Kommission soll es schaffen bis Ende 2005 eine Halbierung der Arbeitslosigkeit auf ca. 2 Million zu erreichen.

Am 21.08.2002 hat diese Kommission 15 Eckpunkte für eine neue Ordnung auf
dem Arbeitsmarkt beschlossen. Das Motto lautet:
„Neue Beschäftigung – schnelle Vermittlung – erstklassiger Service“.




Folgende 15 Eckpunkte wurden beschlossen:



1. Einführung von Personal Service Agenturen in dem Arbeitsamtbezirk

Diese PSA Agenturen arbeiten wie private Zeitarbeitsfirmen. Für eine bestimmte
Zeit finden so Arbeitnehmer einen Job, werden jedoch später wieder zurück an die
PSA übergeben. Mit diesem Verfahren hofft man auf eine Übernahme beim Arbeitgeber. Auch Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie das Durchführen von Bewerbungsgesprächen und dem entwerfen von Sozialplänen sollen diese Agenturen übernehmen.


2. Förderung von Beschäftigung in privaten Haushalten

Zukünftig sollen Privatpersonen Personalausgaben von der Steuer absetzen können, so müssen sie es nicht mehr selbst aufbringen. Außerdem soll die Geringfügigkeitsgrenze im Bereich Haushaltsdienstleistung auf bis zu 500 € angehoben werden. Und: Für Arbeitnehmer soll die Beschäftigung steuerfrei
bleiben.


3. Einführung der Ich-AG bzw. Familien-AG als neue Form der Erwerbstätigkeit

Die sogenannte Ich-AG soll eine neue Form der Selbständigkeit mit Sozialversicherungsschutz darstellen. Die Einkommensgrenze darf jährlich nur bei 25.000 € liegen; Einnahmen werden mit 10% pauschal besteuert.


4. Nutzung und Entwicklung regionaler Portale in Ostdeutschland

Regionale Portale in Ostedeutschland sollen zukünftig weiter entwickelt und genutzt werden.


5. Einführung des Job-Floater als innovatives Instrument

Der Job-Floater ist ein Optionsrecht auf ein Darlehen von bis 100.000 € für Arbeitslose, damit ihnen die Möglichkeit geboten werden kann sich selbstständig zu machen. Auch bei Einstellung eines Arbeitlosen kann einem Unternehmen dieses Darlehen gewährt werden.


6. Einführung von Beschäftigungsbilanzen und Prämierung von Beschäftigungssteigerungen

Dies bedeutet nichts anderes als die Einführung von Erfolgsprämien für Jobvermittler. Auch ein Leistungsvergleich unter den einzelnen Ämtern

ist unter diesem Punkt vorgesehen.


7. Einführung von flächedeckenden Jobcentern

Man benennt das Arbeitsamt in Job-Center um und wird diese flächendecken in der BRD verteilen.





8. Vereinfachung des Leistungsrechts, Einsetzen von Beratungsteams und Einführung von Meldepflicht bei Kündigung

Anfangs sollen die zukünftigen Leistungen pauschal berechnet werden.
Beschäftigungsagenturen sollen durch professionelle Managementmethoden effizienter gemacht machen. Sobald einem Arbeitnehmer gekündigt wurde, muss er sich arbeitslos melden. Spätere Meldungen erhalten auch erst später das Arbeitslosengeld.


9. Ausbauung des Angebotes für Kinderbetreuung

Damit es für Eltern einfacher und unkomplizierter wirdl, den Beruf und die Erziehung des Kindes unter einen Hut zu bringen, soll das Angebot für Kinderbetreuung ausgebaut werden.


10. Umkehr der Beweislast für Arbeitslose und Schaffung von flexiblen Sanktionsmöglichkeiten

Zukünftig müssen Arbeitslose belegen, warum ein Jobangebot nicht zumutbar ist.
Außerdem soll es ein Belohnungs- und Bestrafungssystem geben, damit Behörden, Unternehmer und Arbeitlose helfen können, freie Stelle schneller mit einer Arbeitskraft zu besetzen.


11. Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung für Jugendliche

Eine Förderung von Ausbildungsplätzen für Jugendliche ist vorgesehen.
Auch regionale Beratungs- und Unterstützungsangebote soll es geben.
Für Menschen mit beruflicher Ausbildung soll es leichter werden, einen
Zugang zur Hochschule zu bekommen.


12. Aufbau eines Bridgesystems in Beschäftigung für ältere Menschen

Nehmen ältere Menschen eine Beschäftigung auf, so soll das Gehalt durch die Bundesanstalt für Arbeit aufgestockt werden. Dies gilt aber nur, wenn die Beschäftigung geringer entlohnt wird, als die vorherige.


13. Vereinfachung der Instrumente der Arbeitsförderung und Stärkung des Wettbewerbs

Die Vermittlung des Arbeitsamtes soll durch Abschaffung von unnötiger
Bürokratie schneller werden. Durch pauschale Auszahlung der Leistungen
wären mehr Angestellte in der Lage sich um die Arbeitslosen zu kümmern.
Durch den Leistungsvergleich der Arbeitsämter könnte somit der Wettbewerb gefördert werden, was die Arbeit effizienter macht.







14. Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

In Zukunft sollen Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammen ausgezahlt werden.
Es spart viel Zeit und Aufwand, da sie nicht mehr getrennt berechnet werden müssen.


15. Effektivere Gestaltung der Aufgabenerledigung und des Controlling bei der Bundesanstalt für Arbeit

Leistungsorientiertes Arbeiten und weniger Bürokratie umfasst dieser Punkt.






Quelle des Bildes: www.spiegel.de











4.4 Jugendarbeitslosigkeit


Auch die Jugendarbeitslosigkeit ist heutzutage leider nichts seltenes mehr.
Als es früher noch ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsstellen gab, kannte man dieses Problem nicht. Doch heute weiß jeder Jugendliche, um was es geht.
Betriebe bilden aus Kostengründen weniger Lehrlinge aus, übernehmen diese auch oftmals nicht in den Betrieb als Festangestellte. Die Angebote für den Wunschberuf eines Jugendlichen sind oft schon vergeben oder durch einen schlechten Schulabschluss nicht zu erlangen.





Doch was kann man dagegen machen ?

Schon im Jahr 1999 hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm zum Abbau der
Jugendarbeitslosigkeit vorgelegt, welches unter dem Namen „100.000 Jobs für Junge“ – auch unter dem Namen „JUMP“ bekannt – läuft.

Dieses Programm ist speziell für Jugendliche bis 25 Jahre gedacht, welche noch nach einem Ausbildungsplatz suchen bzw. nach der Ausbildung ohne Arbeit sind. Durch Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote werden ihnen Chancen auf
eine Ausbildung oder Beschäftigung geboten.


Durch folgende Punkte soll dieses Programm wirken:

a) Durch Lohnkostenzuschüsse bei Einstellung arbeitloser Jugendlicher
auf dem ersten Arbeitsmarkt
b) Durch Förderung lokaler und regionaler Projekte zur Ausschöpfung und Erhöhung des betrieblichen Lehrstellenangebotes
c) Durch außerbetriebliche Lehrstellen (Ausbildungsplätze)
d) Durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit integrierter beruflicher Qualifizierung
e) Durch das nachholen des Hauptschulabschlusses



Im Jahr 2002 wurde das Programm mit 137.568 Jugendlichen fortgesetzt.
Durch Punkt a) konnten 50.515 Jugendliche Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt finden.
Durch Punkt d) konnten 20.044 Jugendliche vorbereitet werden bzw. wurden sozial betreut. 19.838 Jugendliche haben erfolgreich mit Trainingsmaßnahmen begonnen,
14.553 mit Nach- und Zusatzqualifizierungen. In ABM Maßnahmen konnten sich 18.827 Jugendliche weiterqualifizieren.




























5. Schlusswort


Meiner persönlichen Meinung nach ist die Lage des Arbeitsmarktes in Deutschland wirklich enorm schlecht geworden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es wirklich eine Glückssache ist, wenn man seinen Wunschberuf als Ausbildungsstelle in Zeiten wie diesen erhält. Zum einen weil Betriebe nicht mehr so viele Ausbildungsstellen anbieten wie früher und zum anderen gibt es nun mehr bessere Mitbewerber als früher.

Ich finde das Programm der Hartz- Kommission sehr überzeugend und bin auch der Meinung, dass dieses Programm Erfolge feiern wird. Die Eckpunkte des Programmes klingen sehr gut ausgearbeitet und bedacht. Ob sich alle Punkte realisieren lassen, bleibt der Zeit und den ausführenden Menschen überlassen.

Interessant ist auch die Entstehung der Arbeitslosigkeit, welche ich in dieser Hausarbeit
kennen gelernt habe. Auch die auftretenden Formen der Arbeitslosigkeit sind mir vorher nicht geläufig gewesen. Aber das ist ja auch einerseits ein Hauptziel, wenn man eine Hausarbeit zu schreiben hat, dass man sich intensiv mit dem Thema befasst und es bestmöglichst versteht und wiedergibt.

Ich, für meinen Teil, hoffe sehr, dass die ganzen Vorschläge und Möglichkeiten zur Bekämpfung der (Jugend-)Arbeitslosigkeit bald Früchte tragen werden und sich die Arbeitsmarktsituation wieder entspannt. Das nicht jeder eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle bekommen kann ist nur logisch, aber wenigstens die Zahl der (jugendlichen) Arbeitslosen sollte baldmöglichst drastisch gesenkt werden.

 
 


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